Anhängergesetz-Wirr Warr...

  • Anhängergesetz-Wirr Warr...
     cyn
      schrieb am Sonntag, 9. Juli 2006
    Moin Leute!

    Da ja die Gesetze schon fast täglich den Launen der Politiker angepasst wird, steigt ja ken Mensch mehr richtig durch...

    Ich habe vor einen ungebremsten Bootsanhänger (Kanus, Kajaks, etc.) mit einem Transporter zu ziehen und weiß nicht, ob ich das nun mit Klasse B darf.

    Der Anhänger hat ein Leergewicht von ca. 750 KG.
    Es passen 8 Boote drauf, die aber alle nicht schwerer sind als ca. 35 KG.

    Darf ich das Ding nun ziehen, oder nicht?

    Hat das ganze vielleicht etwas mit dem Leergewicht des ziehenden Fahrzeuges zu tun (dem Transporter)?

    Über Antworten wäre ich dankbar...

    lg,

    cyn
  • Thema
    Re: Anhängergesetz-Wirr Warr...
    Autor
      ck1.1
      schrieb am Sonntag, 9. Juli 2006
    Text
    Klasse B:

    Es dürfen Anhänger mirgeführt werden, deren zulässige Gesamtmasse kleiner oder gleich ist des ziehend Fahrzeugs. Anhänger mit einer zGm von nicht mehr als 750kg dürfen immer mirgeführt werden. Zusätzlich darf die 3,5t Grenze des Gespanns nicht überschritten werden (es sei denn es ist ein 750kg Anhänger, dann dürfen es auch 4,25t sein).

    Chris (FL)

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