Anhängerfrage

  • Anhängerfrage
     Irene
      schrieb am Dienstag, 25. September 2007
    Hab folgende frage:
    Ich darf doch mit dem B schein ein Kraftfahrzeug bis 3,5t mit einem Anhänger bis zu 750kg fahren.
    Wie kann es dan sein das ich bei Frage 2.6.02 103 und 104
    "Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B Ihr Pkw Hat folgende Massen:
    -Leermasse 900 1.900 Kg
    -zulässige Gesamtmasse 1.400 2.400 Kg
    -zulässige Anhängelast 1.000 1.500 Kg

    Antwort Anhänger: 850 1.000 Kg

    Diese Anhänger mitführen darf? die sind doch alle über 740Kg.

    2.Frage: Wie kommt man auf die "Ergenbnisse"
  • Thema
    Re: Anhängerfrage
    Autor
      Irene
      schrieb am Dienstag, 25. September 2007
    Text
    Hab zwar gerade ne "Antwort" gefunden werde da aber auch net draus schlau.
    Soll man den etwa die 3,5t minus die zulässige gesamtmasse nemen und der Rest wäre dan der Anhänger? Und dann müsste mann noch auf die Anhängerlasst die das Auto "ziehen" Darf mit einbeziehen. Heist also wenn mein Auto nur 450Kg gesammtmasse hat dürfte ich einen anhänger bis 3 tonnen anhängen sofern die zuläsige Anhängelats dies zuläst.?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Anhängerfrage
    Autor
      Christian.D
      schrieb am Dienstag, 25. September 2007
    Text
    >Hab zwar gerade ne "Antwort" gefunden werde da aber auch net draus schlau.
    >Soll man den etwa die 3,5t minus die zulässige gesamtmasse nemen und der Rest wäre dan der Anhänger? Und dann müsste mann noch auf die Anhängerlasst die das Auto "ziehen" Darf mit einbeziehen. Heist also wenn mein Auto nur 450Kg gesammtmasse hat dürfte ich einen anhänger bis 3 tonnen anhängen sofern die zuläsige Anhängelats dies zuläst.?

    nein der anhänger darf net schwerer sein als deine kiste

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Anhängerfrage
    Autor
      ThomasFLIP
      schrieb am Dienstag, 25. September 2007
    Text
    Relativ einfach das Ganze.
    Es gibt zwei verschiedene Regelungen.

    Regel 1:

    Grundsätzlich dürfen hinten 750kg dran!

    Regel 2:

    - zwei Bedingungen müssen erfüllt sein

    1. die zulässige Gesamtmasse Anhänger muss kleiner oder gleich das Leergewicht des Zugfahrzeuges sein

    2. die zulässigen Gesamtmassen von beiden zusammen dürfen nicht größer als 3,5t sein.


    Allerdings schränke ich noch kurz ein, dass es da nur um die fahrerlaubnisrechtliche Seite geht. Trotzdem muss natürlich noch das beachtet werden was der Hersteller angibt was man hinten dranhängen darf.

    Viele Grüße,
    Thomas.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Anhängerfrage
    Autor
      tobi*
      schrieb am Dienstag, 25. September 2007
    Text
    >Hab folgende frage:
    >Ich darf doch mit dem B schein ein Kraftfahrzeug bis 3,5t mit einem
    >Anhänger bis zu 750kg fahren.

    Oder man darf auch ein Kfz der Klasse B + einen Anhänger fahren,

    wenn

    a) die Leermasse des Kfz grösser (max. gleich gross) ist, wie die
    zulässige Gesamtmasse des mitgeführten Anhängers.

    und gleichzeitig

    b) die zulässige Gesamtmasse des Kfz + zulässige Gesamtmasse des
    mitgeführten Anhängers 3500 kg nicht überschreitet.


    Jetzt kannst Du sicher selbst ausrechnen, bei welchem KfZ Du welchen Anhänger mitnehmen darfst.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Anhängerfrage
    Autor
      Irene
      schrieb am Dienstag, 25. September 2007
    Text
    Heißt allso,
    beim Linken/ersten/Frage NR. 103 Ich könnte noch einen Anhänger bis 900Kg mitführen da er die LeermasseKFZ nicht übersteigt und mit gesamtmass unter 3,5 Liegt
    Beim Rechten/zweiten/Frage 104 Könnte ich nur eine Anhänger bis zu 1,1 T mitnehmen (obwohl leermasseKFZ 1.9t ist), weil er sonst mit gesamtmasse über 3,5T käm.

    Richtig?


    >>Hab folgende frage:
    >>Ich darf doch mit dem B schein ein Kraftfahrzeug bis 3,5t mit einem
    >>Anhänger bis zu 750kg fahren.
    >
    >Oder man darf auch ein Kfz der Klasse B + einen Anhänger fahren,
    >
    >wenn
    >
    >a) die Leermasse des Kfz grösser (max. gleich gross) ist, wie die
    > zulässige Gesamtmasse des mitgeführten Anhängers.
    >
    >und gleichzeitig
    >
    >b) die zulässige Gesamtmasse des Kfz + zulässige Gesamtmasse des
    > mitgeführten Anhängers 3500 kg nicht überschreitet.
    >
    >
    >Jetzt kannst Du sicher selbst ausrechnen, bei welchem KfZ Du welchen Anhänger mitnehmen darfst.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Anhängerfrage
    Autor
      tobi*
      schrieb am Dienstag, 25. September 2007
    Text
    >Heißt allso,
    >beim Linken/ersten/Frage NR. 103 Ich könnte noch einen Anhänger bis 900Kg mitführen da er die LeermasseKFZ nicht übersteigt und mit gesamtmass unter 3,5 Liegt
    >Beim Rechten/zweiten/Frage 104 Könnte ich nur eine Anhänger bis zu 1,1 T mitnehmen (obwohl leermasseKFZ 1.9t ist), weil er sonst mit gesamtmasse über 3,5T käm.
    >
    >Richtig?

    Gratulation!!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Anhängerfrage
    Autor
      Irene
      schrieb am Mittwoch, 26. September 2007
    Text
    Dann hab ich das ja soweit kappiert. bleibt eigerntlich nur die frage warum die zulässige Anhängelast da nicht mit einbezogen wirt, den im ersten beispiel wäre diese mit 1.000Kg angegeben oder auf was bezieht diese sich?

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