A- und B- verstoß

  • A- und B- verstoß
     Spur
      schrieb am Dienstag, 9. Juli 2019
    Hallo,

    ich möchte bald den Führerschein machen und hab mich deswegen schon mal im voraus mit dem Thema beschäftigt. Ich hab da gelesen (quelle: https://www.geschwindigkeitsueberschreitung.net/probezeit/) das man in der Probezeit in A- und B-Verstöße teilt.Ich hab mich jetzt gefragt wofür A und B eigentlich stehen (oder ist das nur wie 1 und 2) und ob es diese Aufteilung auch gibt nach der Probezeit?
  • Thema
    Re: A- und B- verstoß
    Autor
      Verrückte Spinnerin
      schrieb am Dienstag, 9. Juli 2019
    Text
    >Hallo,
    >
    Hallo Spur

    >Dass man in der Probezeit in A- und B-Verstöße teilt.Ich hab mich jetzt gefragt wofür A und B eigentlich stehen (oder ist das nur wie 1 und 2) und ob es diese Aufteilung auch gibt nach der Probezeit?


    A-Verstöße sind schlimmere Verstöße. Ein A-Verstoß führt in der Probezeit zur Probezeitverlängerung und zur Aufforderung zum ASF. Je nach schwere kann auch der Entzug der fahrerlaubnis hinzukommen.
    Das ist zum Beispiel
    - mehr als 20 km/h zu schnell
    - Rotlichtverstoß
    - nicht einhalten des rechtsfahrgebots
    - Missachtung eines überholverbots
    - Missachtung der Vorfahrt
    - Handy am Steuer
    - haltgebot eines Polizisten missachten
    - Drogen
    - fahrerflucht
    - unterlassene hilfeleistung

    B-Verstöße sind nicht so schlimme Verstöße. Mehrere B-Verstöße führen ebenfalls zur Verlängerung der Probezeit und einer Aufforderung zum ASF. Wie viel Verstöße das sind und welche weiß ich nicht.
    Das sind zum Beispiel
    - weniger als 20 km/h zu schnell fahren.

    https://www.fuehrerscheinfix.de/a-verstoss/

    Die meisten der A-Verstöße geben einen Punkt auch außerhalb der Probezeit. Ich check da auch nicht durch... Alle Angaben ohne Gewähr.

    Gruß Rebecca

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: A- und B- verstoß
    Autor
      Spur
      schrieb am Mittwoch, 10. Juli 2019
    Text
    >>Hallo,
    >>
    >Hallo Spur
    >
    >>Dass man in der Probezeit in A- und B-Verstöße teilt.Ich hab mich jetzt gefragt wofür A und B eigentlich stehen (oder ist das nur wie 1 und 2) und ob es diese Aufteilung auch gibt nach der Probezeit?
    >
    >
    >A-Verstöße sind schlimmere Verstöße. Ein A-Verstoß führt in der Probezeit zur Probezeitverlängerung und zur Aufforderung zum ASF. Je nach schwere kann auch der Entzug der fahrerlaubnis hinzukommen.
    >Das ist zum Beispiel
    >- mehr als 20 km/h zu schnell
    >- Rotlichtverstoß
    >- nicht einhalten des rechtsfahrgebots
    >- Missachtung eines überholverbots
    >- Missachtung der Vorfahrt
    >- Handy am Steuer
    >- haltgebot eines Polizisten missachten
    >- Drogen
    >- fahrerflucht
    >- unterlassene hilfeleistung
    >
    >B-Verstöße sind nicht so schlimme Verstöße. Mehrere B-Verstöße führen ebenfalls zur Verlängerung der Probezeit und einer Aufforderung zum ASF. Wie viel Verstöße das sind und welche weiß ich nicht.
    >Das sind zum Beispiel
    >- weniger als 20 km/h zu schnell fahren.
    >
    >https://www.fuehrerscheinfix.de/a-verstoss/
    >
    >Die meisten der A-Verstöße geben einen Punkt auch außerhalb der Probezeit. Ich check da auch nicht durch... Alle Angaben ohne Gewähr.
    >
    >Gruß Rebecca

    Das klärt einige verwirrung

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