Hallo! Kann mir vielleicht jemand erklären ab wann man mit der Fahrschule anfangen kann (genaues Alter)? Und vor allem welches Mindestalter für die Prüfungen gilt (theo. und prak.)
Dankeschön
Thema
Re: Ab wann Fahrschulstart bzw. Prüfungen?
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Gast
schrieb am Samstag, 25. Dezember 2004
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>Hallo! >Kann mir vielleicht jemand erklären ab wann man mit der Fahrschule anfangen kann (genaues Alter)? Und vor allem welches Mindestalter für die Prüfungen gilt (theo. und prak.) > >Dankeschön > hi, also ich habe 6 monate vor meinem 18ten geburtstag angefangen und habe dann 2 tage vor meinem 18ten die theoprüfung gemacht und 2 wochen später die praktische. das alter ist für die prüfungen egal, du solltest nur schon einen personalausweis besitzen... du bekommst deinen führerschein eh erst am tag deines 18ten geburtstags. ich hoffe, ich konnte dir ein bissle helfen.lg.
>>Hallo! >>Kann mir vielleicht jemand erklären ab wann man mit der Fahrschule anfangen kann (genaues Alter)? Und vor allem welches Mindestalter für die Prüfungen gilt (theo. und prak.) >> >>Dankeschön >>
Die meissten Behörden nehmen die Anträge auf Fahrerlaubnis ab sechs Monaten vor Erreichen des Mindestalters entgegen. Die theoretische Prüfung darf man nicht früher als drei Monate, die praktische Prüfung nicht früher als 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen.
Re: Re: Re: Ab wann Fahrschulstart bzw. Prüfungen?
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Gast
schrieb am Sonntag, 26. Dezember 2004
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Die meissten Behörden nehmen die Anträge auf Fahrerlaubnis ab sechs Monaten vor Erreichen des Mindestalters entgegen. Die theoretische Prüfung darf man nicht früher als drei Monate, die praktische Prüfung nicht früher als 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen.
Das bedeutet ich kann meine Prüfungen für den Autoführerschein B erst 1 bzw. 3 Monate vor meinem achtzehnten Geburtstag ablegen?
Re: Re: Re: Re: Ab wann Fahrschulstart bzw. Prüfungen?
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Gast
schrieb am Sonntag, 26. Dezember 2004
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>Die meissten Behörden nehmen die Anträge auf Fahrerlaubnis ab sechs Monaten vor Erreichen des Mindestalters entgegen. Die theoretische Prüfung darf man nicht früher als drei Monate, die praktische Prüfung nicht früher als 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen. > >Das bedeutet ich kann meine Prüfungen für den Autoführerschein B erst 1 bzw. 3 Monate vor meinem achtzehnten Geburtstag ablegen?