Anhängelast

  • Anhängelast
     Gast
      schrieb am Mittwoch, 30. März 2005
    Hallo,
    hab mal eine Frage zu einer Theoriefrage:
    Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B.
    Ihr Pkw hat folgende Daten:
    -Leermasse 900kg
    -zulässige Gesamtmasse 1400kg
    -zulässige Anhängelast 1000kg

    Als Antworten gibt es 850kg, 950kg und 1000kg, wobei nur die erste richtig ist.
    Ich dachte aber bei einem Anhänger mit eigener Bremse (ohne Bremse kann es ja nicht sein, weil die Anhängelast dann 750kg nicht überschreiten darf) darf die Anhängelast nicht höher sein als die zulässige Gesamtmasse des Pkw. Mehr steht auch in meinem Buch nicht drin. Warum sind die anderen Antworten dann falsch?
    Bitte um Hilfe.
  • Thema
    Re: Anhängelast
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 30. März 2005
    Text
    >Hallo,
    >hab mal eine Frage zu einer Theoriefrage:
    >Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B.
    >Ihr Pkw hat folgende Daten:
    >-Leermasse 900kg
    >-zulässige Gesamtmasse 1400kg
    >-zulässige Anhängelast 1000kg
    >
    >Als Antworten gibt es 850kg, 950kg und 1000kg, wobei nur die erste richtig ist.
    >Ich dachte aber bei einem Anhänger mit eigener Bremse (ohne Bremse kann es ja nicht sein, weil die Anhängelast dann 750kg nicht überschreiten darf) darf die Anhängelast nicht höher sein als die zulässige Gesamtmasse des Pkw. Mehr steht auch in meinem Buch nicht drin. Warum sind die anderen Antworten dann falsch?
    >Bitte um Hilfe.
    >
    Die Anhaengelast darf nicht hoeher sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs. Diese betraegt hier 900kg => nur der 850kg Anhaenger liegt da drunter.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Anhängelast
    Autor
      Gast
      schrieb am Mittwoch, 30. März 2005
    Text
    Okay, danke. Hatte ich auch vermutet, aber in meinem Lehrbuch (Degener) steht, dass die Anhängelast bei Anhängern mit Bremse nicht die zulässige Gesamtmasse des Pkws überschreiten darf.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Anhängelast
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 31. März 2005
    Text
    Die Anhängelast darf die Leermasse des PKWs nicht überschreiten UND die zulässige Gesamtmasse des Gespanns darf 3.5t nicht überschreiten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Anhängelast
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 31. März 2005
    Text
    >Die Anhängelast darf die Leermasse des PKWs nicht überschreiten UND die zulässige Gesamtmasse des Gespanns darf 3.5t nicht überschreiten
    >

    3,5t würden ja in dem obigen Beispiel sowieso nicht überschritten werden. Ich zitiere aus meinem Buch:
    "Bei Anhängern mit eigener Bremse darf die Anhängelast nicht höher sein als die zulässige Gesamtmasse des Pkw. Bei bestimmten Geländewagen und bei Lkw in Zügen mit durchgehender Bremsanlage darf die Anhängelast nicht höher als das 1,5fache der zulässigen Gesamtmasse sein. Die zulässige Gesamtmasse eines auflaufgebremsten Anhängers darf jedoch nicht mehr als 3500kg betragen."

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Anhängelast
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 31. März 2005
    Text
    >>Die Anhängelast darf die Leermasse des PKWs nicht überschreiten UND die zulässige Gesamtmasse des Gespanns darf 3.5t nicht überschreiten
    >>
    >
    >3,5t würden ja in dem obigen Beispiel sowieso nicht überschritten werden. Ich zitiere aus meinem Buch:
    >"Bei Anhängern mit eigener Bremse darf die Anhängelast nicht höher sein als die zulässige Gesamtmasse des Pkw. Bei bestimmten Geländewagen und bei Lkw in Zügen mit durchgehender Bremsanlage darf die Anhängelast nicht höher als das 1,5fache der zulässigen Gesamtmasse sein. Die zulässige Gesamtmasse eines auflaufgebremsten Anhängers darf jedoch nicht mehr als 3500kg betragen."
    >

    Für letzteres brauchst du sowieso BE.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Anhängelast
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 31. März 2005
    Text
    >3,5t würden ja in dem obigen Beispiel sowieso nicht überschritten werden. Ich zitiere aus meinem Buch:
    >"Bei Anhängern mit eigener Bremse darf die Anhängelast nicht höher sein als die zulässige Gesamtmasse des Pkw. Bei bestimmten Geländewagen und bei Lkw in Zügen mit durchgehender Bremsanlage darf die Anhängelast nicht höher als das 1,5fache der zulässigen Gesamtmasse sein. Die zulässige Gesamtmasse eines auflaufgebremsten Anhängers darf jedoch nicht mehr als 3500kg betragen."
    >
    Nach dieser Definition muesste man den 950er und 1000er Haenger aber auch anhaengen duerfen, da die zGM 1400kg betraegt.
    Darf ich dann an meinen Clio (Leermasse 930kg, zGM 2000kg) einen Anhaenger von 2000kg anhaengen (zGM 3500kg gilt fuer mich nicht, hab Kl3-Fuehrerschein)?
    Ich denke mal, dass es so gemeint ist:
    Wenn ich das Auto nicht schwerer mache, darf der Anhaenger die Leermasse nicht ueberschreiten.
    Wenn ich einen Anhaenger bis zur zulaessigen Anhaengelast dranhaengen will, muss ich dafuer sorgen, dass das Zugfahrzeug mindestens genauso schwer ist wie der Anhaenger. Richtig?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Anhängelast
    Autor
      Muffy
      schrieb am Donnerstag, 31. März 2005
    Text
    >>3,5t würden ja in dem obigen Beispiel sowieso nicht überschritten werden. Ich zitiere aus meinem Buch:
    >>"Bei Anhängern mit eigener Bremse darf die Anhängelast nicht höher sein als die zulässige Gesamtmasse des Pkw. Bei bestimmten Geländewagen und bei Lkw in Zügen mit durchgehender Bremsanlage darf die Anhängelast nicht höher als das 1,5fache der zulässigen Gesamtmasse sein. Die zulässige Gesamtmasse eines auflaufgebremsten Anhängers darf jedoch nicht mehr als 3500kg betragen."
    >>
    >Nach dieser Definition muesste man den 950er und 1000er Haenger aber auch anhaengen duerfen, da die zGM 1400kg betraegt.
    >Darf ich dann an meinen Clio (Leermasse 930kg, zGM 2000kg) einen Anhaenger von 2000kg anhaengen (zGM 3500kg gilt fuer mich nicht, hab Kl3-Fuehrerschein)?
    >Ich denke mal, dass es so gemeint ist:
    >Wenn ich das Auto nicht schwerer mache, darf der Anhaenger die Leermasse nicht ueberschreiten.
    >Wenn ich einen Anhaenger bis zur zulaessigen Anhaengelast dranhaengen will, muss ich dafuer sorgen, dass das Zugfahrzeug mindestens genauso schwer ist wie der Anhaenger. Richtig?
    >

    Mal eine kurze Erläuterung zu den Gewichten:

    Leermasse = Gewicht, das das Fzg im unbeladenen, betriebsbereitem Zustand wiegt (steht im Fzg-Schein und kann nicht verändert werden)

    zulässige Gesamtmasse = Gewicht, das das Fzg im voll beladenen Zustand wiegen darf! (steht im Fzg-Schein und kann nicht verändert werden)

    tatsächliche Masse = Gewicht, das das Fzg momentan wiegt (variabel zwischen Leermasse und zGM)

    zulässige Anhängelast = Gewicht, das der Anhänger momentan wiegt (variabel zwischen Leermasse und zGM)


    Und in der Frage geht es auch nicht darum, wie schwer der Anhänger für das Zugfahrzeug sein darf, sondern welchen man mit FS-Kl. B bewegen darf!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anhängelast
    Autor
      Muffy
      schrieb am Donnerstag, 31. März 2005
    Text
    "zulässige Anhängelast = Gewicht, das der Anhänger momentan wiegt (variabel zwischen Leermasse und zGM)"

    Sorry, das war natürlich falsch!

    So ists richtig:

    zulässige Anhängelast = Gewicht, das das Zugfahrzeug maximal ziehen darf

    tatsächliche Anhängelast = Gewicht, das der Anhänger momentan wiegt (variabel zwischen Leermasse und zGM des Anhängers)


    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anhängelast
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 31. März 2005
    Text
    >Und in der Frage geht es auch nicht darum, wie schwer der Anhänger für das Zugfahrzeug sein darf, sondern welchen man mit FS-Kl. B bewegen darf!
    >
    Ich dachte immer, dass man mit FS Kl. B nur 750kg Anhaenger bewegen darf. Wieso jetzt auf einmal 850kg auch, aber nicht 950kg oder 1000kg?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Anhängelast
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 31. März 2005
    Text
    >"Bei Anhängern mit eigener Bremse darf die Anhängelast nicht höher sein als die zulässige Gesamtmasse des Pkw. Bei bestimmten Geländewagen und bei Lkw in Zügen mit durchgehender Bremsanlage darf die Anhängelast nicht höher als das 1,5fache der zulässigen Gesamtmasse sein. Die zulässige Gesamtmasse eines auflaufgebremsten Anhängers darf jedoch nicht mehr als 3500kg betragen."

    Hallo,

    das ist in Deinem Buch irreführend beschrieben. Das oben geschriebene ist die Grundregel für den Anhängerbetrieb im Geltungsbereich der StVZO (also in Deutschland). Diese Definition hat nichts mit dem Fahrerlaubnisrecht zu tun! Dort ist nur beschrieben, welche Anhänger aus technischer Sicht hinter Fahrzeugen überhaupt mitgeführt werden dürfen.
    Welche Fahrerlaubnisklasse (B oder BE) Du dafür benötigst wird da nicht ausgesagt.

    Gruß,
    Chris

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Anhängelast
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 31. März 2005
    Text
    >Hallo,
    >
    >das ist in Deinem Buch irreführend beschrieben. Das oben geschriebene ist die Grundregel für den Anhängerbetrieb im Geltungsbereich der StVZO (also in Deutschland). Diese Definition hat nichts mit dem Fahrerlaubnisrecht zu tun! Dort ist nur beschrieben, welche Anhänger aus technischer Sicht hinter Fahrzeugen überhaupt mitgeführt werden dürfen.
    >Welche Fahrerlaubnisklasse (B oder BE) Du dafür benötigst wird da nicht ausgesagt.
    >
    >Gruß,
    >Chris


    Achso, danke.

    Jetzt verstehe ich allerdings diese Frage trotzdem nicht:
    Führerschein Klasse B
    Pkw:
    Leermasse 1900kg
    zulässige Gesamtmasse 2400kg
    zulässige Anhängelast 1500kg

    zur Auswahl stehen: 1000kg, 1200kg unf 1500kg, wobei auch nur 1000kg richtig sind.
    :/

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anhängelast
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 31. März 2005
    Text
    >Jetzt verstehe ich allerdings diese Frage trotzdem nicht:
    >Führerschein Klasse B
    >Pkw:
    >Leermasse 1900kg
    >zulässige Gesamtmasse 2400kg
    >zulässige Anhängelast 1500kg
    >
    >zur Auswahl stehen: 1000kg, 1200kg unf 1500kg, wobei auch nur 1000kg richtig sind.
    >:/
    >
    Ich denke mal, du sollst erkennen, dass der 1200kg Anhaenger die zGM des Gespanns auf 3600kg hebt, was, soweit ich weiss, mit Kl. B nicht mehr gefahren werden darf.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Anhängelast
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 31. März 2005
    Text
    >Ich denke mal, du sollst erkennen, dass der 1200kg Anhaenger die zGM des Gespanns auf 3600kg hebt, was, soweit ich weiss, mit Kl. B nicht mehr gefahren werden darf.
    >

    Richtig, dafür brauchst du Klasse BE.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Anhängelast
    Autor
      tobi*
      schrieb am Donnerstag, 31. März 2005
    Text
    >>Jetzt verstehe ich allerdings diese Frage trotzdem nicht:
    >>Führerschein Klasse B
    >>Pkw:
    >>Leermasse 1900kg
    >>zulässige Gesamtmasse 2400kg
    >>zulässige Anhängelast 1500kg
    >>
    >>zur Auswahl stehen: 1000kg, 1200kg unf 1500kg, wobei auch nur 1000kg richtig sind.
    >>:/

    Die für das KFZ zulässige Anhängelast ist bauartabhängig. Es gibt Autos, die mehr -und Autos die weniger- ziehen dürfen.

    Mit der benötigten Fahrerlaubnis für die Kombination haben diese technischen Gegebenheiten rein gar nichts zu tun.

    Mit Klasse B darf man folgendes fahren:

    Kraftwagen bis 3500 kg zGM
    und nicht mehr als 8 Sitzplätze ausser Fahrersitz
    zuzüglich

    a) einem Anhänger bis 750 kg zGM oder

    b) einem Anhänger, dessen zGM nicht grösser als die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs sein darf.
    Dabei darf jedoch die Summe aus zGM des ziehenden Fahrzeugs und der zGM des Anhängers 3500 kg nicht überschreiten.

    Alles darüber erfordert die Klasse BE.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Anhängelast
    Autor
      Gast
      schrieb am Donnerstag, 31. März 2005
    Text
    >>>Jetzt verstehe ich allerdings diese Frage trotzdem nicht:
    >>>Führerschein Klasse B
    >>>Pkw:
    >>>Leermasse 1900kg
    >>>zulässige Gesamtmasse 2400kg
    >>>zulässige Anhängelast 1500kg
    >>>
    >>>zur Auswahl stehen: 1000kg, 1200kg unf 1500kg, wobei auch nur 1000kg richtig sind.
    >>>:/
    >
    >Die für das KFZ zulässige Anhängelast ist bauartabhängig. Es gibt Autos, die mehr -und Autos die weniger- ziehen dürfen.
    >
    >Mit der benötigten Fahrerlaubnis für die Kombination haben diese technischen Gegebenheiten rein gar nichts zu tun.
    >
    >Mit Klasse B darf man folgendes fahren:
    >
    >Kraftwagen bis 3500 kg zGM
    >und nicht mehr als 8 Sitzplätze ausser Fahrersitz
    >zuzüglich
    >
    >a) einem Anhänger bis 750 kg zGM oder
    >
    >b) einem Anhänger, dessen zGM nicht grösser als die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs sein darf.
    >Dabei darf jedoch die Summe aus zGM des ziehenden Fahrzeugs und der zGM des Anhängers 3500 kg nicht überschreiten.
    >
    >Alles darüber erfordert die Klasse BE.
    >

    Wichtig hierbei ist auch, dass bei Klasse B immer das zulässige Gewciht gilt! Bei BE gilt immer die tatsächliche Masse des Anhängers.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Anhängelast
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 1. April 2005
    Text
    Danke nochmal an alle, jetzt ist einiges klarer.
    Hab die Theorieprüfung heute auch mit 0 Fehlerpunkten bestanden.

    Der Topicersteller

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Anhängelast
    Autor
      der ständer
      schrieb am Freitag, 8. April 2005
    Text
    >Danke nochmal an alle, jetzt ist einiges klarer.
    >Hab die Theorieprüfung heute auch mit 0 Fehlerpunkten bestanden.
    >
    >Der Topicersteller
    >

    Ich hab mit den ganzen Sachen nix am hut, ausser der zulässigen anhängelast...ich hab BE nachgemacht...

    Gruss
    Der Stä

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Anhängelast
    Autor
      willi
      schrieb am Sonntag, 10. April 2005
    Text
    Hallo,
    ich denke die Lösung bei der Frage 1000, 1200 und 1600 kg könnte auch 1200 kg sein. dies setzt voraus,d as die maximale Stützlast des Anhängers oder auch des Zugfahrzeuges 100kg beträgt. Bei der Berechnugn der zul. Gesamtmasse eines Zuges mit Starrdeichselanhängern werden nämlich nicht nur die zulässigen Gesamtmassen beider einzelfahrzeuge addiert, sondern es wird die größere der beiden Stützlasten abgezogen, denn die Stützlast ist schließlich schon in der Gesamtmasse des betreffenden Fahrzeugs inbegriffen. Also unter der voraussetzung 100kg wäre die maximal zulässige Stützlast, dann würde gelten 2400 + 1200 - 100 = 3500 kg und damit müßte das Gespann noch imemr mit B zu fahren sein.

    Gruß willi

    Auf den Beitrag antworten


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