Habe gerade einen Bescheid über 15Euro Verwarngeld wegen Zuschnellfahren bekommen. Dem Schreiben hängt noch ein Anhörungsbogen an. Muß ich den ausfüllen?
Danke, schonmal!
Thema
Re: Anhörungsbogen
Autor
Hans Wingerning
schrieb am Mittwoch, 21. Juni 2006
Text
>Hallo zusammen! > >Habe gerade einen Bescheid über 15Euro Verwarngeld wegen Zuschnellfahren bekommen. Dem Schreiben hängt noch ein Anhörungsbogen an. Muß ich den ausfüllen? > >Danke, schonmal! >
Bezahl die 15€ und die Sache ist erledigt. Hans Fl.
>>Hallo zusammen! >> >>Habe gerade einen Bescheid über 15Euro Verwarngeld wegen Zuschnellfahren bekommen. Dem Schreiben hängt noch ein Anhörungsbogen an. Muß ich den ausfüllen? >> >>Danke, schonmal! >> > >Bezahl die 15€ und die Sache ist erledigt. >Hans Fl.
Danke Hans! Erledigt, ohne daß der Bogen ausgefüllt werden muß? Da ist der Anhörungsbogen nur auszufüllen wenn man mit dem Verwarngeld nicht einverstanden wäre? Lese ich da den Verweis auf den Paragraphen §55 richtig?
>>>Hallo zusammen! >>> >>>Habe gerade einen Bescheid über 15Euro Verwarngeld wegen Zuschnellfahren bekommen. Dem Schreiben hängt noch ein Anhörungsbogen an. Muß ich den ausfüllen? >>> >>>Danke, schonmal! >>> >> >>Bezahl die 15€ und die Sache ist erledigt. >>Hans Fl. > >Danke Hans! >Erledigt, ohne daß der Bogen ausgefüllt werden muß? >Da ist der Anhörungsbogen nur auszufüllen wenn man mit dem Verwarngeld nicht einverstanden wäre? Lese ich da den Verweis auf den Paragraphen §55 richtig?
Ja das ist richtig. Nächstes Mal langsamer fahren und Du sparst 15€! Hans Fl.