Ablaufzeit

  • Ablaufzeit
     Charley
      schrieb am Dienstag, 19. September 2006
    Wenn ich bereits vor einem halben jahr meine letzte theorie stunde hatte aber bis jetzt nicht bei der prüfung war, ab wann muss ich die dann widerholen???? die laufen doch irgendwann ab oder?? und wie ist das gleiche bei den praktischen fahrstunden??
  • Thema
    Re: Ablaufzeit
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Mittwoch, 20. September 2006
    Text
    Hallo,

    Theorieunterrichte und Sonderfahrten sind 2 Jahre gültig. Der Prüfaufrag, den die Behörde an TÜV/DEKRA schickt, gilt allerdings nur 1 Jahr. In dieser Frist musst du die Theorieprüfung bestanden haben und hast ab dann wieder 1 Jahr Zeit für die praktische Prüfung.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Ablaufzeit
    Autor
      Charley
      schrieb am Mittwoch, 20. September 2006
    Text
    >Hallo,
    >
    >Theorieunterrichte und Sonderfahrten sind 2 Jahre gültig. Der Prüfaufrag, den die Behörde an TÜV/DEKRA schickt, gilt allerdings nur 1 Jahr. In dieser Frist musst du die Theorieprüfung bestanden haben und hast ab dann wieder 1 Jahr Zeit für die praktische Prüfung.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten

    Vielen lieben Dank, dann bin ich ja beruhigt, hatte mir schon sorgen gemacht weil ich zwecks umzug, schulwechsel etc. pp. ein bisschen geschlonst habe! :) also, danke vielmals! Liebe Grüß

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