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Re: Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
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>Wann hast du die PP gemacht, für die jeweilige Klasse?
>
>Eine vor dem 01.01.1980 erworbene Fahrerlaubnis der Klasse 3, der den der Klasse 4 (hier nur: A1, M, S, L) einschließt, erlaubt nach der Anlage 03 zur FeV deas Führen von Fahrzeugen der heutigen Klassen A1, B, BE, C1, C1E, M, S, L und T.
>
>Quelle:
>http://www.frag-einen-anwalt.de/alte-f%C3%BChrerscheinklassen__f24591.html
>
>Damit wäre dir das Fahren von Krads bis 125 ccm erlaubt (obwohl, ich immer im Hinterkopf hatte, dass nicht der 1.1., sondern der 01.04.1980 der Stichtag gewesen wäre).
Eine kleine Ergänzung muss ich hier aber noch machen.Zusätzlich zu der Klasse C1E bekommt der FE-Inhaber noch die eingeschränkte Klasse CE 79 (C1E>12000kg,L=3), welche ihn berechtigt, Kraftfahrzeuge bis 7,5t ZGM und bei durchgehender Bremsanlage einene Anhänger, der nicht mehr, als das 1,5 fache vom Zugfahrzeug in der ZGM wiegen darf, sprich also 18,5t erteilt.Der Buchstabe L steht für die anzahl der Achsen.
LG
LF-Fan88