Re: Re: Anhängerfahrten über 750 kg mit Führerscheinklasse B
Gustav
schrieb am Sonntag, 11. September 2005
>>Hallo,
>>
>>ich habe im Frühjahr 1999 (also mit den ersten) die Führerscheinklasse B bestanden. Bei meiner theoretischen Prüfung wurden noch die Bögen der Führerscheinklasse 3 verwendet.
>>
>>Bisher benötigte ich nie einen Anhänger am PKW und ich habe mir da keine Gedanken mehr darüber gemacht.
>>
>>Nun aber stelle ich mir die Frage und konnte leider keine Antwort bisher finden.
>>
>>Fuhrpark, der zur Verfügung steht:
>>PKW Kombi: 1300 kg Leergewicht, 1700 kg zulässiges Gesamtgewicht, 1200 kg Anhängelast
>>Anhänger : 450 kg Leergewicht, 2000 kg zulässiges Gesamtgewicht, 1550 kg Nutzlast
>>
>>Theoretisch darf ein Besitzer der Führerscheinklasse 3 (alt) diesen Anhänger mit dem PKW betreiben, dann darf allerdings das tatsächliche Gewicht des Anhängers samt Ladung die 1200 kg Anhängelast nicht überschreiten - daraus folgt eine tatsächliche Nutzlast von 750 kg.
>>
>>In diesem Fall wäre das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns als 1700 kg PKW + 1200 kg Anhänger = 2900 kg und somit unterhalb der 3500 kg Grenze. Also dürfte ein Fahrer der Führerscheinklasse B dieses Gespann auch fahren oder nicht? Wenn ich nämlich die beiden in den Papieren genannten zul. Gesamtgewichte addiere, habe ich 3700 kg und auch eine Anhängelast, die an den PKW nicht gehängt werden darf.
>>
>>Viele Grüße
>>
Hallo Patrick,
du hast deiner Schilderung zufolge den "B" in der Übergangszeit gemacht.
Wenn du das Glück hast, nachfolgende Voraussetzungen zu erfüllen, dann hast du einen "B", der fast der Klasse 3 entspricht, nur dass die zul. Ges.-Masse der Kombination auf 12 t beschränkt ist.
Du mußt:
1. Deinen Antrag vor dem 31.12.98 gestellt haben.
2. Das Mindestalter vor dem 31.12.98 erreicht haben und
3. Dein "B" muß vor dem 01.07.99 erteilt worden sein.
Viel Glück
Gustav
>>
>>ich habe im Frühjahr 1999 (also mit den ersten) die Führerscheinklasse B bestanden. Bei meiner theoretischen Prüfung wurden noch die Bögen der Führerscheinklasse 3 verwendet.
>>
>>Bisher benötigte ich nie einen Anhänger am PKW und ich habe mir da keine Gedanken mehr darüber gemacht.
>>
>>Nun aber stelle ich mir die Frage und konnte leider keine Antwort bisher finden.
>>
>>Fuhrpark, der zur Verfügung steht:
>>PKW Kombi: 1300 kg Leergewicht, 1700 kg zulässiges Gesamtgewicht, 1200 kg Anhängelast
>>Anhänger : 450 kg Leergewicht, 2000 kg zulässiges Gesamtgewicht, 1550 kg Nutzlast
>>
>>Theoretisch darf ein Besitzer der Führerscheinklasse 3 (alt) diesen Anhänger mit dem PKW betreiben, dann darf allerdings das tatsächliche Gewicht des Anhängers samt Ladung die 1200 kg Anhängelast nicht überschreiten - daraus folgt eine tatsächliche Nutzlast von 750 kg.
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>>In diesem Fall wäre das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns als 1700 kg PKW + 1200 kg Anhänger = 2900 kg und somit unterhalb der 3500 kg Grenze. Also dürfte ein Fahrer der Führerscheinklasse B dieses Gespann auch fahren oder nicht? Wenn ich nämlich die beiden in den Papieren genannten zul. Gesamtgewichte addiere, habe ich 3700 kg und auch eine Anhängelast, die an den PKW nicht gehängt werden darf.
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>>Viele Grüße
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Hallo Patrick,
du hast deiner Schilderung zufolge den "B" in der Übergangszeit gemacht.
Wenn du das Glück hast, nachfolgende Voraussetzungen zu erfüllen, dann hast du einen "B", der fast der Klasse 3 entspricht, nur dass die zul. Ges.-Masse der Kombination auf 12 t beschränkt ist.
Du mußt:
1. Deinen Antrag vor dem 31.12.98 gestellt haben.
2. Das Mindestalter vor dem 31.12.98 erreicht haben und
3. Dein "B" muß vor dem 01.07.99 erteilt worden sein.
Viel Glück
Gustav
