Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?

  • Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
     Kordula
      schrieb am Freitag, 18. Januar 2008
    Hallo
    Ich habe den alten Führerschein Klasse 3+4, bis welche Größe, Kubik
    darf ich ein Motorrad fahren
  • Thema
    Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      carhol
      schrieb am Freitag, 18. Januar 2008
    Text
    da musst du schon schreiben wann du ihn erworben hast.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      Kordula
      schrieb am Freitag, 18. Januar 2008
    Text
    Ich habe den Fühterschein 1976 erworben
    Gruß Kordula

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      carhol
      schrieb am Samstag, 19. Januar 2008
    Text
    dann darfst du 125ccm mit max. 15 ps fahren.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      hahn
      schrieb am Freitag, 7. März 2008
    Text
    ich habe den führerschein klasse im juli 1983 gemacht
    darf ich dann ein 125ccm motorrad fahren?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Freitag, 7. März 2008
    Text
    >ich habe den führerschein klasse im juli 1983 gemacht
    >darf ich dann ein 125ccm motorrad fahren?

    Nein, du darfst leider nur Kleinkrafträder bis 50 ccm und 45 km/h fahren. Nur wer den Führerschein Klasse 3 vor dem 1.4.1980 erworben hat, darf heute auch Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Freitag, 7. März 2008
    Text
    Hi Kirsten,

    schreib bitte nicht LEIDER

    Wenn ich so anschau, wie viele Altbesitzer das dürfen und sich schnell ins aus schießen,bin ich froh dass dies nicht erlaubt ist.

    Sorry, aber ist meine Meinung als begeisterter Motofahrlehrer

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      makromann
      schrieb am Freitag, 7. März 2008
    Text
    Ich verstehe diese Regelung überhaupt nicht, wieso diese Leute, die ihn vor 19xx erworben haben, 125er fahren dürfen, das entzieht sich doch jeder Logik oO



    Mein FL hat mir von seiner Prüfung erzählt und von den früheren Prüfungen, halbe Stunde durch die Gegend fahren mit dem Auto und das wars dann. Nichtmal technische Sachen wurden abgefragt.


    Und nun unsere Generation, Gefahrbremsung, diverse Formeln, grundkenntnisse im Technischen ...

    Aber kein A1 inbegriffen ...

    Gibt es da einen genauen ( logischen Grund ) für ? Oder hat mein FL mir nur Kappes erzählt *g*




    Wenn ich mich nicht irre dürfen doch leute, die vor >10 Jahren den Lappen erworben haben auch Autos mit zulässiger Gesamtmaße von 7,5t fahren, oder verwechsel ich da was?

    Wenn nicht, mit welcher Begründung ?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Freitag, 7. März 2008
    Text
    früher sind viele leute total besoffen (1,8) auto gefahren, weils damals noch erlaubt war.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Freitag, 7. März 2008
    Text
    Sowas nennt sich Besitzstandsregelung.

    Du kannst einem Inhaber einer Fahrerlaubnis nicht später was wegnehmen, was er mit dieser Klasse mal durfte.

    Und zB 1999 war die Einführung des EU-Führerscheines.
    Dabei wurde die alte Klasse 3, mit der du vorher 7,5t Fahrzeuge fahren durftest, durch die neue Klasse B ersetzt, die nur noch 3,5t beinhaltet.

    Bevor du jetzt jammerst, frag mal Altbesitzer, wer von denen schonmal in einem 7,5ter gesessen ist.

    Wird eine extrem kleine Anzahl sein.

    Und: wir waren in D meines Wissens das einzige Land, in der du bei der PKW-Ausbildung ohne weiteres kleine LKW fahren durftest.

    Die Einschränkung auf 3,5t war also nur eine Angleichung an EU-Recht.

    Und mir wird es immer noch ein wenig Angst und bange, wenn ich dran denk, dass sich eben viele dieser Altbesitzer, die schon mit ihrem PKW nicht zurechtkommen, sich plötzlich mal in einen Klein-LKW setzen dürfen..
    Aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen ist das schon ok so.

    Was du sonst noch beklagst:
    die Prüfungen früher wurden den Leuten auch nicht geschenkt.

    Die Gefahrbremsung mach ich seit 20 JAhren mit meinen Fahrschülern schon, auch im PKW-Sektor.

    Die Formeln gabs schon, da warst du noch nicht mal in Planung :-)

    Und das was du an Technik anführst, wird auch schon immer gelehrt, nur dass jetzt eben der Prüfen auch einige Fragen in der Praktischen dazu stellen kann.

    Also keine Sorge, so viel besser war die Zeit früher auch nicht.

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      carhol
      schrieb am Freitag, 7. März 2008
    Text
    für den alten klasse 4 (50 ccm, max 6,25ps und unbeschränkte v-max) war seinerzeit nur eine theo prüfung, keine fahtstd. oder prakt. prüfung vorgeschrieben ( Weniger als heute bei "mofa").
    das fahren hatte man sich selber beizubringen ( 6x auf die fresse fliegen, 7x aufstehen = du kannst es endlich).
    die unfall(todes)zahlen waren entsprechend hoch. da musste dringend was gemacht werden als immer mehr jugendliche den führerschein machte.

    mit der klase b hat man sich den europäischen normen (die bei der bundeswehr schon seit eh und je so waren) angepasst und damit eine erhebliche steigerung der qualifikation von lkw-fahrern erreicht die aber noch nicht abgeschlossen ist sondern nächstes jahr noch weiter verbessert wird.
    den "alten" führerscheinbesitzern musste man im zuge der besitzstandwahrung ihre alten erlaubnisse erhalten da sie sie ja nunmal erworben hatten.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      makromann
      schrieb am Samstag, 8. März 2008
    Text
    Okay *g* gute alte Stammtischweisheiten wurden wieder ausgemerzt, vielen dank an die 2 Postings über mir, nun sind mir ein paar Dinge geläufiger.

    MfG David

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      Franz X.
      schrieb am Freitag, 30. Juli 2010
    Text
    Ganz so war das nicht. Bei uns auf dem Land hat man spätestens mit 10 Jahren damit begonnen, auf nicht öffentlichen Straßen Traktor zu fahren, mit 12 dann Moped und mit 14 Motorrad. Mit 16 konnte man das dann perfekt und brauchte sich nur noch die Theorie anzueignen, um die Prüfung für die Klasse 4 abzulegen. Danach konnte man sich darauf konzentrieren, mit dem Auto zu üben, während man jetzt offiziell alles mit Klasse 4 fahren durfte. Klasse 3 ging dann ähnlich.
    Gönnt doch der Nachkriegsgenaration, die auf so vieles verzichten mußte, was für die heutige Jugend selbstverständlich ist, diesen kleinen Ausgleich.

    Franz
    Jahrgang 1953

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Montag, 10. März 2008
    Text
    >Hi Kirsten,
    >
    >schreib bitte nicht LEIDER ...

