Abzocke Fahrschule

  • Abzocke Fahrschule
     Resl
      schrieb am Dienstag, 30. Juni 2020
    Hallo ihr Lieben,
    ich melde mich hier mal für meinen kleinen Bruder zu Wort, weil wir uns langsam nicht mehr zu helfen wissen.
    Er hat sich kurz vor Corona zu einem Intensivkurs angemeldet, der natürlich nicht stattfand ( dafür kann aber keiner was- also ok) Rechnungen laufen bei dieser Fahrschule über eine externe Firma, kamen jedoch nie bei uns an. Das erste was uns schriftlich erreicht hat war ein Vollstreckungsbescheid mit fast 350 Euro Mahnkosten. Diese sind wir nicht bereit zu zahlen, weil uns weder eine der drei Rechnungen, noch Erinnerungen, noch Mahnungen zugingen.

    Viel wichtiger ist aber:
    Mein Bruder ist nun schon bei der 12ten Übungsfahrt ( noch keine Sonderfahrt gemacht ) und fuhr bisher nur Automatik, obwohl er einen normalen Führerschein macht. Er hat außerdem noch nicht eine Theoriestunde besucht.
    Meine Frage also : Ist es zulässig so viel Automatikstunden zu machen, wenn eigentlich ein normaler Führerschein vorgesehen ist? Ist es ok ohne jede Theoriestunde so viele Fahrten zu absolvieren ? Ist es rechtens 12 reine übungsfahrten (Automatik) zu machen, ohne an die erforderlichen Sonderfahrten zu gehen? Kommt einem vor, als wollte die einfach die Stunden und somit den Preis in die Höhe treiben.
    Außerdem wird eine Grundgebühr von 750,- Euro verlangt, welche extrem von allen anderen Fahrschulen im Umkreis abweicht. Darf man das? Zwecks Wettbewerbsrecht?!

    Ich bitte um Hilfe :)) danke

    Liebe Grüße Resl
  • Thema
    Re: Abzocke Fahrschule
    Autor
      KaWe0
      schrieb am Dienstag, 30. Juni 2020
    Text
    >Hallo ihr Lieben,
    >ich melde mich hier mal für meinen kleinen Bruder zu Wort, weil wir uns langsam nicht mehr zu helfen wissen.
    >Er hat sich kurz vor Corona zu einem Intensivkurs angemeldet, der natürlich nicht stattfand ( dafür kann aber keiner was- also ok) Rechnungen laufen bei dieser Fahrschule über eine externe Firma, kamen jedoch nie bei uns an. Das erste was uns schriftlich erreicht hat war ein Vollstreckungsbescheid mit fast 350 Euro Mahnkosten. Diese sind wir nicht bereit zu zahlen, weil uns weder eine der drei Rechnungen, noch Erinnerungen, noch Mahnungen zugingen.
    >
    >Viel wichtiger ist aber:
    >Mein Bruder ist nun schon bei der 12ten Übungsfahrt ( noch keine Sonderfahrt gemacht ) und fuhr bisher nur Automatik, obwohl er einen normalen Führerschein macht. Er hat außerdem noch nicht eine Theoriestunde besucht.
    >Meine Frage also : Ist es zulässig so viel Automatikstunden zu machen, wenn eigentlich ein normaler Führerschein vorgesehen ist? Ist es ok ohne jede Theoriestunde so viele Fahrten zu absolvieren ? Ist es rechtens 12 reine übungsfahrten (Automatik) zu machen, ohne an die erforderlichen Sonderfahrten zu gehen? Kommt einem vor, als wollte die einfach die Stunden und somit den Preis in die Höhe treiben.
    >Außerdem wird eine Grundgebühr von 750,- Euro verlangt, welche extrem von allen anderen Fahrschulen im Umkreis abweicht. Darf man das? Zwecks Wettbewerbsrecht?!
    >
    >Ich bitte um Hilfe :)) danke
    >
    >Liebe Grüße Resl

    Eigenverantwortung!?
    Wieso wurde ein Vertrag über 750 Euro Grundgebühr abgeschlossen, wenn deinem Bruder das zu teuer ist?

