Ablauf der 1-Jahresfrist

  • Ablauf der 1-Jahresfrist
     Gast
      schrieb am Freitag, 25. März 2005
    Meine Theorieprüfung habe ich im April letzten Jahres bestanden. Leider werde ich meine praktische nicht innerhalb des Jahres schaffen, da die theoretische Prüfung ja nur ein Jahr gilt. Kann mir jemand sagen was nun zu tun ist? Sind meine ganzen Fahrstunden damit "hinfällig"? Oder muß ich nur die Theorie wiederholen? Wäre für eine Antwort sehr dankbar!
  • Thema
    Re: Ablauf der 1-Jahresfrist
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 25. März 2005
    Text
    >Meine Theorieprüfung habe ich im April letzten Jahres bestanden. Leider werde ich meine praktische nicht innerhalb des Jahres schaffen, da die theoretische Prüfung ja nur ein Jahr gilt. Kann mir jemand sagen was nun zu tun ist? Sind meine ganzen Fahrstunden damit "hinfällig"? Oder muß ich nur die Theorie wiederholen? Wäre für eine Antwort sehr dankbar!
    >

    wie viele jahre hast du vor an deinem führerschein zu arbeiten? planst du in diesem fachgebiet zu promovieren?!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Ablauf der 1-Jahresfrist
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 25. März 2005
    Text
    >wie viele jahre hast du vor an deinem führerschein zu arbeiten? planst du in diesem fachgebiet zu promovieren?!

    sehr witzig, ich habe es mir doch nicht so ausgesucht!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Ablauf der 1-Jahresfrist
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 25. März 2005
    Text
    >Meine Theorieprüfung habe ich im April letzten Jahres bestanden. Leider werde ich meine praktische nicht innerhalb des Jahres schaffen, da die theoretische Prüfung ja nur ein Jahr gilt. Kann mir jemand sagen was nun zu tun ist? Sind meine ganzen Fahrstunden damit "hinfällig"? Oder muß ich nur die Theorie wiederholen? Wäre für eine Antwort sehr dankbar!
    >

    Wieso bist Du denn schon so lange in der Fahrschule? Wieso steht die praktische Prüfung immernoch nicht an? Hast Du zwischendurch ne größere Pause gemacht? Deine Fahrstunden sind dann nicht hinfällig, lass Dir die Sonderfahrten bescheinigen. Den Theorieunterricht und die Theorieprüfung wirst Du allerdings neu machen müssen, wenn Dein Antrag abläuft.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Ablauf der 1-Jahresfrist
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 25. März 2005
    Text
    >>Meine Theorieprüfung habe ich im April letzten Jahres bestanden. Leider werde ich meine praktische nicht innerhalb des Jahres schaffen, da die theoretische Prüfung ja nur ein Jahr gilt. Kann mir jemand sagen was nun zu tun ist? Sind meine ganzen Fahrstunden damit "hinfällig"? Oder muß ich nur die Theorie wiederholen? Wäre für eine Antwort sehr dankbar!
    >>
    >
    >Wieso bist Du denn schon so lange in der Fahrschule? Wieso steht die praktische Prüfung immernoch nicht an? Hast Du zwischendurch ne größere Pause gemacht? Deine Fahrstunden sind dann nicht hinfällig, lass Dir die Sonderfahrten bescheinigen. Den Theorieunterricht und die Theorieprüfung wirst Du allerdings neu machen müssen, wenn Dein Antrag abläuft.


    Hallo, du mußt bei deiner Fahrschule einen neuen Antrag stellen, warten bis die Papiere zurück sind u. dann wieder eine Theor.Prüf. machen.
    Die Theoriestd. u. auch die Prakt. Std. brauchst du nicht noch mal alle machen, da sie 2 Jahre gültig sind.
    Ach so, du wirst dir noch neues Lehrmat. besorgen müssen, da es ja seit dem 01.07.04 erneuert wurde, oder du übst auf dieser Seite die Fragebögen.
    Ich wünsche dir viel Glück u. Erfolg, u. ziehe es diesmal hintereinander durch.
    LG ANNE

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    hmm
    Autor
      Manuek
      schrieb am Montag, 22. Januar 2007
    Text
    Ich habe letzten Jahr im Februar mit meinem Führerschein, genauer mit dem theorieunterrich angefangen und am 18.12 dann meine Prüfung bestanden. Jetzt mach ich zurzeit gerade viele Fahrstunde und werd in der nächsten Zeit meine prüfung machen. Aber was mache ich wennich durchfalle und dann über den Februar hinaus fahren muss? Mussich befürchten das ich das gerade alles umsonst mach?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Ablauf der 1-Jahresfrist
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 27. März 2005
    Text
    Versuch mal folgendes:

    Sprich mit deiner Fahrschule und bitte diese, den Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle verlängern zu lassen (ein oder zwei Monate). Damit gehst Du allen Problemen und zusätzlichen Kosten aus dem Wege. Eine Verlängerung aber unbedingt vor Ablaufdatum des Antrages beantragen, da ein abgelaufener Antrag verständlicherweise nicht mehr verlängert werden kann (so die Aussage unserer Führerscheinstelle).
    Ich hoffe Dir weitergeholfen zu haben, einen Versuch ist es auf jeden Fall wert.
    Mfg

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2025 Logo

Fahrschule.de 2025

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2025

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo