Abstandsmessung von Mautbrücken

  • Abstandsmessung von Mautbrücken
     Michael1987
      schrieb am Dienstag, 4. Juli 2006
    Ist es möglich, dass von einer Mautbrücke her Abstandsmessungen durchgeführt werden. Ich hab nämlich Angst, dass ich von einer Mautbrücke Abstandsmessungen gemacht wurde und ich zu dicht aufgefahren bin. Ich hatte ca 100-130 Sachen drauf. Wie grß muss mein Abstand sein, damit kein Bußgeld oder gar Führerscheinentzug kommt, weil ich noch in Probezeit bin. Tatzeitpunkt 22.6.2006!
    Bis wann kommt der Bußgeldbescheid, wenn einer kommt?
  • Thema
    Re: Abstandsmessung von Mautbrücken
    Autor
      Alex FTL
      schrieb am Dienstag, 4. Juli 2006
    Text
    Hallo,

    Als dieses Thema im Theorieunterricht drankam musstest du wohl Kreide holen gehen ? ;-)scherz

    Also meines erachtens wird keine Abstandsmessung von Mautbrücken vorgenommen. Obwohl ich sowas eigentlich nicht schlecht finde.

    Die Regelung für den Abstand ist recht einfach: Halte nur den Halben Tachowert in metern als Abstand ein. Bzw. richte Dich nach der 2 sek. regel: Fährt Dein vordermann an einem Schild o.ä. vorbei, dann darfst Du erst mind. 2 sek später daran vorbei fahren.

    Zum Thema Bußgeld:
    Es kann je nach abstand und geschw. zwischen 40 Euro und 150 Euro liegen. dazu gibt es noch zw. 1 und 4 Punkten, und bis zu einem Monat lang Fußgänger spielen. Also für Dich währe dann auch ein Aufbauseminar angesagt, für den fall das man Dich gemessen hat.
    Der Bußgeldbescheid kommt unterschiedlich schnell ins Haus. Benutze mal hier im Forum die Suche, es gibt genug Beiträge die sich um das Thema drehen.

    Ich hoffe ich konnte Dir helfen. Und halte dich am besten an die StVo, das Spart Geld und Nerven.

    Grüße,

    AlexFTL

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Abstandsmessung von Mautbrücken
    Autor
      ex-fahrschülerin
      schrieb am Dienstag, 4. Juli 2006
    Text
    >Hallo,
    >
    >Als dieses Thema im Theorieunterricht drankam musstest du wohl Kreide holen gehen ? ;-)scherz
    >
    >Also meines erachtens wird keine Abstandsmessung von Mautbrücken vorgenommen. Obwohl ich sowas eigentlich nicht schlecht finde.
    >
    >Die Regelung für den Abstand ist recht einfach: Halte nur den Halben Tachowert in metern als Abstand ein. Bzw. richte Dich nach der 2 sek. regel: Fährt Dein vordermann an einem Schild o.ä. vorbei, dann darfst Du erst mind. 2 sek später daran vorbei fahren.
    >
    >Zum Thema Bußgeld:
    >Es kann je nach abstand und geschw. zwischen 40 Euro und 150 Euro liegen. dazu gibt es noch zw. 1 und 4 Punkten, und bis zu einem Monat lang Fußgänger spielen. Also für Dich währe dann auch ein Aufbauseminar angesagt, für den fall das man Dich gemessen hat.
    >Der Bußgeldbescheid kommt unterschiedlich schnell ins Haus. Benutze mal hier im Forum die Suche, es gibt genug Beiträge die sich um das Thema drehen.
    >
    >Ich hoffe ich konnte Dir helfen. Und halte dich am besten an die StVo, das Spart Geld und Nerven.
    >
    >Grüße,
    >
    >AlexFTL
    >


    Vielleicht war er ja auch mal für kleine Königstiger? *scherz*

    Is scho richtig: wenn du mit, wie Du sagst, mit ca. 130 rumrast, solltest /musst du nen ABstand von ca. 65 m einhalten, was zum abschätzen schwierig ist, also machs mit der 2-Sekunden-Regel :o)))))

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