    Hallo Wolfe,

    ich habe ja schließlich "dürfen" geschrieben und nicht "können". Außerdem kenne ich einige, die so schlau waren und sich ein paar Fahrstunden gegönnt haben bevor sie sich mit der 125er den Straßenverkehr gestürzt haben. Zweiradneulinge auf einer 50er sind übrigens auch nicht viel besser, die fallen nur langsamer um ;-)

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Montag, 10. März 2008
    Text
    Gugu,

    nur tun dies die wenigesten, sich mal unter Anleitung auf so ein Teil setzen und wundern sich dann, warum sie plötzlich tot sind

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      Turi
      schrieb am Mittwoch, 29. Oktober 2008
    Text
    >Gugu,
    >
    >nur tun dies die wenigesten, sich mal unter Anleitung auf so ein Teil setzen und wundern sich dann, warum sie plötzlich tot sind
    >
    >Wolfe
    Ich glaube nicht. das jemand ohne Anleitung auf eine 125cc. sitzt. Und übrigens die meisten Toten gibt es unter den grossen Motorradfahrern.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      Heinz-Josef
      schrieb am Freitag, 26. September 2008
    Text
    >Hi Kirsten,
    >
    >schreib bitte nicht LEIDER
    >
    >Wenn ich so anschau, wie viele Altbesitzer das dürfen und sich schnell ins aus schießen,bin ich froh dass dies nicht erlaubt ist.
    >
    >Sorry, aber ist meine Meinung als begeisterter Motofahrlehrer
    >
    >Wolfe
    >

    Hallo in die Runde,
    lasst um Himmels Willen den Quatsch mit den 125ern sein. Bis auf wenige Ausnahmen sind die Müll. Wenn jemand meint, er hätte Spaß am Motorradfahren, soll er ( sie) sich so eine kl. Dose mal leihen. Kommt der Spaßfun, würde ich sofort den " richtigen " Schein machen. Denn wenn man so eine kl. Kiste hat, will man später mehr, und dann hat man 1500,- versnkt. Und ehrlich gesagt; 125er sind keine Motorräder, ist nur Krampf und wirst blöde angeschaut.Habe mit 45 den gleichen Fehler gemacht, aber dann nach 1/2 Jahr den Lappen fürs richtige Bike gemacht und fahre ca. 12 000 km/Jahr (BMW R1150RT)
    H-J

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      D.G.
      schrieb am Dienstag, 27. April 2010
    Text
    >Hi Kirsten,
    >
    >schreib bitte nicht LEIDER
    >
    >Wenn ich so anschau, wie viele Altbesitzer das dürfen und sich schnell ins aus schießen,bin ich froh dass dies nicht erlaubt ist.
    >
    >Sorry, aber ist meine Meinung als begeisterter Motofahrlehrer
    >
    >Wolfe
    >

    Ich hab ma ne Frage Wolfe,

    Ich hab mal auf ner Internetseite gelesen das man den alten klasse dreier Führerschein umtauschen (d.h. alt gegen neu) kann und damit der 27kw Motorrad Führerschein mit in dem neuen Klasse B Führerschein ist. Stimmt das ???

    MFG Domi

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 27. April 2010
    Text
    >Ich hab mal auf ner Internetseite gelesen das man den alten klasse dreier Führerschein umtauschen (d.h. alt gegen neu) kann und damit der 27kw Motorrad Führerschein mit in dem neuen Klasse B Führerschein ist. Stimmt das ???

    Eine Umstellung ist grundsätzlich hierfür nicht nötig. Allerdings enthält der 3er nur dann Klasse A (alle Motorräder), wenn er vor dem 1.12.1954 erteilt wurde (im Saarland: vor dem 1.10.1960). Bei Erteilung vor dem 1.4.1980, gibt es noch A1 (max. 125 ccm, 11 kW), danach nur noch M (max. 50 ccm, 45 km/h).

    Die von dir erwähnte 27kW-Grenze gibt es nicht. Womöglich meinst du A beschränkt? Das wären dann max. 25 kW und ein Leistungsgewicht von max. 0,16 kW/kg. Das bei der Umstellung einer alten FE zu bekommen, wäre aber reichlich exotisch und ist inzwischen gar nicht mehr möglich.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Dienstag, 27. April 2010
    Text
    >>
    >

    >
    >Ich hab mal auf ner Internetseite gelesen das man den alten klasse dreier Führerschein umtauschen (d.h. alt gegen neu) kann und damit der 27kw Motorrad Führerschein mit in dem neuen Klasse B Führerschein ist. Stimmt das ???
    >
    >MFG Domi

    da kannste mal sehen was für ein schei.. im internet steht.
    nee, stimmt nicht.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Dienstag, 27. April 2010
    Text

    >Ich hab ma ne Frage Wolfe,

    Hi Domi,

    >Ich hab mal auf ner Internetseite gelesen das man den alten klasse dreier Führerschein umtauschen (d.h. alt gegen neu) kann und damit der 27kw Motorrad Führerschein mit in dem neuen Klasse B Führerschein ist. Stimmt das ???

    Nein
    Und dies wird auch NIE kommen, sonst geb ich meinen Führerschein UND meine Fahrlehrerlizenz ab.

    Weil dann wirds mehr als gefährlich auf den Straßen
    >
    >MFG Domi

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      Wolfs
      schrieb am Mittwoch, 9. April 2008
    Text
    >>ich habe den führerschein klasse im juli 1983 gemacht
    >>darf ich dann ein 125ccm motorrad fahren?
    >
    >Nein, du darfst leider nur Kleinkrafträder bis 50 ccm und 45 km/h fahren. Nur wer den Führerschein Klasse 3 vor dem 1.4.1980 erworben hat, darf heute auch Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten

    Irgentetwas stimmt da aber nicht. So weit ich weis konnten mit dem alten 4er offene 50er gefahren werden. Das sollte sich eigentlich auch nicht geändert haben, zumindest wenn der "alte Lappen" nicht in den EU-Führerschein (außerdem mit hohen Gebüren verbunden)umgetauscht wird. Ich suche die alte FeVerordnung (vor 1989) um da Klarheit zu bekommen, finde sie aber nicht weil die bisher gefundenen Seiten jeweils auf die aktuelle FeV verweisen.
    Gruß Wolfgang

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Freitag, 23. Juli 2010
    Text
    >>>ich habe den führerschein klasse im juli 1983 gemacht
    >>>darf ich dann ein 125ccm motorrad fahren?
    >>
    >>Nein, du darfst leider nur Kleinkrafträder bis 50 ccm und 45 km/h fahren. Nur wer den Führerschein Klasse 3 vor dem 1.4.1980 erworben hat, darf heute auch Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren.
    >>
    >>Viele Grüße
    >>Kirsten
    >
    >Irgentetwas stimmt da aber nicht. So weit ich weis konnten mit dem alten 4er offene 50er gefahren werden. Das sollte sich eigentlich auch nicht geändert haben, zumindest wenn der "alte Lappen" nicht in den EU-Führerschein (außerdem mit hohen Gebüren verbunden)umgetauscht wird. Ich suche die alte FeVerordnung (vor 1989) um da Klarheit zu bekommen, finde sie aber nicht weil die bisher gefundenen Seiten jeweils auf die aktuelle FeV verweisen.
    >Gruß Wolfgang

    Hallo Wolfgang,

    die zulässige Höchtsgeschwindigkeit für ein Kleinkraftrad hängt davon ab, wann es erstmalig in den Verkehr gebracht wurde. Neue KKR dürfen nur noch 45 km/h schnell sein, davor waren das 50 km/h und in der DDR galten 60 km/h. Wenn du also z.B. eine alte Simson Schwalbe hast, darfst du auch mit einem frisch erworbenen Führerschein der Klasse M 60 km/h schnell fahren.

    Viele Grüße
    Kirstne

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      Wolfs
      schrieb am Freitag, 6. August 2010
    Text
    >>>>ich habe den führerschein klasse im juli 1983 gemacht
    >>>>darf ich dann ein 125ccm motorrad fahren?
    >>>
    >>>Nein, du darfst leider nur Kleinkrafträder bis 50 ccm und 45 km/h fahren. Nur wer den Führerschein Klasse 3 vor dem 1.4.1980 erworben hat, darf heute auch Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren.
    >>>
    >>>Viele Grüße
    >>>Kirsten
    >>
    >>Irgentetwas stimmt da aber nicht. So weit ich weis konnten mit dem alten 4er offene 50er gefahren werden. Das sollte sich eigentlich auch nicht geändert haben, zumindest wenn der "alte Lappen" nicht in den EU-Führerschein (außerdem mit hohen Gebüren verbunden)umgetauscht wird. Ich suche die alte FeVerordnung (vor 1989) um da Klarheit zu bekommen, finde sie aber nicht weil die bisher gefundenen Seiten jeweils auf die aktuelle FeV verweisen.
    >>Gruß Wolfgang
    >
    >Hallo Wolfgang,
    >
    >die zulässige Höchtsgeschwindigkeit für ein Kleinkraftrad hängt davon ab, wann es erstmalig in den Verkehr gebracht wurde. Neue KKR dürfen nur noch 45 km/h schnell sein, davor waren das 50 km/h und in der DDR galten 60 km/h. Wenn du also z.B. eine alte Simson Schwalbe hast, darfst du auch mit einem frisch erworbenen Führerschein der Klasse M 60 km/h schnell fahren.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten

    Ja Kirsten so weit weis ich das auch. Aber wie ist das bei den alten Krücken von z. B. den 60er Jahren? Die durften (als Kleinkrafträder) offen fahren und liefen alle offiziell 80 - 90 km/h. Die Dinger durften mit dem 4er FS doch gefahren werden - auch 1983. In den heutigen Bestimmungen finde ich zumindest nichts Passendes nach dem neuen EU-FS-Regelement. Eigendlich dürfte ich doch so`n 50er Ding (Kreidler Florett etc.) auch fahren,- oderß
    Liebe Grüße Wolfgang

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      Joerki
      schrieb am Mittwoch, 23. Juni 2010
    Text
    >>ich habe den führerschein klasse im juli 1983 gemacht
    >>darf ich dann ein 125ccm motorrad fahren?
    >
    >Nein, du darfst leider nur Kleinkrafträder bis 50 ccm und 45 km/h fahren. Nur wer den Führerschein Klasse 3 vor dem 1.4.1980 erworben hat, darf heute auch Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten

    Guten Morgen,

    ich weiß nicht, ob das so richtig ist.
    50 ccm ja, aber ohne Geschwindigkeitsbegrenzung. Es gab und gibt 50ger, die haben 6,25 PS und haben keine Begrenzung in der Vmax. Die durften wir mit Klasse 3 ( dem alten ) fahren, also darf man das jetzt auch noch mit dem "Alten".

    Grüße

    Jörg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 23. Juli 2010
    Text
    >ich weiß nicht, ob das so richtig ist.
    >50 ccm ja, aber ohne Geschwindigkeitsbegrenzung. Es gab und gibt 50ger, die haben 6,25 PS und haben keine Begrenzung in der Vmax. Die durften wir mit Klasse 3 ( dem alten ) fahren, also darf man das jetzt auch noch mit dem "Alten".

    Dieses Fahrzeug gehört dann aber nicht mehr zur Klasse M. Es ist daher mindestens A1 (enthalten im 3er bei Erteilung vor 1.4.1980) oder A (3er vor 1.12.1954, im Saarland vor 1.10.1960) erforderlich.

    Es ist also gut möglich, dass diese Aussage für deinen 3er zutrifft - allgemein richtig ist sie jedenfalls nicht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      Horst Neugebauer
      schrieb am Donnerstag, 5. Juni 2008
    Text
    >Hallo
    >Ich habe den alten Führerschein Klasse 3+4, bis welche Größe, Kubik
    >darf ich ein Motorrad fahren

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 5. Juni 2008
    Text
    Wann hast du die PP gemacht, für die jeweilige Klasse?

    Eine vor dem 01.01.1980 erworbene Fahrerlaubnis der Klasse 3, der den der Klasse 4 (hier nur: A1, M, S, L) einschließt, erlaubt nach der Anlage 03 zur FeV deas Führen von Fahrzeugen der heutigen Klassen A1, B, BE, C1, C1E, M, S, L und T.

    Quelle:
    http://www.frag-einen-anwalt.de/alte-f%C3%BChrerscheinklassen__f24591.html

    Damit wäre dir das Fahren von Krads bis 125 ccm erlaubt (obwohl, ich immer im Hinterkopf hatte, dass nicht der 1.1., sondern der 01.04.1980 der Stichtag gewesen wäre).

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 5. Juni 2008
    Text
    HA .... habe noch was Besseres gefunden.
    Jetzt muss du nur alt genug sein und die Welt ALLER Motorräder steht dir offen:

    Klasse A (unbeschränkt)
    Wer hat diese Führerscheinklasse?
    * Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A (unbeschränkt), erworben ab dem 1.1.1999:
    als mindestens 25 jähriger auf einem Prüfungsfahrzeug mit mindestens 44 kW = 60 PS Leistung erworben
    * Wer mindestens zwei Jahre lang eine Fahrerlaubnis "A beschränkt", erteilt ab dem 1.1.1999, besitzt
    * Inhaber einer unbeschränkten Fahrerlaubnis der alten Klasse 1, erworben bis zum 31.12.1998
    * Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klassen 1,2,3,4 ausgestellt vor dem 1.12.1954

    Klasse A 1
    Wer hat diese Führerscheinklasse?
    * Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A1 (oder die diese Klasse einschließende Klasse A), erworben nach dem 1.1.1999
    * Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 1b (oder 1,1a) wenn zwischen dem 1.4.1980 und dem 31.12.1998 erworben
    * Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 4 (oder 1,2,3), wenn bis zum 31.3.1980 erworben


    Also doch der 1. April 1980 *freu*
    Diese Quelle hier:
    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=25945&st=0&p=278287&#entry278287

    sehe ich auch als ABSOLUT glaubwürdig an.
    Denn 1. kenne ich den Autor persönlich
    und 2. hat er beruflich mit gerade diesen Fragen, was die Fahrerlaubnisverordnung angeht, zu tun.
    3. verlinkt er gleich hierhin:
    Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
    § 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

    ....packte die Worte nur in eine allgemeinverständlich Sprache ;o))

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 5. Juni 2008
    Text
    >HA .... habe noch was Besseres gefunden.
    >Jetzt muss du nur alt genug sein und die Welt ALLER Motorräder steht dir offen
    >
    Naja, vorausgesetzt du hast entsprechend früh den Führerschein gemacht.
    Mein Papa (Baujahr 32) dürfte zB alle Krads fahren. Doch da er sich noch nie 2rädrig motorisiert fortbewegt hat, würde seine erste Mofafahrt wahrscheinlich schon an der ersten Kurve ein jähes Ende nehmen.
    Denn Dürfen hat in dem Fall nichts mit Können zu tun

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      Diabola
      schrieb am Samstag, 7. Juni 2008
    Text

    >Denn Dürfen hat in dem Fall nichts mit Können zu tun .... und das ist es !!