    Fahrstunden: Alles ist zulässig, was dein Bruder in Anspruch nimmt. Wenn er Automatikstunden nimmt, muss er die auch zahlen. Wenn er die nicht will, macht er sie nicht basta. Aber erstmal fahren und dann im Nachhinein nicht zahlen wollen - nein, das geht nicht! Er schuldet dieses Geld in der Tat und das ist auch rechtens.
    Ich vermute dein Bruder kommt mit der Schaltung so gar nicht zurecht und erstmal Automatik zu fahren ist die einzige Möglichkeit, ihn irgendwie ans Autofahren ranzuführen. Sollte dem nicht so sein, frage ich mich, wieso dein Bruder das 12 STUNDEN mitmacht.

    Aber sorry, da stimmt auch sonst was nicht. Ein Vollstreckungsbescheid kommt, wenn es einen Mahnbescheid vom Amtsgericht gab. Dieser wird zugestellt und nicht einfach in die Post geworfen. Der MUSS angekommen sein. Dem hätte dein Bruder wennschon widersprechen können und müssen (wenn er meint, die Forderung sei nicht berechtigt, nach deiner BEschreibung ist da aber einiges an Geld fällig, was dein Bruder defintiiv zahlen muss). Ein Vollstreckungsbescheid ist schon eine Stufe weiter und kommt nicht einfach so, ohne dass man vorher nie etwas mitbekommen hat. Ich vermute, dein Bruder verschweigt dir da was. Das hat nichts mit der Fahrschule oder dem Unternehmen zu tun, das bei dieser Fahrschule für die Geldeintreibung zuständig ist, das ist unser deutsches Rechtssystem und danach arbeiten die Amtsgerichte auch. Und das Amtsgericht zockt nicht einfach so ab ;-)

    Und um nochmal das Thema Eigenverantwortung aufzugreifen: Da scheint es sehr zu fehlen. Wieso fragst du hier für den "kleinen" Bruder nach? Er hat eine Dienstleistung in Anspruch genommen, kannte die Preise und was er da gerade für ein Auto startet. Dafür muss er natürlich zahlen. Und "erster Brief" war nie im Leben der Vollstreckungsbescheid.

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  • Thema
    Re: Re: Abzocke Fahrschule
    Autor
      Dean
      schrieb am Mittwoch, 1. Juli 2020
    Text
    Genauso ist es.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Abzocke Fahrschule
    Autor
      RiNa
      schrieb am Mittwoch, 1. Juli 2020
    Text
    Ist es rechtens 12 reine übungsfahrten (Automatik) zu machen, ohne an die erforderlichen Sonderfahrten zu gehen? Kommt einem vor, als wollte die einfach die Stunden und somit den Preis in die Höhe treiben.

    Möchte hier auch noch was anmerken....ja, normale Übungsstunden sind völlig richtig und ok. soagar noch viel mehr davon.
    Die Sonderfahrten sind "besondere Ausbildungsfahrten" und finden gegen Ende der Ausbildung statt. Denn ersteinmal muss ein Schüler ja wirklich das reine Fahren trainieren. Auf die Autobahn darf man ja wirklich erst, wenn man das Fahrzeug und das Fahren beherrscht. Es wäre sonst lebensgefährlich und wenn ein Fahrlehrer sowas macht, würde ich mir ernsthaft Gedanken machen. also alles ok soweit.

    >Außerdem wird eine Grundgebühr von 750,- Euro verlangt, welche extrem von allen anderen Fahrschulen im Umkreis abweicht. Darf man das? Zwecks Wettbewerbsrecht?!
    >
    Ein bisschen kommt es mir so vor, als habt ihr keine Eltern. Wer hat denn den Vertrag geschlossen? Wer hat sich vorher informiert? Ich kann da dem Vorredner zu zustimmen. Warum schließe ich einen solchen Vertrag ab, wenn es mir nicht geheuer vorkommt? Was steckt denn alles drin in der Grundgebühr?

