An Anne u. Kirsten

  • An Anne u. Kirsten
     Gast
      schrieb am Sonntag, 12. Dezember 2004
    Gebührenordnung für theoretische Prüfung:
    schriftliche Prüfung in Deutsch 10,09 €
    Hilfestellung - also Einzelprüfung - pro angefangene 15 Min je 22,50 €
    also 45 Minuten = 3 x 22,50 + 10,09 = 77,59 €
    60 Minuten = 4 x 22,50 + 10,09 = 100,09 €
    75 Minuten = 5 x 22,50 + 10,09 = 122,59 €
    90 Minuten = 6 x 22,50 + 10,09 = 145,09 €
    usw.
    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

  • Thema
    Re: An Anne u. Kirsten
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 12. Dezember 2004
    Text
    >Gebührenordnung für theoretische Prüfung:
    >schriftliche Prüfung in Deutsch 10,09 €
    >Hilfestellung - also Einzelprüfung - pro angefangene 15 Min je 22,50 €
    >also 45 Minuten = 3 x 22,50 + 10,09 = 77,59 €
    > 60 Minuten = 4 x 22,50 + 10,09 = 100,09 €
    > 75 Minuten = 5 x 22,50 + 10,09 = 122,59 €
    > 90 Minuten = 6 x 22,50 + 10,09 = 145,09 €
    >usw.
    >Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
    >
    >

    Ja, und?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: An Anne u. Kirsten
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 12. Dezember 2004
    Text
    >Gebührenordnung für theoretische Prüfung:
    >schriftliche Prüfung in Deutsch 10,09 €
    >Hilfestellung - also Einzelprüfung - pro angefangene 15 Min je 22,50 €
    >also 45 Minuten = 3 x 22,50 + 10,09 = 77,59 €
    > 60 Minuten = 4 x 22,50 + 10,09 = 100,09 €
    > 75 Minuten = 5 x 22,50 + 10,09 = 122,59 €
    > 90 Minuten = 6 x 22,50 + 10,09 = 145,09 €
    >usw.
    >Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

    Hä?
    Wo kommt das her und was soll es uns sagen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: An Anne u. Kirsten
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 13. Dezember 2004
    Text
    >>Gebührenordnung für theoretische Prüfung:
    >>schriftliche Prüfung in Deutsch 10,09 €
    >>Hilfestellung - also Einzelprüfung - pro angefangene 15 Min je 22,50 €
    >>also 45 Minuten = 3 x 22,50 + 10,09 = 77,59 €
    >> 60 Minuten = 4 x 22,50 + 10,09 = 100,09 €
    >> 75 Minuten = 5 x 22,50 + 10,09 = 122,59 €
    >> 90 Minuten = 6 x 22,50 + 10,09 = 145,09 €
    >>usw.
    >>Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
    >
    >Hä?
    >Wo kommt das her und was soll es uns sag

    Hallo, dir, bzw. euch soll das nichts sagen, siehe "An Anne u. Kirsten", aber Kirsten u. ich können mit diesen Zahlen etwas anfangen.
    Hä, alles o.k.?
    Liebe Grüße ANNE

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: An Anne u. Kirsten
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Montag, 13. Dezember 2004
    Text
    Hallo,

    beim TÜV in München gibt es Pauschalpreise für Lesehilfe und mündliche Prüfung, egal wie lange sie dauert.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: An Anne u. Kirsten
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 13. Dezember 2004
    Text
    Man kann doch auch seinen eigenen "Dolmetscher" mitbringen, oder?!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: An Anne u. Kirsten
    Autor
      Wolfgang (FL)
      schrieb am Montag, 13. Dezember 2004
    Text
    Nein!

    Wenn Dolmetscherprüfung, wird dieser vom TÜV bestellt.

    Sonst könnte ja zu sehr gemauschelt werden

    Grüßle
    Wolfgang

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: An Anne u. Kirsten
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 13. Dezember 2004
    Text
    >Nein!
    >
    >Wenn Dolmetscherprüfung, wird dieser vom TÜV bestellt.
    >
    >Sonst könnte ja zu sehr gemauschelt werden
    >
    >Grüßle
    >Wolfgang


    Eine Dolmetscher unterstützte Prüfung ist nur zulässig, wenn es weder fremdsprachige Fragebögen noch Übersetzungen auf Minidisk in der Sprache gibt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: An Anne u. Kirsten
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 15. Dezember 2004
    Text
    >Hallo,
    >
    >beim TÜV in München gibt es Pauschalpreise für Lesehilfe und mündliche Prüfung, egal wie lange sie dauert.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten
    >
    Hallo Kirsten,
    beim TÜV Rheinland kommt es auf die Klassen an - also z.B. mündliche Teilprüfung Kl. B = 3 Punkte = 77,59; mündliche Prüfung = 4 Punkte = 100,09. Klasse A+B = 4 bzw. 5 Punkte; Klasse B, C u. CE = 5 bzw. 6 Punkte. Ist die Prüfung "kürzer" gibts keine Erstattung - aber dauert die Prüfung evtl. länger wird je angef. 15 Min. Zusatzpunkt also 22,50 berechnet.

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