    Moin

    als es hieß, mit älteren B Führerscheinen dürfen auch 125er Motorräder ( Roller waren da noch nicht so in) gefahren werden, ging der "Spaß" auf den Strassen erst richtig los. Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie dass boomte. Jeder kaufte sich ein 125er Motorrad und hatte null Fahrpraxis, die Unfälle häuften sich enorm.
    Ich finde man hätte wenigstens ein paar Fahrstunden zur Pflicht machen sollen, bevor man die ungeübten Fahrer/innen auf die Menschheit los liesse. Es gab nur wenige die voher freiwillig in eine Fahrschule gingen und dort sich ein paar Stunden nahmen, zur eigenen Sicherheit.

    Lieben Gruß, Diabola

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      Armin Ott
      schrieb am Montag, 9. August 2010
    Text
    >HA .... habe noch was Besseres gefunden.
    >Jetzt muss du nur alt genug sein und die Welt ALLER Motorräder steht dir offen:
    >
    > Klasse A (unbeschränkt)
    >Wer hat diese Führerscheinklasse?
    > * Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A (unbeschränkt), erworben ab dem 1.1.1999:
    > als mindestens 25 jähriger auf einem Prüfungsfahrzeug mit mindestens 44 kW = 60 PS Leistung erworben
    > * Wer mindestens zwei Jahre lang eine Fahrerlaubnis "A beschränkt", erteilt ab dem 1.1.1999, besitzt
    > * Inhaber einer unbeschränkten Fahrerlaubnis der alten Klasse 1, erworben bis zum 31.12.1998
    > * Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klassen 1,2,3,4 ausgestellt vor dem 1.12.1954
    >
    > Klasse A 1
    >Wer hat diese Führerscheinklasse?
    > * Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A1 (oder die diese Klasse einschließende Klasse A), erworben nach dem 1.1.1999
    > * Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 1b (oder 1,1a) wenn zwischen dem 1.4.1980 und dem 31.12.1998 erworben
    > * Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 4 (oder 1,2,3), wenn bis zum 31.3.1980 erworben
    >
    >
    >Also doch der 1. April 1980 *freu*
    >Diese Quelle hier:
    >http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=25945&st=0&p=278287&#entry278287
    >
    >sehe ich auch als ABSOLUT glaubwürdig an.
    >Denn 1. kenne ich den Autor persönlich
    >und 2. hat er beruflich mit gerade diesen Fragen, was die Fahrerlaubnisverordnung angeht, zu tun.
    >3. verlinkt er gleich hierhin:
    >Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
    >§ 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
    >
    >....packte die Worte nur in eine allgemeinverständlich Sprache ;o))

    Hallo Peg, du scheinst dich sehr gut auszukennen.

    Wenn ich die Antworten alle richtig interpretiere habe ich, der seinen 3er Fuehrerschein im Nov. 1980 bekommen hat nicht gleich einen A1 und darf somit keine 125er fahren.
    Wie ist es mit alten Motorraedern, z.B. Hercules K 50 oder Kreidler. Darf ich diese fahren mit 50 ccm aber Hoechstgeschwindigkeit ueber 80 km/h oder darf ich sie fahren wenn die Vmax auf 80 km/h eingetragen ist??
    Welche sonstige Moeglichkeit habe ich ein Motorrad/Roller zu fahren und dies legal mit 60 - 70 km/h mit meinem altern 3er (Nov. 1980)??

    Gruesse

    Armin

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 9. August 2010
    Text
    >Wenn ich die Antworten alle richtig interpretiere habe ich, der seinen 3er Fuehrerschein im Nov. 1980 bekommen hat nicht gleich einen A1 und darf somit keine 125er fahren.

    Richtig. Deine höchste Zweiradklasse heißt heute M und umfasst Kleinkrafträder bis max. 50 cm³ Hubraum und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.

    >Wie ist es mit alten Motorraedern, z.B. Hercules K 50 oder Kreidler. Darf ich diese fahren mit 50 ccm aber Hoechstgeschwindigkeit ueber 80 km/h oder darf ich sie fahren wenn die Vmax auf 80 km/h eingetragen ist??

    Nein, keines davon.

    >Welche sonstige Moeglichkeit habe ich ein Motorrad/Roller zu fahren und dies legal mit 60 - 70 km/h mit meinem altern 3er (Nov. 1980)??

    Für einige Fahrzeuge gibt es Bestandsschutzregeln. Die schnellsten sind alte DDR-Fahrzeuge, z.B. Simson Schwalbe. Sofern die vor dem 28.2.1992 erstmals zugelassen wurden, dürfen sie auch heute noch mit 60 km/h fahren. Auch in der BRD durfte man früher schneller unterwegs sein, daher dürfen Fahrzeuge, die vor dem 1.1.2002 erstmals zugelassen wurden weiterhin die damals zulässigen 50 km/h fahren.

    Von diesen beiden Ausnahmen abgesehen bist du aber auf 45 km/h beschränkt. Wenn du mehr willst, brauchst du eine höhere Klasse.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      LF-Fan88
      schrieb am Freitag, 6. Juni 2008
    Text
    >Wann hast du die PP gemacht, für die jeweilige Klasse?
    >
    >Eine vor dem 01.01.1980 erworbene Fahrerlaubnis der Klasse 3, der den der Klasse 4 (hier nur: A1, M, S, L) einschließt, erlaubt nach der Anlage 03 zur FeV deas Führen von Fahrzeugen der heutigen Klassen A1, B, BE, C1, C1E, M, S, L und T.
    >
    >Quelle:
    >http://www.frag-einen-anwalt.de/alte-f%C3%BChrerscheinklassen__f24591.html
    >
    >Damit wäre dir das Fahren von Krads bis 125 ccm erlaubt (obwohl, ich immer im Hinterkopf hatte, dass nicht der 1.1., sondern der 01.04.1980 der Stichtag gewesen wäre).

    Eine kleine Ergänzung muss ich hier aber noch machen.Zusätzlich zu der Klasse C1E bekommt der FE-Inhaber noch die eingeschränkte Klasse CE 79 (C1E>12000kg,L=3), welche ihn berechtigt, Kraftfahrzeuge bis 7,5t ZGM und bei durchgehender Bremsanlage einene Anhänger, der nicht mehr, als das 1,5 fache vom Zugfahrzeug in der ZGM wiegen darf, sprich also 18,5t erteilt.Der Buchstabe L steht für die anzahl der Achsen.

