Re: Anhänger

  • Re: Anhänger
     F77
      schrieb am Dienstag, 21. Juni 2005
    >Hallo, ich soll einen Anhänger mit Führerschein KL. B Überführen:
    >Fahrzeug VW Bus T5 Leergewicht 1827 kg
    >Zul. Gesamt-Gewicht 2650
    >Anhängerlast gebremst 2000kg
    >Anhängerlast ungebremst 700kg
    >
    >Folgendes Probelm, der Anhänger ist gebremst;
    >zul Gesamtgewicht 2500kg
    >Nutzlast ca 1900 kg
    >
    >ich darf ihn nicht fahren, selbst wenn er leer ist oder?
    >
    Beim Anhaenger zaehlt, soweit ich das mitbekommen habe, das tatsaechliche Gewicht. => du darfst den Anhaenger ziehen, wenn das Gespann nicht mehr als 3,5t wiegt. Ob fuer das Gewicht allerdings dein Gewicht mitzaehlt, weiss ich nicht.
    zu deiner Frage: Wenn der Anhaenger 1900kg Leergewicht hat, hat das Gespann mindestens 1827kg (Fahrzeuggewicht) + 1900kg (Anhaengergewicht) = 3727kg = 3,727t => du darfst es nicht fahren.
  • Thema
    Re: Re: Anhänger
    Autor
      118i
      schrieb am Dienstag, 21. Juni 2005
    Text
    >>Hallo, ich soll einen Anhänger mit Führerschein KL. B Überführen:
    >>Fahrzeug VW Bus T5 Leergewicht 1827 kg
    >>Zul. Gesamt-Gewicht 2650
    >>Anhängerlast gebremst 2000kg
    >>Anhängerlast ungebremst 700kg
    >>
    >>Folgendes Probelm, der Anhänger ist gebremst;
    >>zul Gesamtgewicht 2500kg
    >>Nutzlast ca 1900 kg
    >>
    >>ich darf ihn nicht fahren, selbst wenn er leer ist oder?
    >>
    >Beim Anhaenger zaehlt, soweit ich das mitbekommen habe, das tatsaechliche Gewicht. => du darfst den Anhaenger ziehen, wenn das Gespann nicht mehr als 3,5t wiegt. Ob fuer das Gewicht allerdings dein Gewicht mitzaehlt, weiss ich nicht.
    >zu deiner Frage: Wenn der Anhaenger 1900kg Leergewicht hat, hat das Gespann mindestens 1827kg (Fahrzeuggewicht) + 1900kg (Anhaengergewicht) = 3727kg = 3,727t => du darfst es nicht fahren.
    >

    Nutzlast=Gewicht, ich glaube nicht, dann könnte ja ein 1.9t schwerer anhäner nut 600kg laden, ich würde sagen, der hänger wiegt 600 kg und kann 1.9t zuladen, der hänger hat laut bildern 2 achsen. kann mir noch jemand helfen?

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  • Thema
    Re: Re: Anhänger
    Autor
      Derlilaweisse
      schrieb am Dienstag, 21. Juni 2005
    Text
    >>Hallo, ich soll einen Anhänger mit Führerschein KL. B Überführen:
    >>Fahrzeug VW Bus T5 Leergewicht 1827 kg
    >>Zul. Gesamt-Gewicht 2650
    >>Anhängerlast gebremst 2000kg
    >>Anhängerlast ungebremst 700kg
    >>
    >>Folgendes Probelm, der Anhänger ist gebremst;
    >>zul Gesamtgewicht 2500kg
    >>Nutzlast ca 1900 kg
    >>

    Bei solchen fragen musst du dir eigentlich nur auf 2 Sachen achten.

    1. Das zul. Gesamtgewicht des Anhänger muss niedriger sein als das leergewicht des Zugfahrzeuges. Beispiel: Unser Anhänger hat ein zul. Gesamtgewicht von 1000 KG unser Auto ein Leergewicht von 1005 KG. Also darf man so eine Kombination mit B ziehen.

    2. Du musst aber immer darauf achten, dass das Gespann nicht schwerer als 3,5 t ist, da du mit B nur 3,5 t ziehen darfst.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Anhänger
    Autor
      stromdriver
      schrieb am Samstag, 25. Juni 2005
    Text
    >>>Hallo, ich soll einen Anhänger mit Führerschein KL. B Überführen:
    >>>Fahrzeug VW Bus T5 Leergewicht 1827 kg
    >>>Zul. Gesamt-Gewicht 2650
    >>>Anhängerlast gebremst 2000kg
    >>>Anhängerlast ungebremst 700kg

    >>>Folgendes Probelm, der Anhänger ist gebremst;
    >>>zul Gesamtgewicht 2500kg
    >>>Nutzlast ca 1900 kg

    Wenn ein Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750kg mitgeführt wird, muss Zulässiges Gesamtgewicht Pkw + Zulässiges Gesamtgewicht Anhänger kleiner oder gleich 3,5 t sein. In Deinem Fall sind das 2650kg + 2500kg = 5150kg. Dafür benötigst Du dann FE-Klasse BE.
    Wenn Du mit Klasse B diese Kombination fährst, ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis, also eine Straftat.

    Gruß,
    Chris

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Anhänger
    Autor
      willi
      schrieb am Sonntag, 26. Juni 2005
    Text
    Fast richtig:
    Bei der Summenbildung zul. Gesamtmasse Zugfahrzeug + Zulässige Gesamtmasse Anhänger darfst Du noch die größere der beiden Stützlasten abziehen. Wenn dann die Summe kleiner gleich 3,5to ist und di zulässige Gesamtmasse des Anhänger kleiner gleich der Leermasse des Zugfahrzeuges ist, dann reicht B.

    Gruß Willi

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Anhänger
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Montag, 27. Juni 2005
    Text
    Hallo Willi,

    für die Frage "was darf ich mit Klasse B fahren" ist die Stützlast unerheblich und darf NICHT abgezogen werden.

    Viele Grüße
    Kirsten

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