hallo habe gestern in meiner fahrschule mal so mitgekriegt das von ein paar fahrschülern der Antrag STVA genähmigt wurde... aus welchen gründen könnte den so ein antrag NICHT genähmigt werden?.. mfg
Thema
Re: Antrag STVA
Autor
carhol
schrieb am Dienstag, 12. Februar 2008
Text
weil du besoffen gefahren bist, ohne führerschein gefahren bist, zu jung bist, keine (erlaubten)begleiter bei b17 hast, eine straftat in verbindung mit einem fahrzeug begangen hast, weil du alk oder drogenabhängig bist, behindert bist, die gebührem nicht bezahlt hast ......
vermutlich ging es vor allem darum, dass der Antrag JETZT genehmigt ist und die Fahrschüler Prüfung machen dürfen. Es ist ein absoluter Ausnahmefall, dass ein Führerscheinantrag nicht genehmigt wird.
ich frage aus dem grund, weil ich vor paar jahren mal mit ner frisierten maschine erwischt wurde und nur prüfbescheinigung hatte (90kmh)... aber es karm zum glück nie zu einer anzeige wurde fallen gelassen.. das könnte mir keine probleme machen oder? mfg.
hi Thypoon, aber, aber so was macht man doch nicht! Wenn keine Anzeige, dann gilt wo kein Kläger, da kein Richter. Oder ist die Sache damals gegen Auflagen nur eingestellt worden? Weil, dann ist es schon Aktenkundig und wird mit Sicherheit die Antragsdauer von ca. 4 Wochen, kann natürlich auch schneller sein, etwas verlängert. Sanfte Grüße