    LG
    LF-Fan88

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 29. Oktober 2008
    Text
    Ich setze es mal eben hinten an, denn sonst wird der Beitrag schnell überlesen:


    Autor: Turi
    Datum: Mittwoch, 29. Oktober 2008
    Text: >Gugu,
    >
    >nur tun dies die wenigesten, sich mal unter Anleitung auf so ein Teil setzen und wundern sich dann, warum sie plötzlich tot sind
    >
    >Wolfe
    Ich glaube nicht. das jemand ohne Anleitung auf eine 125cc. sitzt. Und übrigens die meisten Toten gibt es unter den grossen Motorradfahrern.

    --------------------------------

    Der Schrauber (und Händler) meines geringsten Misstrauens macht mit dem, was du nicht glauben kannst @Turi, die besten Geschäfte.

    Denn wie du denken EINIGE, die vor eeewigen Zeiten Klasse 3 machten und nun -dank Vorruhestand und Altersteilzeit- über Zeit verfügen, die sie unbedingt mit Biken füllen wollen.

    NATÜRLICH fuhren ALLE in der Jugend Moppeds und fühlten sich wie Rossi. Sie ließen sich auch nicht davon schrecken, dass der Händler vor der Probefahrt einen Vertrag unterschrieben ließ, nach dem sie sich verpflichteten, das Krad -im Falle eines Unfalles durch Bedienungsfehler- zu kaufen.

    Auf die Idee kam er, nachdem sich drei dieser "Biker" IN EINER WOCHE mit fabrikneuen Maschinen schmissen.
    Danach war der Ärger nicht mehr auf seiner Seite ;o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      Turi
      schrieb am Mittwoch, 29. Oktober 2008
    Text
    >Ich setze es mal eben hinten an, denn sonst wird der Beitrag schnell überlesen:
    >
    >
    >Autor: Turi
    >Datum: Mittwoch, 29. Oktober 2008
    >Text: >Gugu,
    >>
    >>nur tun dies die wenigesten, sich mal unter Anleitung auf so ein Teil setzen und wundern sich dann, warum sie plötzlich tot sind
    >>
    >>Wolfe
    >Ich glaube nicht. das jemand ohne Anleitung auf eine 125cc. sitzt. Und übrigens die meisten Toten gibt es unter den grossen Motorradfahrern.
    >
    >--------------------------------
    >
    >Der Schrauber (und Händler) meines geringsten Misstrauens macht mit dem, was du nicht glauben kannst @Turi, die besten Geschäfte.
    >
    >Denn wie du denken EINIGE, die vor eeewigen Zeiten Klasse 3 machten und nun -dank Vorruhestand und Altersteilzeit- über Zeit verfügen, die sie unbedingt mit Biken füllen wollen.
    >
    >NATÜRLICH fuhren ALLE in der Jugend Moppeds und fühlten sich wie Rossi. Sie ließen sich auch nicht davon schrecken, dass der Händler vor der Probefahrt einen Vertrag unterschrieben ließ, nach dem sie sich verpflichteten, das Krad -im Falle eines Unfalles durch Bedienungsfehler- zu kaufen.
    >
    >Auf die Idee kam er, nachdem sich drei dieser "Biker" IN EINER WOCHE mit fabrikneuen Maschinen schmissen.
    >Danach war der Ärger nicht mehr auf seiner Seite ;o)

    Du schreibst ein aufen käse.
    Als ich mein ersten 250 Vespa gefahren habe, war ich erst 13 Jahre alt und wie du siehst ich lebe noch. (Schlaumeir)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      Schizo
      schrieb am Mittwoch, 29. Oktober 2008
    Text
    >
    >Du schreibst ein aufen käse.
    >Als ich mein ersten 250 Vespa gefahren habe, war ich erst 13 Jahre alt und wie du siehst ich lebe noch. (Schlaumeir)

    Waaaaaas? Du lebst noch, obwohl du mit 13 schon ne Vespa gefahren bist? Boa, das hat mich überzeugt, es sind doch die erfahrenen Motoradfahrer, die sich alle kaputt fahren und nicht die unerfahrenen, in der Midlife Crisis steckenden Fahranfänger.
    Ich glaub mein nächstes Motorrad wird auch keine Kawa Ninja, sondern lieber so nen Monstermotorroller wie die Vespa -.-
    Hier gehts um Motorräder und nicht um Kinderspielzeuge oO

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      wölkchen
      schrieb am Donnerstag, 30. Oktober 2008
    Text
    @Turi
    Da hast du einfach Glück gehabt. Aber deshalb ist es noch lange nicht sinnvoll und gut ohne Fahrstunden auf ner 125er zu fahren. Es gibt genügend 13-jährige, die schon große Autos gefahren sind und noch leben.

    Glaub mir, die Idee sich einfach auf diese kleinen Maschinen zu setzen und auf eigene Faust zu fahren ist s..dumm. Ich spreche da auf eignener Erfahrung. Ich hatte das Teil vor der Tür stehen, also bin ich gefahren, ging auch anfangs Recht gut. Klar bringst du dich nicht automatisch um und auch einige Fahrstunden sind keine Garantie, dass es dich nicht erwischt. ABer spätestens, wenn du auf ne stärkere Maschine umsteigst, dann rächt es sich. Du hast dir unter Umständen ein paar blöde Dinge angweöhnt, die du dir in den Fahrstunden dann für viel Geld wieder abgewöhnen mußt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      torontus
      schrieb am Mittwoch, 11. März 2009
    Text
    >Hallo
    >Ich habe den alten Führerschein Klasse 3+4, bis welche Größe, Kubik
    >darf ich ein Motorrad fahren

    Zum Fahren eines Motorrades benötigte man nach dem alten Führerschein die Klasse "1". Schau mal hier rein, ist gerade aktuell: (http://www.fahrtipps.de/recht/fev.php?anlage=3)

    VG. torontus

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      Kordula
      schrieb am Mittwoch, 11. März 2009
    Text
    >>Hallo
    >>Ich habe den alten Führerschein Klasse 3+4, bis welche Größe, Kubik
    >>darf ich ein Motorrad fahren
    >
    >Zum Fahren eines Motorrades benötigte man nach dem alten Führerschein die Klasse "1". Schau mal hier rein, ist gerade aktuell: (http://www.fahrtipps.de/recht/fev.php?anlage=3)
    >
    >VG. torontus

    Hallo Toronus !

    Blick da nicht ganz durch. Was hat sich da geändert ?

