Antrag STVA

  • Antrag STVA
     Typhoon
      schrieb am Dienstag, 12. Februar 2008
    hallo habe gestern in meiner fahrschule mal so mitgekriegt das von ein paar fahrschülern der Antrag STVA genähmigt wurde... aus welchen gründen könnte den so ein antrag NICHT genähmigt werden?.. mfg
  • Thema
    Re: Antrag STVA
    Autor
      carhol
      schrieb am Dienstag, 12. Februar 2008
    Text
    weil du besoffen gefahren bist, ohne führerschein gefahren bist, zu jung bist, keine (erlaubten)begleiter bei b17 hast, eine straftat in verbindung mit einem fahrzeug begangen hast, weil du alk oder drogenabhängig bist, behindert bist, die gebührem nicht bezahlt hast ......

    holger

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  • Thema
    Re: Antrag STVA
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Mittwoch, 13. Februar 2008
    Text
    Hallo,

    vermutlich ging es vor allem darum, dass der Antrag JETZT genehmigt ist und die Fahrschüler Prüfung machen dürfen. Es ist ein absoluter Ausnahmefall, dass ein Führerscheinantrag nicht genehmigt wird.

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Re: Antrag STVA
    Autor
      Typhoon
      schrieb am Mittwoch, 13. Februar 2008
    Text
    ich frage aus dem grund, weil ich vor paar jahren mal mit ner frisierten maschine erwischt wurde und nur prüfbescheinigung hatte (90kmh)... aber es karm zum glück nie zu einer anzeige wurde fallen gelassen.. das könnte mir keine probleme machen oder? mfg.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Antrag STVA
    Autor
      crash 2
      schrieb am Mittwoch, 13. Februar 2008
    Text
    hi Thypoon, aber, aber so was macht man doch nicht!
    Wenn keine Anzeige, dann gilt wo kein Kläger, da kein Richter.
    Oder ist die Sache damals gegen Auflagen nur eingestellt worden?
    Weil, dann ist es schon Aktenkundig und wird mit Sicherheit die Antragsdauer von ca. 4 Wochen, kann natürlich auch schneller sein, etwas verlängert.
    Sanfte Grüße

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Antrag STVA
    Autor
      Typhoon
      schrieb am Mittwoch, 13. Februar 2008
    Text
    nein ein polizist hat dafür gesorgt das ich keine anzeige kriege usw. also auch kein urteil. seitdem mache ich sowas auch net mehr...

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Antrag STVA
    Autor
      Typhoon
      schrieb am Mittwoch, 13. Februar 2008
    Text

    >Weil, dann ist es schon Aktenkundig und wird mit Sicherheit die Antragsdauer von ca. 4 Wochen, kann natürlich auch schneller sein, etwas verlängert.


    wie meinst du das???

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