Abgezocke beim TÜV

  • Abgezocke beim TÜV
     Jochen Schenk
      schrieb am Dienstag, 16. Dezember 2008
    Hallo,
    ich hätte da mal eine Frage.
    An was genau muß sich ein TÜV-Prüfer während der Prüfungsfahrt (Klasse CE) halten, was muß er voraussetzen. Worauf muß er hinweisen??? Weiß das Jemand? Ich habe mal versucht dieses zu "googeln".
    Aber so richtig behandelt worden ist das Thema noch nicht.
    In meiner Prüfungsfahrt heute...es sollte eine werden, doch dazu ist es nicht gekommen...habe ich vergessen, den Prüfer oder Fahrlehrer darauf hinzuweisen, daß ich vor dem zurücksetzen des LKW eines Sicherungsposten benötige. Der Fahrlehrer hat mich gedrängt den LKW nochmal vorher schön zu versetzen und ich solle so tun, als hätte ich den Anhänger zuvor noch nie gesehen. Ich bin aber kein Schauspieler und wenn ich tatsächlich, so tun solle, als ich den Anhänger noch nie zuvor geshen, hätte ich diesen Anhänger tatsächlich abgelehnt anzukoppeln. Der war im Bereich der Rahmenkanten (Seite zum Lkw) komplett durchgegammelt. Das ganze Metal war aufgebrochen, so daß man schon hineinschauen konnte. Auf der ganzen Seite.
    Den Prüfer hatte ich in der Theorie-Prüfung auch schon mal. Kurz vor dem Start der Prüfung hat er mich wieder nach Hause geschickt, weil die Fahrschulbescheinigung einen Tag abgelaufen sei (Galt bis 27.10.2008 danach gab es neue Bescheide). Daran hatte meine Fahrschule nicht gedacht...dann mußte ich zurück und mir einen neuen Bescheid ausstellen lassen...als ich wieder da war, hörte ich wie andere Fahrschüler ähnliche Probleme hatten, in diesen Fällen wurde aber großzügiger verhandelt und sie haben die Bescheinigungen anerkannt. Diesen TÜV-Prüfer hatte ich jetzt wieder.
    Nachdem ich also ordnungsgemß vorher den Anhänger
    abgekuppelt habe und das alleinige Herumstehen des Anhängers gesichert hatte mit allem was da so zu gehört, sollte ich den Anhänger jetzt Ankuppeln und halt so tun, als hätte ich den Anhänger noch nie zuvor gesehen. Schließlich habe ich mich davon überzeugt den Anhänger gesichert zu haben und den Anhänger für das Ankoppeln vorbereitet. Dann drängte er mich das Zugfahrzeug noch einmal so richtig schräg zu versetzen, weil das alleinige Zurücksetzen auf gerader Strecke könne ja jeder (voher sollte er das wissen?). Als ich dann das Zugfahrzeug nach vorn schräg versetzt habe, ist der Prüfer schnell zusammen mit dem Fahrlehrer hinter dem gesicherten Anhänger verschwunden, kam aber gleich wieder hervor und als ich zurücksetzte, kam der Prüfer an und sagte, es würde ihm so nicht gefallen. Ich solle noch einmal grundsätzlich prüfen was nicht gestimmt hat. So einen schweren Fehler könnte er nicht verzeihen. So sollte ich noch einmal aussteigen und noch einmal alles überprüfen, als würde ich den Anhänger das 1. Mal sehen.
    Okay, die Maße der Kupplung passen zueinander sagte ich, die elektrische Verbindung paßt auch, die Doppelt-eingefasste Brems- und Vorratsschlauchverbindung paßt auch, die Deichsel ist auf Höhe eingestellt und gelöst. Die Reifen sehen gut aus, die Feststellbremse des Hängers ist eingelegt und der Anhänger ist gegen wegrollen gesichert und die Parkwarntafel ist auch ausgeklappt, sagte ich. Dann sagte er, okay, so genau wolle er das gar nicht wissen, wenn das alles ist, ist´s okay ich solle den Hänger dann koppeln (Das Kupplungsmaul war natürlich auch auf). Dann stieg ich wieder ein, setzte ein Stückchen zurück und ärgerte mich noch über die wirklich schmutzigen Gesamtzustand des Zuges und rollte etwas zurück, da kam er gleich wieder an und sagte ich solle wieder aussteigen, ich hätte diesen Teil der Prüfung nicht bestanden.
    Dann fragte er mich, ob ich ihn jetzt ablehnen würde oder ob wir den restlichen Teil der Fahrt noch hinter uns bringen wollen würden. Ich wußte immer noch nicht, was ich jetzt vergessen hatte und wurde so langsam etwas ungehalten und hatte das Gefühl hier verschaukelt zu werden, also sagte ich ihm, er könne gehen. 140,- EUR TÜV-Gebühr für den Prüfer dürften für den Bus reichen, dachte ich mir und natürlich, daß Deutschlands Behörden wegen Leuten wie dem ...e sind. Und
  • Thema
    Re: Abgezocke beim TÜV
    Autor
      *reni*
      schrieb am Dienstag, 16. Dezember 2008
    Text
    Also ich kann jetzt genaugenommen nur für Klasse BE sprechen, aber ich versuchs trotzdem mal.

