Anlieger frei?

  • Anlieger frei?
     Thomas W
      schrieb am Freitag, 12. August 2005
    Hi Gemeinde,
    ich sehe->lese hier sind Experten zu gange! Könnte mir mal bitte einer folgende Schilderkombination erläutern? Von oben nach unten insgesamt 5 Schilder: Zeichen 314 "Parkplatz" - Zusatzzeichen "Anwohnerparplatz Nr.x" - Zusatzzeichen "Anlieger Frei" - Zusatzzeichen "8-18h" - Zusatzzeichen " Parkuhrpflicht 2h". Einzeln kein Problem, aber hebt "Anliger Frei" den Rest nicht auf? Das Schild steht so in der Dresdner Äußeren Neustadt, Alaunstr. Ecke Jordanstr., Dresdens Kneipenviertel, mit x Geschäften und Kneipen und fast 15000 Einwohnern. Wer will da nachvollziehen, was ein "Anlieger" ist und was nicht.......
    Gruß Thomas
  • Thema
    Re: Anlieger frei?
    Autor
      kaydee
      schrieb am Freitag, 12. August 2005
    Text
    So eine Kombination aus fünf Verkehrszeichen an einem Pfosten ist grundsätzlich nicht zulässig!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Anlieger frei?
    Autor
      Schnulli
      schrieb am Freitag, 12. August 2005
    Text
    >So eine Kombination aus fünf Verkehrszeichen an einem Pfosten ist grundsätzlich nicht zulässig!!!

    Das währe mir auch was neues... Ist doch ein Wiederspruch in sich !

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Anlieger frei?
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Freitag, 12. August 2005
    Text
    >>So eine Kombination aus fünf Verkehrszeichen an einem Pfosten ist grundsätzlich nicht zulässig!!!
    >
    >Das währe mir auch was neues... Ist doch ein Wiederspruch in sich !
    Die Anwohner haben grüne Ausweise.
    In Sachsen ist alles Möglich.
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Anlieger frei?
    Autor
      Thomas W
      schrieb am Freitag, 12. August 2005
    Text
    >>>So eine Kombination aus fünf Verkehrszeichen an einem Pfosten ist grundsätzlich nicht zulässig!!!
    >>
    >>Das währe mir auch was neues... Ist doch ein Wiederspruch in sich !
    >Die Anwohner haben grüne Ausweise.
    >In Sachsen ist alles Möglich.

    Genau, die oben erwähnten Anwohnerparkausweise. Soweit nix besonderes, aber der Rest... Wozu gibt die Stadt DD Anwohnerparausweise aus, wenn eh jeder dort Parken kann und vor allem DARF!
    >Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Anlieger frei?
    Autor
      Thomas W
      schrieb am Freitag, 12. August 2005
    Text
    >So eine Kombination aus fünf Verkehrszeichen an einem Pfosten ist grundsätzlich nicht zulässig!!!

    Kann sein - Ändert aber nix an seiner Existens und den eventuell daraus resultiernden Knöllchen......

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Anlieger frei?
    Autor
      kaydee
      schrieb am Freitag, 12. August 2005
    Text
    Ändert aber nix an seiner Existens und den eventuell daraus resultiernden Knöllchen......

    Wobei aber die Verwaltungsvorschriften zu der StVO
    ne Menge an der Rechtmäßigkeit des Knöllchens ändern!!!!

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