Anhängebetrieb

  • Anhängebetrieb
     Andreas4176
      schrieb am Mittwoch, 15. März 2006
    Ich besitze einen Verkaufsanhänger, welcher ein Leergewicht von 1450 kg lt.Zulassung besitzt, durch Einbauten jedoch ein Gesamtgewicht von 2280 kg aufweist.Die Stützlast beträgt 100 kg.
    Welche Parameter muß ein Zugfahrzeug im Minimum aufweisen und mit welchen Konsequenzen muß ich rechnen, wenn im Rahmen einer Verkehrs-kontrolle festgestellt wird, daß das Zugfahrzeug diesen Parametern nicht entspricht?
    Führerschein BEC1E liegt vor.

  • Thema
    Re: Anhängebetrieb
    Autor
      Gast1205
      schrieb am Donnerstag, 16. März 2006
    Text
    Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers: nicht höher als Leergewicht Zugfahrzeug.

    Also: Wenn das zGG des Anhängers 2280 kg. ist, dann müsste das Leergewicht des Autos mindestens 2280 kg. betragen. Was für ein normales Auto unrealistisch ist.
    Außerdem beide zusammen nicht mehr als 12.000 kg., das sollte hier aber nicht das Problem sein :-)

    Wie das mit der Stützlast ist, weiß ich nicht, die wird angeblich entweder gar nicht mitgerechnet oder irgendwo subtrahiert. Wenn es dem nicht entspricht, kann u. U. Fahren ohne Fahrerlaubnis vorliegen (allerdings nicht, wenn das "Zuviel" an Masse nur durch Überladung verursacht wurde.)

    >Ich besitze einen Verkaufsanhänger, welcher ein Leergewicht von 1450 kg lt.Zulassung besitzt, durch Einbauten jedoch ein Gesamtgewicht von 2280 kg aufweist.Die Stützlast beträgt 100 kg.
    >Welche Parameter muß ein Zugfahrzeug im Minimum aufweisen und mit welchen Konsequenzen muß ich rechnen, wenn im Rahmen einer Verkehrs-kontrolle festgestellt wird, daß das Zugfahrzeug diesen Parametern nicht entspricht?
    >Führerschein BEC1E liegt vor.
    >
    >

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  • Thema
    Re: Anhängebetrieb
    Autor
      tobi*
      schrieb am Donnerstag, 16. März 2006
    Text
    >Ich besitze einen Verkaufsanhänger, welcher ein Leergewicht von 1450 kg lt.Zulassung besitzt, durch Einbauten jedoch ein Gesamtgewicht von 2280 kg aufweist.Die Stützlast beträgt 100 kg.
    >Welche Parameter muß ein Zugfahrzeug im Minimum aufweisen und mit welchen Konsequenzen muß ich rechnen, wenn im Rahmen einer Verkehrs-kontrolle festgestellt wird, daß das Zugfahrzeug diesen Parametern nicht entspricht?
    >Führerschein BEC1E liegt vor.

    Die Anhängelast an das Zugfahrzeug muss laut Fahrzeugschein mindestens so hoch wie das tatsächliche Gewicht des Anhängers sein. Die Stützlast der Anhängekupplung muss irgendwo in der Nähe des Kugelkopfes stehen und muss in diesem Fall 100kg betragen.

    Was für Strafen bei Nichtbeachtung drohen, hängt von der Art des Verstosses ab.

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