    Gruß Kordula

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      torontus
      schrieb am Donnerstag, 12. März 2009
    Text
    >>>Hallo
    >>>Ich habe den alten Führerschein Klasse 3+4, bis welche Größe, Kubik
    >>>darf ich ein Motorrad fahren
    >>
    >>Zum Fahren eines Motorrades benötigte man nach dem alten Führerschein die Klasse "1". Schau mal hier rein, ist gerade aktuell: (http://www.fahrtipps.de/recht/fev.php?anlage=3)
    >>
    >>VG. torontus
    >
    >Hallo Toronus !
    >
    >Blick da nicht ganz durch. Was hat sich da geändert ?
    >
    >Gruß Kordula

    Hallo Kordula,

    1. Wie alt ist Dein Führerschein, also wann hast Du ihn gemacht?
    2. Alle Antworten findest Du auf dem Link, den ich mitgeschickt habe,
    (Anlage 3 Fev und §6 FeV).

    Hier geht hervor, und das weiß ich aus eigener Erfahrung, das ab dem 31.03.1980 in den Klassen 3+4 kein 2-Rad über 50m³ erlaubt war, dafür mußte man die Klasse 1 machen.

    VG Torontus

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      Kordula
      schrieb am Donnerstag, 12. März 2009
    Text
    >>>>Hallo
    >>>>Ich habe den alten Führerschein Klasse 3+4, bis welche Größe, Kubik
    >>>>darf ich ein Motorrad fahren
    >>>
    >>>Zum Fahren eines Motorrades benötigte man nach dem alten Führerschein die Klasse "1". Schau mal hier rein, ist gerade aktuell: (http://www.fahrtipps.de/recht/fev.php?anlage=3)
    >>>
    >>>VG. torontus
    >>
    >>Hallo Toronus !
    >>
    >>Blick da nicht ganz durch. Was hat sich da geändert ?
    >>
    >>Gruß Kordula
    >
    >Hallo Kordula,
    >
    >1. Wie alt ist Dein Führerschein, also wann hast Du ihn gemacht?
    >2. Alle Antworten findest Du auf dem Link, den ich mitgeschickt habe,
    >(Anlage 3 Fev und §6 FeV).
    >
    >Hier geht hervor, und das weiß ich aus eigener Erfahrung, das ab dem 31.03.1980 in den Klassen 3+4 kein 2-Rad über 50m³ erlaubt war, dafür mußte man die Klasse 1 machen.
    >
    >VG Torontus

    Hallo Torontus !

    Habe Klasse 3, 1976 gemacht.

    Gruß Kordula

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      torontus
      schrieb am Donnerstag, 12. März 2009
    Text
    >>>>>Hallo
    >>>>>Ich habe den alten Führerschein Klasse 3+4, bis welche Größe, Kubik
    >>>>>darf ich ein Motorrad fahren
    >>>>
    >>>>Zum Fahren eines Motorrades benötigte man nach dem alten Führerschein die Klasse "1". Schau mal hier rein, ist gerade aktuell: (http://www.fahrtipps.de/recht/fev.php?anlage=3)
    >>>>
    >>>>VG. torontus
    >>>
    >>>Hallo Toronus !
    >>>
    >>>Blick da nicht ganz durch. Was hat sich da geändert ?
    >>>
    >>>Gruß Kordula
    >>
    >>Hallo Kordula,
    >>
    >>1. Wie alt ist Dein Führerschein, also wann hast Du ihn gemacht?
    >>2. Alle Antworten findest Du auf dem Link, den ich mitgeschickt habe,
    >>(Anlage 3 Fev und §6 FeV).
    >>
    >>Hier geht hervor, und das weiß ich aus eigener Erfahrung, das ab dem 31.03.1980 in den Klassen 3+4 kein 2-Rad über 50m³ erlaubt war, dafür mußte man die Klasse 1 machen.
    >>
    >>VG Torontus
    >
    >Hallo Torontus !
    >
    >Habe Klasse 3, 1976 gemacht.
    >
    >Gruß Kordula

    Hallo Kordula,

    Und wann die Klasse 4? Aber egal jetzt.
    Noch einmal - ALLE Deine Antworten zu Deinem Anliegen und noch VIEL mehr findest Du auf dieser aktuellen Homepage "FAHRTIPPS.DE", in dem Link, den ich beim erstenmal mit aufführte: (http://www.fahrtipps.de/recht/fev.php?anlage=3).
    Laut dieser Ausführung darfst Du aufgrund vor dem 31.03.1980 noch "A1" fahren. Der Inhalt von A1 und allen anderen Klassen wird unter den oberen Button -Führerschein-, und dann links unter Führerscheinklassen erörtert. Hier noch ein weiterer Link zur Verständigung der Motorradklassen(http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_Motorrad.htm).
    Ich hoffe, Dir jetzt damit geholfen zu haben.

    Gruß Uwe.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      aus Bayern
      schrieb am Dienstag, 17. März 2009
    Text
    Hallo,

    ich hoffe mir kann jemand meine Frage auch beantworten.
    Ich habe meinen 3er mit 1992 erteilt bekommen. Inzwischen habe ich mal gehört, daß es für besitzer des alten 3ers die Regelung gibt, wenn ich über 25 Jahre alt bin und den A1 machen möchte, es für mich keine Leistungsbegrenzung mehr gibt.

    Stimmt das denn? Könnte ich also "rein theoretisch" gleich nen schönen offenen Chopper vor die haustüre stellen und mich damit in der nächsten kurve legal hinlegen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 17. März 2009
    Text
    Ein 125er Krad (also die Kubikklasse der FS-Kl. A1) darfst du ohne GESCHWINDIGKEITSbegrenzung fahren, wenn sie NICHT MEHR als 11 kw hat.
    Nur Minderjährige haben bei A1 eine Beschränkung auf 80 km/h, die mit dem 18. Geburtstag automatisch wegfällt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Dienstag, 17. März 2009
    Text
    Sorry wen ich da ironisch antworte:

    ich hab mal gehört, dass du was gehört hast, und das ist falsch :-)

    Alles was nach 1990 B gemacht hat darf nur noch M (also Roller bis 50ccm und 45km/h) fahren.

    Wenn Du größer fahren willst, Führerschein machen!

    Und warum solltest Du als 25jähriger den A1 machen, wenn der A offen (der dann für dich passende) fast das selbe kostet.

    Oder du verwechselst nur Bezeichnungen.
    Weil wenn du mit 25 den A offenmachst, darfst du dir gleich eine Hayabusa kaufen und .........

    Wenn noch fragen, dann stellen

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 17. März 2009
    Text

    >Alles was nach 1990 B gemacht hat darf nur noch M (also Roller bis 50ccm und 45km/h) fahren.

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Auch wenn ich mich nun erdreiste, dem guten Woll-Vieh zu widersprechen, aber das Datum, seit dem Klasse 3 nicht mehr die Klasse A1 beinhaltet, war der 01.04.1980

    Naja.... wer sowas eine Chopper nennt, der darf die dann auch mit A1 offen fahren (sofern er älter als 18 ist ;o)):

    http://www.honda-club.net/content/view/18/26/

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Dienstag, 17. März 2009
    Text
    Sorry Peg, aber da liegen bei mir 2 TAsten mal wieder zu dicht.

