Alkohol am Steuer

  • Alkohol am Steuer
     Mario.K
      schrieb am Donnerstag, 21. Dezember 2006
    Ich habe folgendes Problem, ich wurde in der Probezeit mit 81 auf der Autobahn geblitzt erlaubt waren 60 also 21 zu schnell, habe dann ein Aufbauseminar gemacht. Wurde dann mit dem Firmenwagen geblitzt mit 20 zu schnell, der aber als LKW angemeldet ist, also noch einen Punkt.
    So jetzt habe ich auf Lehrgang nen paar Bier getrunken bin dann noch gefahren und mir ist die Polizei entgegen gekommen in Zivil, das habe ich bemerkt und habe mich verpisst, dann Fahrer getauscht der noch nichts getrunken hatte, wurden dann aber doch angehalten und kontrolliert, ich musste dann trotzdem pusten und Blut ab geben. (Blutwert 0,91 Promille)
    So nun meine Frage womit ich rechnen muss, was vielleicht mein Anwalt noch rausholen kann usw.
  • Thema
    Re: Alkohol am Steuer
    Autor
      Christian.D
      schrieb am Donnerstag, 21. Dezember 2006
    Text
    >Ich habe folgendes Problem, ich wurde in der Probezeit mit 81 auf der Autobahn geblitzt erlaubt waren 60 also 21 zu schnell, habe dann ein Aufbauseminar gemacht. Wurde dann mit dem Firmenwagen geblitzt mit 20 zu schnell, der aber als LKW angemeldet ist, also noch einen Punkt.
    >So jetzt habe ich auf Lehrgang nen paar Bier getrunken bin dann noch gefahren und mir ist die Polizei entgegen gekommen in Zivil, das habe ich bemerkt und habe mich verpisst, dann Fahrer getauscht der noch nichts getrunken hatte, wurden dann aber doch angehalten und kontrolliert, ich musste dann trotzdem pusten und Blut ab geben. (Blutwert 0,91 Promille)
    >So nun meine Frage womit ich rechnen muss, was vielleicht mein Anwalt noch rausholen kann usw.


    Gib deinen Schein gleich für immer ab. Du hast auf der Straße nix verloren.

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  • Thema
    Re: Alkohol am Steuer
    Autor
      Mario.K
      schrieb am Donnerstag, 21. Dezember 2006
    Text
    Das war nicht meine Frage den Kommentar hättest du Dir auch sparen können, jeder macht mal Fehler und manche lernen auch daraus!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Alkohol am Steuer
    Autor
      Christian.D
      schrieb am Donnerstag, 21. Dezember 2006
    Text
    >Das war nicht meine Frage den Kommentar hättest du Dir auch sparen können, jeder macht mal Fehler und manche lernen auch daraus!!!


    Ja manche...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Alkohol am Steuer
    Autor
      Ara
      schrieb am Donnerstag, 21. Dezember 2006
    Text
    >Das war nicht meine Frage den Kommentar hättest du Dir auch sparen können, jeder macht mal Fehler und manche lernen auch daraus!!!

    Nach der Liste die du aufgeführt hast kann es bei dir bezweifeln ;]

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Alkohol am Steuer
    Autor
      h4rdstyl3r
      schrieb am Donnerstag, 21. Dezember 2006
    Text
    >Das war nicht meine Frage den Kommentar hättest du Dir auch sparen können, jeder macht mal Fehler und manche lernen auch daraus!!!

    spätestens nach den 21 km/h zu viel hättest du lernen müssen. Du frägst auch noch so unverschämt nach, was dir passieren könnte. "nach ein paar bier" und dann auch noch fahren, obwohl noch mitfahrer an board waren, die noch nüchtern sind... dir gehört der führerschein echt auf lebzeiten entzogen, dir möchte ich nicht nachts auf der landstraße begegnen! sowas unverantwortliches! leider gibt es sowas wie dich nicht gerade selten.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Alkohol am Steuer
    Autor
      Tini1082
      schrieb am Donnerstag, 21. Dezember 2006
    Text
    Also erstmal kannst du mit ner Sperrzeit von circa 6-12 Monaten rechnen und mir einer saftigen Geldstrafe! Außerdem musst du danach wahrscheinlich auch zur MPU! Ich hoffe das du die höchste Strafe bekommst, die man für sowas bekommen kann, damit du dir mal darüber klar wirst, das das nicht witzig war was du da angestellt hast! Hoffe das du dir die Sache mal in Ruhe durch den Kopf gehen lässt und wirklich daraus gelernt hast!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Alkohol am Steuer
    Autor
      Mario.K
      schrieb am Donnerstag, 21. Dezember 2006
    Text
    meine güte, die 20 zu schnell waren im Stress vom Beruf.

    Das von denen einer nichts getrunken hatte wusste ich nicht weil eigentlich alle was getrunken hatten.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Alkohol am Steuer
    Autor
      Mario.K
      schrieb am Donnerstag, 21. Dezember 2006
    Text
    Danke Tini1082, für die Information.
    Aber das ihr alle gleich mit Führerschein für immer weg usw kommt ist echt net vorallem von solchen personen die noch nicht einmal einen Führerschein besitzen, fahrt erstmal selber ein paar Jahre und arbeitet unter Stress und fahrt dann, dann geht manches schneller als man denkt

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Alkohol am Steuer
    Autor
      Christian.D
      schrieb am Donnerstag, 21. Dezember 2006
    Text
    >Danke Tini1082, für die Information.
    >Aber das ihr alle gleich mit Führerschein für immer weg usw kommt ist echt net vorallem von solchen personen die noch nicht einmal einen Führerschein besitzen, fahrt erstmal selber ein paar Jahre und arbeitet unter Stress und fahrt dann, dann geht manches schneller als man denkt

    Ich arbeite auch unter Stress

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Alkohol am Steuer
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 21. Dezember 2006
    Text
    Hi,

    für die 20 zu viel hab ich ja noch Verständnis.

