Angenommen, ich verursache einen Blechschaden...

  • Angenommen, ich verursache einen Blechschaden...
     Gast
      schrieb am Freitag, 6. August 2004
    Nehmen wir mal an, ich verursache einen Schaden an einen anderen Wagen. Wie genau habe ich mich dann zu verhalten? Welche Daten muss ich der Gegenpartei zukommen lassen, etc.?

    Ich benutze das Auto meiner Mutter und bzgl. der Haftpflichtversicherung habe ich nur einen grünen Versicherungsschein gefunden. Reicht dieser aus?

    Wie sollte man sich generell verhalten, wenn man einen Schaden verursacht?
    Also passiert ist es mir bisher nicht, wäre aber gerne vorbereitet, falls sowas doch eintreten sollte.
  • Thema
    Re: Angenommen, ich verursache einen Blechschaden...
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 6. August 2004
    Text
    wenn du einen kleinen Schaden verursachst reicht es in der Regel, wenn der Unfallgegner einverstanden ist, die Polizei nicht zu verständigen und das mit ihm zu klären. Eigene Adressen und Anschrift der Versicherung auszutauschen sollte reichen, alles andere klärt sich im Nachhinein.

    Verursachst du einen Schaden an einem Auto dessen Besitzer nicht anzutreffen ist, solltest du nach angemessener Wartezeit deine Anschrift hinterlassen und den Unfall der Polizei melden.

    Bei größeren Sachen oder unklarem Unfallhergang generell Polizei rufen dann klärt sich alles weitere.

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  • Thema
    Re: Re: Angenommen, ich verursache einen Blechschaden...
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 6. August 2004
    Text
    und natürlich mußt du den Schaden schnell deiner Versicherung melden

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  • Thema
    Re: Re: Re: Angenommen, ich verursache einen Blechschaden...
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 6. August 2004
    Text
    Wenn man ganz klar NICHT Schuld ist, würde ich immer die Polizei rufen!!!

    Wenn man jedoch Schuld oder Teilschuld hat, würde ich immer versuchen den Unfallgegner zu überreden die Polizei aus dem Spiel zu lassen...

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Angenommen, ich verursache einen Blechschaden...
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 6. August 2004
    Text

    jaja, die anderen sollen nicht die Polizei rufen, aber man selber sichert sich so lieber ab:-))
    Nein mal im Ernst. Polizei würde ich nur rufen, wenn man sich nicht einig wird oder der Gegner seine Schuld nicht anerkennt. Aber auch, wenn man merkt, dass der andere keinen Führerschein dabei hat (kann ja sein, dass er gar nicht fahren dürfte) oder man merkt, dass er Alkohol getrunken hat.
    Hatte selbst mal einen kleinen Blechschaden, aber der andere hat gewusst, dass es sein Fehler war und so haben wir Papiere und so ausgetauscht und das wars dann. Ist also kein großer Aufwand.

    Gruß Alex

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Angenommen, ich verursache einen Blechschaden...
    Autor
      Gast
      schrieb am Montag, 9. August 2004
    Text
    Wie läuft das denn ab, wenn man die Polzei nicht ruft, der andere Schuld hat und es Vorort auch zugibt aber dann später bei den Versicherungen erzählt du wärst Schuld etc? Wie bzw. wer hat das dann zu regeln?

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    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Angenommen, ich verursache einen Blechschaden...
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 10. August 2004
    Text
    >Wie läuft das denn ab, wenn man die Polzei nicht ruft, der andere Schuld hat und es Vorort auch zugibt aber dann später bei den Versicherungen erzählt du wärst Schuld etc? Wie bzw. wer hat das dann zu regeln?
    >
    deshalb solltest du ja die polizei rufen, sonst könntest du pech haben, wenn der andere noch nen beifahrer hat der dasselbe sagt und du keinen. ansonsten steht, wenn ihr beide allein seid oder mit beifahrern die dasselbe sagen, aussage gegen aussage und den schaden muss jeder selbst zahlen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Angenommen, ich verursache einen Blechschaden...
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 10. August 2004
    Text
    Man kann sich ja im nachhinein auch noch nen Beifahrer "organisieren"... ;-)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Angenommen, ich verursache einen Blechschaden...
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 10. August 2004
    Text
    Also, bei mir war das so: Der andere fuhr mir rein und es gab auch mehrere Zeugen. Da der Schaden auch nicht groß war, war es dann kein Problem, alles ohne Polizei zu regeln. Sobald natürlich eine Person verletzt ist, sofort Polizei einschalten. Aber bei einem leichteren Blechschaden genügen neutrale Zeugen. Ich war auch alleine im Auto und die anderen zu dritt. Es gab dennoch kein Problem.
    Ich denke, man muss das alles aus der Situation entscheiden. Und wenn einem die Typen nicht so geheuer vorkommen, würde ich auch die Polizei rufen, wenn ich drann Schuld bin. Nicht, dass die dir noch einen Fremdschaden unterjubeln wollen.
    Jörgen

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