    Du hast klar recht, hab mich vertippert

    Woll-Vieh

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      aus Bayern
      schrieb am Mittwoch, 18. März 2009
    Text
    >Sorry wen ich da ironisch antworte:
    >
    >ich hab mal gehört, dass du was gehört hast, und das ist falsch :-)
    >
    >Alles was nach 1990 B gemacht hat darf nur noch M (also Roller bis 50ccm und 45km/h) fahren.
    >
    >Wenn Du größer fahren willst, Führerschein machen!
    >
    >Und warum solltest Du als 25jähriger den A1 machen, wenn der A offen (der dann für dich passende) fast das selbe kostet.
    >
    >Oder du verwechselst nur Bezeichnungen.
    >Weil wenn du mit 25 den A offenmachst, darfst du dir gleich eine Hayabusa kaufen und .........
    >
    >Wenn noch fragen, dann stellen
    >
    >Wolfe

    oh, da hab ich was verwechselt.
    - also, wenn ich als 35 jähriger inhaber des "alten" 3er scheines heute den A mache, habe ich da eine begrenzung drin, oder ist der gleich offen?`- bin ein alter rebell, und mag keine einschränkungen ;-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 18. März 2009
    Text
    Verwechsel nicht die Klassen!
    A1 = bis 125 ccm und bis 11 kw
    A (leistungsbeschränkt) = Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.
    Und jetzt viel Freude beim Erlernen, du Rebel ;o)
    A (unbeschränkt)= Mit mindestens 25 Jahren kann die Fahrerlaubnis Klasse A unbeschränkt erworben werden, ohne vorher die Klasse A beschränkt zu besitzen (Direkteinstieg). Voraussetzungen: Ausbildung und Prüfung auf einem Motorrad der unbeschränkten Leistungsklasse; die Fahrprüfung kann einen Monat vor Erreichen des 25. Lebensjahres abgelegt werden; die Fahrerlaubnis wird jedoch erst ab dem 25. Geburtstag ausgehändigt.

    Wenn du also die volle Freiheit auf 2 Rädern erleben willst - und zwar JETZT und nicht erst in zwei Jahren- dann melde dich für die Klasse A an.
    Und jetzt viel Freude beim Erlernen, du Rebell ;o)
    Doch Vorsicht: Rebellen sind die Ersten, die vom Asphalt gekratzt werden. Umsichtige Biker überleben DEUTLICH länger

    Übrigens, für die Fahrerlaubnis ist der Vorbesitz einer anderen FE pupsegal.
    Einzig für den Theo-Unterricht und die TP gibt`s für dich nach Prüfungsrichtlinien min. Unterschiede zu den bis dahin Noch-nicht-Autofahrern ;o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      aus Bayern
      schrieb am Mittwoch, 18. März 2009
    Text
    >Verwechsel nicht die Klassen!
    >A1 = bis 125 ccm und bis 11 kw
    >A (leistungsbeschränkt) = Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.
    >Und jetzt viel Freude beim Erlernen, du Rebel ;o)
    >A (unbeschränkt)= Mit mindestens 25 Jahren kann die Fahrerlaubnis Klasse A unbeschränkt erworben werden, ohne vorher die Klasse A beschränkt zu besitzen (Direkteinstieg). Voraussetzungen: Ausbildung und Prüfung auf einem Motorrad der unbeschränkten Leistungsklasse; die Fahrprüfung kann einen Monat vor Erreichen des 25. Lebensjahres abgelegt werden; die Fahrerlaubnis wird jedoch erst ab dem 25. Geburtstag ausgehändigt.
    >
    >Wenn du also die volle Freiheit auf 2 Rädern erleben willst - und zwar JETZT und nicht erst in zwei Jahren- dann melde dich für die Klasse A an.
    >Und jetzt viel Freude beim Erlernen, du Rebell ;o)
    >Doch Vorsicht: Rebellen sind die Ersten, die vom Asphalt gekratzt werden. Umsichtige Biker überleben DEUTLICH länger
    >
    >Übrigens, für die Fahrerlaubnis ist der Vorbesitz einer anderen FE pupsegal.
    >Einzig für den Theo-Unterricht und die TP gibt`s für dich nach Prüfungsrichtlinien min. Unterschiede zu den bis dahin Noch-nicht-Autofahrern ;o)

    Klasse, danke für die umfangreiche Antwort. Jetzt blick ich da endlich mal durch. Bedeutet das, daß ich weniger theorie/praxis ablegen muß wie ein nicht FS vorbesitzer? würde mich ja nicht stören, wenns etwas billiger wird. mit welchen kosten habe ich denn ungefähr zu rechnen? übrigens, rebelle schon, aber beim fahren inzwischen eher der gemütliche genießer.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 18. März 2009
    Text


    Du musst nur 6 (statt 12) Doppelstunden zum theoretischen Unterricht fürs Grundwissen und zusätzlich 4 zum Theo-Unterricht für die 2-Radausbildung. Billiger wird es dadurch aber nicht.

    Zudem werden dir nur 20 (statt 30) Fragen bei der TP vorgelegt, wobei du dir aber nur 6 (statt 10) Fehlerpunkte erlauben darfst.
    Wahrscheinlich wirst du einige Fahrstunden weniger brauchen um das Fahrzeug -entsprechend der Straßenverkehrsordnung- durch die Straßen zu führen, weil du das ja schon kannst (können solltest ;o)).

    Um die 12 Sonderfahrten wirst du auf keinen Fall herumkommen.
    Dazu kommen aber eben die Stunden, die du benötigst um das Fahrzeug zu beherrschen. Die Anzahl ist aber vom persönlichen Talent abhängig und davon hängt natürlich auch der Endpreis ab.
    Ich (43jährig, w. und schissig) machte die 30. Fahrstunde (gesamt) zu meiner Prüfungsfahrt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      aus Bayern
      schrieb am Donnerstag, 19. März 2009
    Text

    na das ist doch schon mal was. danke für die infos. jetzt sehe ich ein licht am horizont. da ich schin ständig roller fahre und schon als jugendlicher öfter mit einer 80er auf einem abgesperrten firmengelände unterwegs war, mache ich mir wegen der handhabung/bzw beherrschung keine allzu großen sorgen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      Frank_SG
      schrieb am Mittwoch, 10. Juni 2009
    Text
    Das es Unsinn ist, als Alt- 3er- Besitzer auf einer 125er zu sitzen, halte für nicht haltbar.

    Erstens war das in anderen europäischen Ländern auch so, ohne das es einer Fahrausbildung für Leichtkrafträder bedurft hätte, zweitens geht der Gesetzgeber vermutlich davon aus, dass diejenigen, die plötzlich 125er fahren dürfen, vernünftig genug sind, die Gefahren, die das fahren mit einem völlig andersartigen Fahrzeug in sich birgt zu berücksichtigen.

    Nach einer eher enttäuschenden Zeit mit einem 50er Honda Lead Roller habe ich mir einen 125er Roller gekauft.

    Ich persönlich empfand das fahren mit dem 50er Roller als weitaus gefährlicher als mit dem jetzigen 125er. Mit dem kurve ich munter durch die Stadt, mache mitunter sogar kleine Fahrten in die Umgebung. Dazu mag beigetragen haben, dass die Bedienung der meisten Roller durch den Wegfall von Kupplung und Schaltung sehr einfach ist und besonders den ungeübten Fahrer deutlich entlastet.