    Ihr solltet evt doch noch mal alles in Ruhe durchlesen, was da so drinnen steht und auf jeden Fall ein Gespräch mit dem Fahrlehrer ausmachen. Hier können alle nur mutmaßen. Einfach ein klärendes Gespräch, warum so viele Automatikstunden, wann nun die Theorie statt findet etc pp

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Abzocke Fahrschule
    Autor
      Zweitstein
      schrieb am Mittwoch, 1. Juli 2020
    Text
    >Hallo ihr Lieben,
    >ich melde mich hier mal für meinen kleinen Bruder zu Wort, weil wir uns langsam nicht mehr zu helfen wissen.
    >Er hat sich kurz vor Corona zu einem Intensivkurs angemeldet, der natürlich nicht stattfand ( dafür kann aber keiner was- also ok) Rechnungen laufen bei dieser Fahrschule über eine externe Firma, kamen jedoch nie bei uns an. Das erste was uns schriftlich erreicht hat war ein Vollstreckungsbescheid mit fast 350 Euro Mahnkosten. Diese sind wir nicht bereit zu zahlen, weil uns weder eine der drei Rechnungen, noch Erinnerungen, noch Mahnungen zugingen.
    >
    >Viel wichtiger ist aber:
    >Mein Bruder ist nun schon bei der 12ten Übungsfahrt ( noch keine Sonderfahrt gemacht ) und fuhr bisher nur Automatik, obwohl er einen normalen Führerschein macht. Er hat außerdem noch nicht eine Theoriestunde besucht.
    >Meine Frage also : Ist es zulässig so viel Automatikstunden zu machen, wenn eigentlich ein normaler Führerschein vorgesehen ist? Ist es ok ohne jede Theoriestunde so viele Fahrten zu absolvieren ? Ist es rechtens 12 reine übungsfahrten (Automatik) zu machen, ohne an die erforderlichen Sonderfahrten zu gehen? Kommt einem vor, als wollte die einfach die Stunden und somit den Preis in die Höhe treiben.
    >Außerdem wird eine Grundgebühr von 750,- Euro verlangt, welche extrem von allen anderen Fahrschulen im Umkreis abweicht. Darf man das? Zwecks Wettbewerbsrecht?!
    >
    >Ich bitte um Hilfe :)) danke
    >
    >Liebe Grüße Resl

    Bei Rechnungen verhält es sich so. Bevor ein Vollstreckungsbescheid erstellt werden kann, muss vorher abgemahnt werden. Ihr seid dann aber in der Beweislast, dass ihr keine Zahlungsaufforderung oder Mahnung erhalten habt. Hier wäre der Gang zum Anwalt eventuell eine gute Lösung, was natürlich auch nicht umsonst ist.

    Warum fährt er Automatik wenn er auf Schaltwagen lernen möchte? Soweit ich informiert bin, sind Automatikstunden ein bisschen teurer als Fahrstunden auf einem Schaltwagen. Hier würde ich der Fahrschule mit Nachdruck darauf aufmerksam machen, sollte sich dies nicht ändern, dann ist es durchaus denkbar, dass hier der Straftatbestand des Betruges erfüllt ist.

    Zu den Übungsstunden kann man nichts sagen, je nach Wohnort fallen 30 bis 40 Stunden an, hängt natürlich auch davon ab, wie sicher der Fahrschüler ist. Die Sonderfahrten werden erst zum Ende der Ausbildung absolviert.

    Was ich aber sehr merkwürdig finde, warum ist die Anmeldegebühr so unglaublich hoch. 750
    Euro sind ja nun nicht gerade wenig. Wird da etwa auf einem Bugatti Divo oder auf einem Lamborghini ausgebildet? Der Durchschnitt liegt so zwischen 150 und 250 Euro. Das ist völlig ok und angemessen.