    bei BE war´s bei mir auch so, dass ich meinen Fahrleher ausdrücklich auffordern musste, auszusteigen (falls noch nicht geschehen) und hinter mir halt alles abzusichern.
    Er hat mir auch immer wieder gepredigt, dass das wirklich wichtig ist und der Prüfer muss das auch unbedingt mitkriegen. Machst du das nicht, bist du halt in der Teilprüfung "Verbinden und Trennen" durchgefallen.

    Und da sind wir auch schon beim Punkt: Gewisserweise hast du dich in deine Unkosten jetzt noch extra reingeritten. So wie ich das verstanden hab, wollte der Prüfer (wie es sich gehört) dir ja noch die Gelegenheit geben, die Prüfungsfahrt trotzdem anzutreten. Das ist auch völlig ok, weil die Anhängerprüfungen ja aus 2 Teilen bestehen. Du hast den 1. Teil verbockt, hättest aber den 2. Teil, das eigentliche Fahren, noch bestehen können und dann nur Teil 1 wiederholen müssen. Damit wärst du auch deutlich billiger davon gekommen...aber du wolltest ja nicht mehr fahren.
    Das war ehrlich gesagt keine so kluge Entschidung.

    Also so wie ich die Lage beurteile, hat sich der Prüfer korrekt verhalten. (Die Sache, dass du so tun solltest als hättest du den Anhänger noch nie gesehen, hab ich jetzt beim einmaligen Lesen nicht verstanden^^)

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  • Thema
    Re: Re: Abgezocke beim TÜV
    Autor
      Jochen Schenk
      schrieb am Dienstag, 16. Dezember 2008
    Text
    >Also ich kann jetzt genaugenommen nur für Klasse BE sprechen, aber ich versuchs trotzdem mal.
    >
    >bei BE war´s bei mir auch so, dass ich meinen Fahrleher ausdrücklich auffordern musste, auszusteigen (falls noch nicht geschehen) und hinter mir halt alles abzusichern.
    >Er hat mir auch immer wieder gepredigt, dass das wirklich wichtig ist und der Prüfer muss das auch unbedingt mitkriegen. Machst du das nicht, bist du halt in der Teilprüfung "Verbinden und Trennen" durchgefallen.
    >
    >Und da sind wir auch schon beim Punkt: Gewisserweise hast du dich in deine Unkosten jetzt noch extra reingeritten. So wie ich das verstanden hab, wollte der Prüfer (wie es sich gehört) dir ja noch die Gelegenheit geben, die Prüfungsfahrt trotzdem anzutreten. Das ist auch völlig ok, weil die Anhängerprüfungen ja aus 2 Teilen bestehen. Du hast den 1. Teil verbockt, hättest aber den 2. Teil, das eigentliche Fahren, noch bestehen können und dann nur Teil 1 wiederholen müssen. Damit wärst du auch deutlich billiger davon gekommen...aber du wolltest ja nicht mehr fahren.
    >Das war ehrlich gesagt keine so kluge Entschidung.
    >Also so wie ich die Lage beurteile, hat sich der Prüfer korrekt verhalten. (Die Sache, dass du so tun solltest als hättest du den Anhänger noch nie gesehen, hab ich jetzt beim einmaligen Lesen nicht verstanden^^)

