Alkohol bei BF17 und auf dem Rad

  • Alkohol bei BF17 und auf dem Rad
     MaxMünchen
      schrieb am Donnerstag, 2. August 2007
    Hallo,
    im Zusammenhang mit der seit gestern geltenden 0,0 Promille-Grenze für Fahranfänger würde mich interessieren, wie es damit auf dem Rad aussieht? Bisher galt da ja als absolute Obergrenze 1,6 Promille. Jetzt bin ich aber Fahranfänger und wüsste gerne, ob ich in Zukunft auch radelnd nur noch 0,0 haben darf??

    Außerdem wüsste ich interessehalber gerne, was mir passiert, wenn ich (BF17) kontrolliert werde, wobei ich selbst 0,0 und meine Begleitperson aber >0,5 Promille hat. Zählt das als Fahren ohne Führerschein, weil die Auflagen missachtet wurden? Oder gibts nur ein Verwarngeld? Muss ich mit Probezeitverlängerung rechnen? Etc...



    Danke schonmal :)

    LG
    Max
  • Thema
    Re: Alkohol bei BF17 und auf dem Rad
    Autor
      guest1416
      schrieb am Donnerstag, 2. August 2007
    Text
    >Au�erdem w�sste ich interessehalber gerne, was mir passiert, wenn ich (BF17) kontrolliert werde, wobei ich selbst 0,0 und meine Begleitperson aber >0,5 Promille hat. Z�hlt das als Fahren ohne F�hrerschein, weil die Auflagen missachtet wurden? Oder gibts nur ein Verwarngeld? Muss ich mit Probezeitverl�ngerung rechnen? Etc...
    >
    >
    >
    >Danke schonmal :)
    >
    >LG
    >Max

    dazu habe ich schonmal was gepostet.
    Mein FL sagte, der Begleiter dürfte nicht zur Alkoholkontrolle gezwungen werden auch nicht zur Blutabnahme, auch nicht, wenn er stark und deutlich besoffen ist.
    Das sei eine Gesetzeslücke.
    Mein Post wurde von einem FL bestätigt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Alkohol bei BF17 und auf dem Rad
    Autor
      MaxMünchen
      schrieb am Donnerstag, 2. August 2007
    Text
    Hm... ob das in der Praxis durchsetzbar ist? Trotzdem danke!

    Und wie siehts mit dem Fahrrad aus? Weiß da jemand was?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Alkohol bei BF17 und auf dem Rad
    Autor
      MaxMünchen
      schrieb am Freitag, 3. August 2007
    Text
    Kann mir da dann keiner helfen??

    *push*

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Alkohol bei BF17 und auf dem Rad
    Autor
      kaydee
      schrieb am Freitag, 3. August 2007
    Text
    §24c
    (1) Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach $2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines KRAFTFAHRZEUGES im Strassenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter Wirkung eines solchen Getränkes steht.
    (2) Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat fahrlässig begeht.
    (3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.


    So, jetzt sollte das Problem Fahrrad geklärt sein, oder?

    greetz

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2025 Logo

Fahrschule.de 2025

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2025

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo