Anhänger

  • Anhänger
     118i
      schrieb am Dienstag, 21. Juni 2005
    Hallo, ich soll einen Anhänger mit Führerschein KL. B Überführen:
    Fahrzeug VW Bus T5 Leergewicht 1827 kg
    Zul. Gesamt-Gewicht 2650
    Anhängerlast gebremst 2000kg
    Anhängerlast ungebremst 700kg

    Folgendes Probelm, der Anhänger ist gebremst;
    zul Gesamtgewicht 2500kg
    Nutzlast ca 1900 kg

    ich darf ihn nicht fahren, selbst wenn er leer ist oder?
  • Thema
    Re: Anhänger
    Autor
      Volker Kolb
      schrieb am Dienstag, 21. Juni 2005
    Text
    Nein, die zulässige Gesamtmasse liegt über 3.500 kg.

    >Hallo, ich soll einen Anhänger mit Führerschein KL. B Überführen:
    >Fahrzeug VW Bus T5 Leergewicht 1827 kg
    >Zul. Gesamt-Gewicht 2650
    >Anhängerlast gebremst 2000kg
    >Anhängerlast ungebremst 700kg
    >
    >Folgendes Probelm, der Anhänger ist gebremst;
    >zul Gesamtgewicht 2500kg
    >Nutzlast ca 1900 kg
    >
    >ich darf ihn nicht fahren, selbst wenn er leer ist oder?
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Anhänger
    Autor
      118i
      schrieb am Dienstag, 21. Juni 2005
    Text
    >Nein, die zulässige Gesamtmasse liegt über 3.500 kg.
    >
    >>Hallo, ich soll einen Anhänger mit Führerschein KL. B Überführen:
    >>Fahrzeug VW Bus T5 Leergewicht 1827 kg
    >>Zul. Gesamt-Gewicht 2650
    >>Anhängerlast gebremst 2000kg
    >>Anhängerlast ungebremst 700kg
    >>
    >>Folgendes Probelm, der Anhänger ist gebremst;
    >>zul Gesamtgewicht 2500kg
    >>Nutzlast ca 1900 kg
    >>
    >>ich darf ihn nicht fahren, selbst wenn er leer ist oder?
    >>
    >

    irgendwie schwachsinn, weil beide anhänger ja nicht beladen ist.
    Wie wird es bestraft, wenn ich es trotzdem machen würde und erwischt werden würde?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Anhänger
    Autor
      markusac
      schrieb am Dienstag, 21. Juni 2005
    Text
    >irgendwie schwachsinn, weil beide anhänger ja nicht beladen ist.
    >Wie wird es bestraft, wenn ich es trotzdem machen würde und erwischt werden würde?
    >

    Da du nur B hast und BE brauchst, ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Wenn du dabei erwischt wirst, herzlichen Glückwunsch.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Anhänger
    Autor
      118i
      schrieb am Dienstag, 21. Juni 2005
    Text
    >>irgendwie schwachsinn, weil beide anhänger ja nicht beladen ist.
    >>Wie wird es bestraft, wenn ich es trotzdem machen würde und erwischt werden würde?
    >>
    >
    >Da du nur B hast und BE brauchst, ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Wenn du dabei erwischt wirst, herzlichen Glückwunsch.
    >

    ich hab gehört, dass das ne auflage wie meine sondergenehmigung ist, und auflagenwidersetzung bedeutet owi.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Anhänger
    Autor
      Muffy
      schrieb am Dienstag, 21. Juni 2005
    Text
    >>>irgendwie schwachsinn, weil beide anhänger ja nicht beladen ist.
    >>>Wie wird es bestraft, wenn ich es trotzdem machen würde und erwischt werden würde?
    >>>
    >>
    >>Da du nur B hast und BE brauchst, ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Wenn du dabei erwischt wirst, herzlichen Glückwunsch.
    >>
    >
    >ich hab gehört, dass das ne auflage wie meine sondergenehmigung ist, und auflagenwidersetzung bedeutet owi.
    >

    Da hast Du was falsches gehört!
    Das ist ganz klar Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis===>Straftat!!!

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