Anhängerfahrten über 750 kg mit Führerscheinklasse B

  • Anhängerfahrten über 750 kg mit Führerscheinklasse B
     Patrick81
      schrieb am Sonntag, 11. September 2005
    Hallo,

    ich habe im Frühjahr 1999 (also mit den ersten) die Führerscheinklasse B bestanden. Bei meiner theoretischen Prüfung wurden noch die Bögen der Führerscheinklasse 3 verwendet.

    Bisher benötigte ich nie einen Anhänger am PKW und ich habe mir da keine Gedanken mehr darüber gemacht.

    Nun aber stelle ich mir die Frage und konnte leider keine Antwort bisher finden.

    Fuhrpark, der zur Verfügung steht:
    PKW Kombi: 1300 kg Leergewicht, 1700 kg zulässiges Gesamtgewicht, 1200 kg Anhängelast
    Anhänger : 450 kg Leergewicht, 2000 kg zulässiges Gesamtgewicht, 1550 kg Nutzlast

    Theoretisch darf ein Besitzer der Führerscheinklasse 3 (alt) diesen Anhänger mit dem PKW betreiben, dann darf allerdings das tatsächliche Gewicht des Anhängers samt Ladung die 1200 kg Anhängelast nicht überschreiten - daraus folgt eine tatsächliche Nutzlast von 750 kg.

    In diesem Fall wäre das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns als 1700 kg PKW + 1200 kg Anhänger = 2900 kg und somit unterhalb der 3500 kg Grenze. Also dürfte ein Fahrer der Führerscheinklasse B dieses Gespann auch fahren oder nicht? Wenn ich nämlich die beiden in den Papieren genannten zul. Gesamtgewichte addiere, habe ich 3700 kg und auch eine Anhängelast, die an den PKW nicht gehängt werden darf.

    Viele Grüße

    Patrick
  • Thema
    Re: Anhängerfahrten über 750 kg mit Führerscheinklasse B
    Autor
      r²d²
      schrieb am Sonntag, 11. September 2005
    Text
    >Hallo,
    >
    >ich habe im Frühjahr 1999 (also mit den ersten) die Führerscheinklasse B bestanden. Bei meiner theoretischen Prüfung wurden noch die Bögen der Führerscheinklasse 3 verwendet.
    >
    >Bisher benötigte ich nie einen Anhänger am PKW und ich habe mir da keine Gedanken mehr darüber gemacht.
    >
    >Nun aber stelle ich mir die Frage und konnte leider keine Antwort bisher finden.
    >
    >Fuhrpark, der zur Verfügung steht:
    >PKW Kombi: 1300 kg Leergewicht, 1700 kg zulässiges Gesamtgewicht, 1200 kg Anhängelast
    >Anhänger : 450 kg Leergewicht, 2000 kg zulässiges Gesamtgewicht, 1550 kg Nutzlast
    >
    >Theoretisch darf ein Besitzer der Führerscheinklasse 3 (alt) diesen Anhänger mit dem PKW betreiben, dann darf allerdings das tatsächliche Gewicht des Anhängers samt Ladung die 1200 kg Anhängelast nicht überschreiten - daraus folgt eine tatsächliche Nutzlast von 750 kg.
    >
    >In diesem Fall wäre das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns als 1700 kg PKW + 1200 kg Anhänger = 2900 kg und somit unterhalb der 3500 kg Grenze. Also dürfte ein Fahrer der Führerscheinklasse B dieses Gespann auch fahren oder nicht? Wenn ich nämlich die beiden in den Papieren genannten zul. Gesamtgewichte addiere, habe ich 3700 kg und auch eine Anhängelast, die an den PKW nicht gehängt werden darf.
    >
    >Viele Grüße
    >
    >Patrick
    Mit Klasse B darfst Du an dem von Dir beschriebenen PKW nur Anhänger bis 1300 kg (Leergewicht PKW) zul. Ges.-Gew. ziehen, diesen aber nur bis max. 1200 kg (Anhängelast) Gesamtmasse beladen. Das zul. Gesamtgewicht des Anhängers darf niemals höher sein als das Leergew. des Zugfahrzeugs. Da der Anhänger 2 t zul Ges.-Gew. hat benötigst Du Klasse BE.

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  • Thema
    Re: Re: Anhängerfahrten über 750 kg mit Führerscheinklasse B
    Autor
      Patrick81
      schrieb am Sonntag, 11. September 2005
    Text
    Theoretisch aber "fällt" doch das Gesamtgewicht des Anhängers dann auch auf 1200 kg, oder?
    Bei Führerscheinklasse 3 wäre hier doch theoretisch dann die Anhängelast max. 1200 kg wegen der AHK, oder?

    Aber ich dürfte einen Anhänger mit zul.GG von 1500 kg fahren, wenn ich einen PKW mit Leergewicht von 1500 kg und einem max. zul. Gesamtgewicht von 2000 kg finde, oder?




    max. 1200 kg (Anhängelast) Gesamtmasse beladen. Das zul. Gesamtgewicht des Anhängers darf niemals höher sein als das Leergew. des Zugfahrzeugs. Da der Anhänger 2 t zul Ges.-Gew. hat benötigst Du Klasse BE.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Anhängerfahrten über 750 kg mit Führerscheinklasse B
    Autor
      r²d²
      schrieb am Sonntag, 11. September 2005
    Text
    >Theoretisch aber "fällt" doch das Gesamtgewicht des Anhängers dann auch auf 1200 kg, oder?
    >Bei Führerscheinklasse 3 wäre hier doch theoretisch dann die Anhängelast max. 1200 kg wegen der AHK, oder?
    >
    Ja, dass Fz. darf nicht mehr ziehen, es ist technisch nur für Anhänger bis 1200 kg ausgelegt.

    >Aber ich dürfte einen Anhänger mit zul.GG von 1500 kg fahren, wenn ich einen PKW mit Leergewicht von 1500 kg und einem max. zul. Gesamtgewicht von 2000 kg finde, oder?
    >
    Ja, vorrausgestzt die Anhängelast des PKW wird nicht überschritten.

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