    Wer 125er als Kinderspielzeug bezeichnet, geht an der Realität vorbei. Die meisten 125er sind Roller, die als benzinsparende Alternative zum Pkw angeschafft werden. Das Haupteinsatzgebiet ist in den meisten Fällen die Stadt oder der nähere Umkreis auf Landstraßen. Dafür sind die Fahrleistungen völlig ausreichend. Wer mehr will, macht eben den entsprechenden Führerschein. Schneller als mit einem 125er darf man auch mit einer Tausender auf Landstraßen eh nicht fahren. Meine Wenigkeit wird sicher nicht einige tausend Euro dafür ausgeben, schneller aus einer Kurve heraus beschleunigen zu können, von den Unterhaltskosten eine Krades ganz abgesehen.

    Es kommt mehr auf den Menschen als auf die Maschine an. Wer versucht -auf einem hier nicht in der Diskussion stehenden 50er- mit dem Spiegel am Asphalt zu kratzen, kann sich genau so umbringen wie mit einer 125er. Wenn ich so manche Jugendliche sehe, wie sie mit 50er jeder Bauart fahren, frage ich mich, ob die Worte der FahrlehrerInnen noch im Gedächtnis sind. Da sind die oben belachten, wegen ihres Alters zum A1- Inhaber beförderten Alt- Klasse 3- Fahrer weitaus besonnener unterwegs.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3+4,welches Motorrad?
    Autor
      VF
      schrieb am Freitag, 23. April 2010
    Text
    Im Prinzip mag ich fast allen hier zustimmen da ich selbst bis zum 51. Lebensjahr bis auf ein Mofa mit 15/17 nur Fahrrad und Auto gefahren bin. Dann kam ein Urlaub in Asien wo die Inselumrundung per Moped angeboten wurde, logisch in kurzer Hose und T-Shirt, aber mit Helm auf ner 125er....
    Das machte so viel Spass das wir und kurz danach auch in Deutschland ne 125er Intruder gekauft haben... vorsichtig an den deutschen Verkehr gewöhnt und im letzten Jahr so ca 4000 km gefahren sind.
    Dennoch hat diese Technik ihre Grenze in der Beschleunigung wenn man über 80 km/h fährt und macht die fehlende Power ein Überholen somit sehr gefährlich.
    Nur aus diesem Grund machen wir nun den Schein Klasse A unbeschränkt um weiterhin Intruder zu fahren, nur eben mit mehr Power.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Alter Führerschein Klasse 3
    Autor
      Walther
      schrieb am Mittwoch, 30. Juni 2010
    Text
    Hallo Biker
    Ich habe den alten Führerschein Klasse 3 im Frühjahr 1972 erworben.
    Anfang 1980 habe ich den Führeschein abgeben müssen und ihn nach 11 Monaten wieder bekommen. Damals ist nicht aufgefallen, dass das Austelldatum nun 11/80 lautete. Darf ich nun 125ccm biks bis 15 PS fahren oder nicht.

    Gruß

    Walther

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 30. Juni 2010
    Text
    Damals ist nicht aufgefallen, dass das Austelldatum nun 11/80 lautete. Darf ich nun 125ccm biks bis 15 PS fahren oder nicht.

    ~~~~~~~~~~~~~

    Nein, dafür hätte das Datum früher als der 01.04.1980 lauten müssen. ;o(

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 30. Juni 2010
    Text

    Steht da evtl. noch was zu einem "Erteilungsdatum"?
    Du hast doch noch den alten, grauen Lappen bekommen, oder?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Alter Führerschein Klasse 3
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Mittwoch, 30. Juni 2010
    Text
    Hi Walther,

    durch die Wiedereteilung hast du ein neues Erteilungsdatum im Schein.

    Und da dies nach dem Stichtag 1.04.80 liegt hast du keinen 125er mehr mit drin, also nit mit A1 fahren!

    Du kannst theoretisch bei deiner Fahreelaubnisbehörde nachfragen, ob sie dir den quasi nachtragen, aber Hoffnung mach ich dir da keine.

    Da hättest damals drauf achten müssen als du den schein in die HAnd bekommen hast

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Alter Führerschein Klasse 3
    Autor
      M.Klick
      schrieb am Donnerstag, 22. Juli 2010
    Text
    Deutschland und sein wirrwarr....

    Ich hab den 3er am 5.1994 bekommen.
    Habe mir vor ein paar Monaten einen 50 Roller gekauft.
    Diesen benutze ich ausschlieslich für Fahrten zur Arbeit.(Billiger wie 2.Wagen)

    Nun hab ich mal gehört, das es im Gespräch sei die Regelung wieder zu ändern. Sprich man könne mit dem 3er auch wieder 125ccm fahren.
    Im zuge der EU Angleichung....
    In Italien kann ich mit dem PKW Führerschein auch 125ccm fahren.
    Was ist da dran?

    Wenn dieser Fall eintreten sollte, schaff ich mir einen 125er Roller an.
    Der 50er is in der Stadt ok, aber wenn ich auf der Landstrasse fahre bin ich ein VERKEHRSHINDERNISS!!!!
    Und wie knapp mich manche Autofahrer überholen, geht auf keine Kuhhaut.Die drängen dich so böse ab, das du der Grasnarbe guten Tag sagen kannst.

    Da stelle ich mir die Frage, was gefährlicher ist.
    Mit ner 50er abgedrängt zu werden oder mich mit ner 125er zu überschätzen.....

    Es würde schon langen, wenn die 50er offen wären.

    Aber nach dem Stand der Dinge, darf ich nur 50ccm fahren.
    Ich müsste also den FS A1 machen.
    Was kostet sowas?
    Wird beim erwerb eines A1 (Plastik FS) auch mein
    alter 3er komplett übernommen? Sprich 7,5t usw...

    Grüsse



    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Alter Führerschein Klasse 3
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 22. Juli 2010
    Text
    >Deutschland und sein wirrwarr....

    Was ist wirr? Du darfst fahren, was du zum Zeitpunkt der Erteilung deiner 3ers fahren durftest.

    >Nun hab ich mal gehört, das es im Gespräch sei die Regelung wieder zu ändern. Sprich man könne mit dem 3er auch wieder 125ccm fahren.

    Hört man ständig - es ist aber nichts dran. Es wird zwar einige Änderungen geben, Geschenke werden aber nicht verteilt.


    >Ich müsste also den FS A1 machen.
    >Was kostet sowas?

    A1 macht "man" nicht, wenn man schon 18 ist. A ist unwesentlich teurer (wenn überhaupt), die Anforderungen sind sehr ähnlich und du darfst danach sämtliche Zweiräder fahren. Beides kostet rund 1000 €, mit entsprechender Erfahrung könnte es günstiger werden, auch die Region spielt eine Rolle.

    >Wird beim erwerb eines A1 (Plastik FS) auch mein
    >alter 3er komplett übernommen? Sprich 7,5t usw...

    Natürlich, dein alter Besitzstand bleibt komplett erhalten.

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2025 Logo

Fahrschule.de 2025

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2025

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo