Anhängerschein

  • Anhängerschein
     Gunter
      schrieb am Montag, 24. Oktober 2005
    Ich besitze den Führerschein Klasse B & E.
    Ich fahre einen VW T4 mit 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht. Darf ich damit eine 2t Anhänger ziehen ?
  • Thema
    Re: Anhängerschein
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Montag, 24. Oktober 2005
    Text
    Hallo,

    wenn der Anhänger für das Zugfahrzeug zulässig ist (siehe Fahrzeugschein!) darfst du das Gespann fahren.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Anhängerschein
    Autor
      F77
      schrieb am Montag, 24. Oktober 2005
    Text
    >Ich besitze den Führerschein Klasse B & E.
    >Ich fahre einen VW T4 mit 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht. Darf ich damit eine 2t Anhänger ziehen ?

    Vom Fuehrerschein her darfst du es. Du musst nur schauen, ob du mit deinem Auto den Haenger ziehen darfst (zul. Anhaengelast nicht uebrschreiten, tatsaechliche Gewichte von Auto und Haenger ueberpruefen).

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Anhängerschein
    Autor
      güWi
      schrieb am Montag, 24. Oktober 2005
    Text
    >Ich besitze den Führerschein Klasse B & E.
    >Ich fahre einen VW T4 mit 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht. Darf ich damit eine 2t Anhänger ziehen ?

    > Hey,schau in deinen fahrzeugschein,unter Nr 28 findes Du die anhängelast in kg ,die dein pkw mit bremse und in Nr 29 ohne bremse ziehen darf. ist nun alles klar ???????
    wünsche gute fahrt.

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