    Fazit, vielleicht wäre es sinnvoll, die Fahrschule zu wechseln.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Abzocke Fahrschule
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 2. Juli 2020
    Text
    >Hallo ihr Lieben,

    Hi Resi,

    >ich melde mich hier mal für meinen kleinen Bruder zu Wort, weil wir uns langsam nicht mehr zu helfen wissen.

    Dannmal hören

    >Er hat sich kurz vor Corona zu einem Intensivkurs angemeldet, der natürlich nicht stattfand ( dafür kann aber keiner was- also ok) Rechnungen laufen bei dieser Fahrschule über eine externe Firma, kamen jedoch nie bei uns an. Das erste was uns schriftlich erreicht hat war ein Vollstreckungsbescheid mit fast 350 Euro Mahnkosten. Diese sind wir nicht bereit zu zahlen, weil uns weder eine der drei Rechnungen, noch Erinnerungen, noch Mahnungen zugingen.

    So, jetzt wirds schon komisch.
    Für nen Vollstreckungsbescheid MUSS vorher per Zustellurkunde ein Mahnbescheid erfolgst sein!

    Das ist schonmal seeeeeeeeeeeeeeeehr komisch

    >
    >Viel wichtiger ist aber:
    >Mein Bruder ist nun schon bei der 12ten Übungsfahrt ( noch keine Sonderfahrt gemacht ) und fuhr bisher nur Automatik, obwohl er einen normalen Führerschein macht. Er hat außerdem noch nicht eine Theoriestunde besucht.

    Warum hat er noch keine Theo besucht, wäre meine erste Frage?
    Intensivkurs (deshalb der hohe Grundbetrag) bedeutet im Regelfall:
    mind 1x The am Tag und meist auch gleich Fahrstunden dazu.

    >Meine Frage also : Ist es zulässig so viel Automatikstunden zu machen, wenn eigentlich ein normaler Führerschein vorgesehen ist?

    Ja, ist es. Warum auch nicht?
    Liegt ja an ihm, ob er dies machen möchte.
    Damit erlernen sich Verkehrsregeln für viele viel leichter, weil sie sich nicht aufs schalten zusätzlich konzentrieren müssen.
    Wenn dies dann klappt, ist der Umstieg auf Schaltung für viel leichter.

    >Ist es ok ohne jede Theoriestunde so viele Fahrten zu absolvieren ?

    Sehr ungewöhnlich. Wir machen mind die Hälfte Theo, bevor es mit fahren losgeht.
    Sonst fängt er ja bei komplett null an!

    > Ist es rechtens 12 reine übungsfahrten (Automatik) zu machen, ohne an die erforderlichen Sonderfahrten zu gehen?

    Die besonderen Ausbildungsfahrten finden AM ENDE der Ausbildung statt.
    Dh es musss ein sicheres, selbstständiges Fahren anderweitig vorliegen.
    Also somit erstmal richtig

    >Kommt einem vor, als wollte die einfach die Stunden und somit den Preis in die Höhe treiben.

    Ne Fahrschule ist daran interessiert, möglich schnell und mit wenig Stunden die Leute durchzuschleusen.
    Weil dies gibt gute Werbung und damit neue Schüler.

    >Außerdem wird eine Grundgebühr von 750,- Euro verlangt, welche extrem von allen anderen Fahrschulen im Umkreis abweicht. Darf man das? Zwecks Wettbewerbsrecht?!

    Wenn ich dir VORHER alle Preise nenne. kann ich mit dir nen Vertrag ausmachen mit 25.000€ Grundbetrag.
    Es gilt Vertragsfreiheit!
    Niemand zwingt dich, dieses Angbot anzunehmen.

    >Ich bitte um Hilfe :)) danke
    >
    >Liebe Grüße Resl

    Alleine der erste Punkt ist für mich schon komisch.

    Ein Vollstreckungsbescheid kommt von nem Gericht!

    Meinst du evtl doch "nur" eine Mahnung eines Inkassobüros?

    Grüssle
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten


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