    Da hast Du sicher Recht, daß ich die Fahrt hätte fortsetzen können, aber da ich den Fahrlehrer ja schon aus der Theorie-Prüfung kannte, wollte ich ihm auch nicht die Mittagspause vergönnen. Die Prüfung fand so gegen 11.50 Uhr statt und als ich sagte, ich lehne die weitere Prüfung mit dem Fahrlehrer ab, wußte ich zu diesem Zeitpunkt nicht, das es nur ein Teil der Prüfung war. So sind im Anschluß an diese Prüfung der Fahrlehrer und der Prüfer ruckzuck im Auto verschwunden und der Prüfer wurde zurück zum TÜV gebracht. Als der Fahrlehrer eine Viertel Stunde wieder zurückkam, hat er mich natürlich über meine Fehler aufgeklärt...

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  • Thema
    Re: Re: Re: Abgezocke beim TÜV
    Autor
      *reni*
      schrieb am Dienstag, 16. Dezember 2008
    Text
    Ja..dann solltest du vllt mal deinen Fahrlehrer fragen, warum er dir sowas nicht vorher erzählt.
    Bei mir standen die Preise für Vorstellungen zu den "TEILprüfungen" auch schon im Ausbildungsvertrag und wenn man sich seinen Vertrag durchliest, bevor man ihn unterschreibt, hätte man darüber stolpen sollen/müssen und beim fahrlehrer nochmal konkret nachfragen können, was Teilprüfung jetzt genau bedeutet.
    Ich weiß jetzt nicht, ob das immer in den Ausbildungsverträgen steht, aber ich denk mal schon..ist ja eigentlich wichtig^^

    Also entweder hast du gepennt oder dein Fahrlehrer (oder ihr beide). Am unschuldigsten ist jedenfalls der Prüfer ;)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Abgezocke beim TÜV
    Autor
      Jochen Schenk
      schrieb am Dienstag, 16. Dezember 2008
    Text
    >Ja..dann solltest du vllt mal deinen Fahrlehrer fragen, warum er dir sowas nicht vorher erzählt.
    >Bei mir standen die Preise für Vorstellungen zu den "TEILprüfungen" auch schon im Ausbildungsvertrag und wenn man sich seinen Vertrag durchliest, bevor man ihn unterschreibt, hätte man darüber stolpen sollen/müssen und beim fahrlehrer nochmal konkret nachfragen können, was Teilprüfung jetzt genau bedeutet.
    >Ich weiß jetzt nicht, ob das immer in den Ausbildungsverträgen steht, aber ich denk mal schon..ist ja eigentlich wichtig^^
    >
    >Also entweder hast du gepennt oder dein Fahrlehrer (oder ihr beide). Am unschuldigsten ist jedenfalls der Prüfer ;)
    >
    >Nö, ist richtig. Die sind sowieso unschuldig.
    Nachdem ich schon die 4-5 ähnliche Erfahrungen mit dem TÜV Süd gemacht habe, sollte mich das eigentlich auch nicht wundern. Ich sage mal so, alles kann natürlich, aber es muß so nicht enden.
    Ich habe es übersehen die beiden in der Prüfung darauf hinzuweisen als Sicherungsposten zu agieren. Weil sie ja bereits am Fahrzeug standen bin ich einfach davon ausgegangen und dachte mir halt, daß ich es ihnen nicht extra noch einmal sagen müßte. An den Sicherungsposten dachte ich, aber ausgesprochen hatte ich es halt nicht.
    Trotzdem habe ich das ungute Gefühl, als würde ich mit weiteren Recherchen hier in ein Wespennest stechen...Ich nenne daa mal so.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Abgezocke beim TÜV
    Autor
      Yrsa
      schrieb am Dienstag, 16. Dezember 2008
    Text
    Naja, ich würde mal sagen das Wespennest ist schon angestochen, was schreibst auch unter deinem Vollen Namen?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Abgezocke beim TÜV
    Autor
      carhol
      schrieb am Dienstag, 16. Dezember 2008
    Text
    auszug aus den prüfungsrichtlinien:

