Alkohol bei BF17 und auf dem Rad
Hallo,
im Zusammenhang mit der seit gestern geltenden 0,0 Promille-Grenze für Fahranfänger würde mich interessieren, wie es damit auf dem Rad aussieht? Bisher galt da ja als absolute Obergrenze 1,6 Promille. Jetzt bin ich aber Fahranfänger und wüsste gerne, ob ich in Zukunft auch radelnd nur noch 0,0 haben darf??
Außerdem wüsste ich interessehalber gerne, was mir passiert, wenn ich (BF17) kontrolliert werde, wobei ich selbst 0,0 und meine Begleitperson aber >0,5 Promille hat. Zählt das als Fahren ohne Führerschein, weil die Auflagen missachtet wurden? Oder gibts nur ein Verwarngeld? Muss ich mit Probezeitverlängerung rechnen? Etc...
Danke schonmal :)
LG
Max