Alkoholverbot für Fahranfänger ab 01.08.07

  • Alkoholverbot für Fahranfänger ab 01.08.07
     tobi*
      schrieb am Freitag, 6. Juli 2007
    Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger ist Alkohol am Steuer ab kommendem Monat absolut tabu. Nachdem der Bundesrat am 6. Juli 2007 in Berlin für die Gesetzesinitiative von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee grünes Licht gegeben hat, kann das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfängerinnen und Fahranfänger am 1. August 2007 in Kraft treten.

    http://www.bmv.de/-,302.1001914/Tiefensee-Alkoholverbot-fuer-F.htm
  • Thema
    Re: Alkoholverbot für Fahranfänger ab 01.08.07
    Autor
      Ninii
      schrieb am Samstag, 7. Juli 2007
    Text
    Ich find das sehr gut ;D!!!!
    Hätten sie ruhig schon viel Früher machen können!
    (Bin AntiAlkoholiker xDDDDDD)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Alkoholverbot für Fahranfänger ab 01.08.07
    Autor
      FL Marco
      schrieb am Samstag, 7. Juli 2007
    Text
    Find ich auch und das sollte auch für alle Kfz, bzw. Lkw fahrer gelten.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Alkoholverbot für Fahranfänger ab 01.08.07
    Autor
      Markus080707
      schrieb am Sonntag, 8. Juli 2007
    Text
    Hab da mal ne Frage zu dem neuen Gesetz:

    Wenn man mit 18 Jahren am 09.09.2005 den Führerschien gemacht hat, geht die Probezeit ja bis 09.09.2007. damit ist man dann 20 Jahre.

    Gilt die neue Regelung für alle neu Führerscheinerwerber oder auch für die, die noch in der Probezeit sind.

    Zu der Simulation, d.h. dass der 20jährige dann auch noch 1 Jahr mit 0,0 Promille fahren muss weil er sonst die Probezeit erneut bekommt???

    Generell finde ich das 0,0 Promille Gesetz gut, aber wie wird das mit Medikamenten mit Alkohol sein? Die es ja bekanntlich gibt...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Alkoholverbot für Fahranfänger ab 01.08.07
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 8. Juli 2007
    Text
    Hi,

    einfach mal lesen, was dort geschrieben steht:

    Zitat:
    Das Alkoholverbot gilt für alle Fahrerinnen und Fahrer, die sich noch in der (regelmäßig) zweijährigen Probezeit befinden und für alle jungen Fahrerinnen und Fahrer vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres.

    In deinem Falle unter 21, also gilt das Verbot auch noch.

    Bei Medikamenten eben aufpassen und alkfreie Alternativen nehmen oder Auto stehen lassen.

    Woher du die Prozente (grins) bekommen hast, ist nämlich einem Unfallopfer egal (kein Vorwurf jetzt an dich, keine Sorge)

    Grüßle
    Wolfe

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