    >>Vor jeder Rückwärtsfahrt hat der Bewerber eine geeignete Person aufzufordern, ihn vor herankommenden Verkehrsteilnehmern oder vor Hindernissen, die seinem Blickfeld entzogen sind, zu warnen;...<<

    du bist vollkommen zu recht durchgefallen, der aap hat dir sogar noch eine chance gegeben.
    an den kosten bist du auch alleine schuld, der aap hat dich gefragt ob du fahren willst.ist doch klar das du dann zahlen musst wenn DU nicht willst.

    mfg

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Abgezocke beim TÜV
    Autor
      *reni*
      schrieb am Dienstag, 16. Dezember 2008
    Text
    wieso wespennest? es ist doch ganz einfach fakt, dass du den fehler begangen hast, der zum nicht bestehen geführt hat. den prüfer trifft da überhaupt keine schuld. wenn schon hättest du dich mit deinem fahrlehrer besser absprechen müssen.

    du solltest die fehler auch mal bei dir suchen und nicht alles den anderen in die schuhe schieben..das ist billig! zumal dir die andere seite ja wirklich alle chancen gegeben hat. aber wenn man dann lieber schmollt (obwohls da nicht mal nen grund für gibt), hat man´s auch nicht anders verdient. der prüfer ist dir ja echt noch entgegen gekommen (z.B. Hinweise "So gefällt mir das noch nicht"), aufzwingen kann er dir die fahrt ja schlecht.

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  • Thema
    Re: Abgezocke beim TÜV
    Autor
      Melchias
      schrieb am Donnerstag, 16. Mai 2019
    Text
    Hallo

    In erster Linie hast du bei jedem Rückwertsfahren eine Sicherungsposten zu benennen ! Fährst du Ohne diesem Solo oder mit Hänger rückwärts hast du die Prüfung nicht bestanden !

    An und ab hängen eines Hängers ist Bestandteil der Prüfung du solltest es schon mal gemacht haben ! Einfach zu tun ich habe es gemacht geht gar nicht ! Lass dir besser die Stunden erstatten die deine Fahrschule für Mit Hänger fahren verlangt hast !!!!

    Kein Fahrprüfer will jemand durchfallen lassen ! Auch sie machen Fehler ! Frag mal lieber den Prüfer der gern mit aussteigt wo er seine Warnweste hat , denn meisten laufen sie beim rangieren ohne Warnweste rum !!!!

    lg Melchias

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  • Thema
    Re: Re: Abgezocke beim TÜV
    Autor
      Dean
      schrieb am Donnerstag, 16. Mai 2019
    Text
    Na die antwort ist nach 11 Jahren echt hilfreich... im übrigen hat der aaP mit dem rangieren gar nichts zu tun, darum braucht er auch keine Warnweste.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Abgezocke beim TÜV
    Autor
      Melchias
      schrieb am Donnerstag, 16. Mai 2019
    Text
    >Na die antwort ist nach 11 Jahren echt hilfreich... im übrigen hat der aaP mit dem rangieren gar nichts zu tun, darum braucht er auch keine Warnweste.

    Punkt eins : alle Personen die sich im Straßenverkehr auf halten haben eine Warnjacke Warnweste zu tragen ! Das schreibt sogar die Berufsgenossenschaft vor ! Auch die sogenannten Sicherheitsposten haben dies zu tragen !!! Also bitte nicht so ein plötzsinn schreiben ! Auch der Fahrprüfer hat diese zu tragen , der sich an dem bewegtem Fahrzeug aufhält !!!!
    l.g. Melchias

    P. S ich mache zur Zeit die Erweiterung zum Bus. DE !!! Wenn mein Fahrprüfer verlangt das Fahrzeug rückwärts zu bewegen , bestimme ich einen Sicherheitsposten und gebe ihm eine Warnweste mit , wenn der Prüfer das Fahrzeug auch verlässt frage ich wo er seine hat !!! Denn der hat laut Arbeitssicherheit auch eine bei Rangierarbeiten zu tragen !!!

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