    Für Alkohol am Steuer nicht mehr!
    Dafür hab ich zu viele Moto-Kollegen, die von Betrunkenen abgeschossen wurden.

    Sorry
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Alkohol am Steuer
    Autor
      Mario.K
      schrieb am Donnerstag, 21. Dezember 2006
    Text
    Als was arbeitest du denn?!

    Hast du enn deinen Führerschein jetzt?!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Alkohol am Steuer
    Autor
      Tini1082
      schrieb am Donnerstag, 21. Dezember 2006
    Text
    Also erstmal habe ich einen Führerschein! Und das mit dem Führerscheinentzug bezog sich nicht auf die 20km/h zu schnell, sondern auf den Alkohol!!! Okay du hast ein Fehler begangen, du wusstest das du nen Fehler gemacht hast, hattest aber nicht den ... in der Hose zu deinem Fehler zu stehen, sondern bist einfach abgehauen und hast sogar noch jemanden anderst mit reingezogen! Weißt du eigentlich das dein Kumpel auch belangt werden kann, wegen Vertuschung einer Straftat? Es geht nicht darum das du diesen Fehler begangen hast sondern das du total feige reagiert hast! Mit den Konsequenzen musst du letztendlich selber leben!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Alkohol am Steuer
    Autor
      Christian.D
      schrieb am Donnerstag, 21. Dezember 2006
    Text
    >Als was arbeitest du denn?!
    >
    >Hast du enn deinen Führerschein jetzt?!


    Bin Azubi in ner Sozialstation

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Alkohol am Steuer
    Autor
      F77
      schrieb am Donnerstag, 21. Dezember 2006
    Text
    >Ich habe folgendes Problem, ich wurde in der Probezeit mit 81 auf der Autobahn geblitzt erlaubt waren 60 also 21 zu schnell, habe dann ein Aufbauseminar gemacht. Wurde dann mit dem Firmenwagen geblitzt mit 20 zu schnell, der aber als LKW angemeldet ist, also noch einen Punkt.
    >So jetzt habe ich auf Lehrgang nen paar Bier getrunken bin dann noch gefahren und mir ist die Polizei entgegen gekommen in Zivil, das habe ich bemerkt und habe mich verpisst, dann Fahrer getauscht der noch nichts getrunken hatte, wurden dann aber doch angehalten und kontrolliert, ich musste dann trotzdem pusten und Blut ab geben. (Blutwert 0,91 Promille)
    >So nun meine Frage womit ich rechnen muss, was vielleicht mein Anwalt noch rausholen kann usw.

    Also, die vorgesehene Strafe fuer fahren mit diesem Alkoholspiegel betraegt 250 Euro (zzgl. 25,60 Euro Bearbeitungsgebuehr) 4 Punkte 1 Monat Fahrverbot. Diese gilt aber nur, wenn dir die Beamten nachweisen koennen, dass du gefahren bist. Wenn sie es koennen, kann durchaus noch eine Strafe bzgl. Vertuschungsversuch dazukommen (wie hoch die ausfaellt weiss ich nicht).
    Zum Fuehrerschein auf Probe:
    Bei 3 A-Verstoessen ist der Fuehrerschein normalerweise fuer wenigstens 6 Monate weg, aber du hast nicht erwaehnt, dass dir schon ein Brief fuer eine freiwillige verkehrspsychologische Beratung ins Haus geflattert ist. Falls dem so ist (der Brief also noch nicht da ist), gilt der 2. A-Verstoss noch nicht als abgehakt, wodurch weitere A-Verstoesse nicht gewertet werden.

    Du solltest aber, auch wenn du unter Stress stehst, deine Einstellung zum Autofahren mal ueberdenken. Zu schnelles Fahren bringt nahezu nichts an Zeitgewinn, gefaehrdet aber meist andere in erheblichem Aussmass. Bei Alkohol ist es noch viel schlimmer, da man sich selbst ueberschaetzt und die Reaktionsfaehigkeit stark beeintraechtigt ist (leider merkt man das erst, wenn es zu spaet ist, naemlich bei einem (haeufig schweren) Unfall).

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  • Thema
    Re: Alkohol am Steuer
    Autor
      Mario.K
      schrieb am Dienstag, 26. Dezember 2006
    Text
    Danke für die Info, den Brief habe ich vor ein paar Tagen erhalten mit der Empfehlung.
    Mit der Vetuschung der Straftat das ist geklärt weil die Polizei ja keine Handfesten beweise hatte.
    Ja ich weiss das Alkohol am Steuer mehr als ...e ist das war echt das erste mal das sowas vorgekommen ist.
    ______________________________
    Das mit den A verstößen war mir schon bekannt nun stellt sich ja nur die Frage welche Strafe jetzt kommt da es schon 3 sind, bei einem Bekannten kam nichts nach 4 mal zu schnell fahren, obwohl er grob fahrlässig gehandelt hat.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Alkohol am Steuer
    Autor
      F77
      schrieb am Donnerstag, 28. Dezember 2006
    Text
    >Ja ich weiss das Alkohol am Steuer mehr als ...e ist das war echt das erste mal das sowas vorgekommen ist.

    Ich hoffe, das war auch das letzte Mal.

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