Anzeige wegen falschen Lichtgebrauch

  • Anzeige wegen falschen Lichtgebrauch
     Sebastian S.
      schrieb am Freitag, 29. Oktober 2004
    Hallo,
    hab folgendes kleine Problem:
    Wenn ich was auf den Tod nicht ausstehen kann, dann sind es diese Permanent-mit-Nebelscheinwerfer-Fahrer!!! Das nervt echt tierisch.
    Neulich hatte ich nachts um 11 sogar einen hinter mir, der seine normalen Scheinwerfer nur auf Standlicht und die "super-coolen" Nebelscheinwerfer stattdessen an hatte.
    Und in letzter Zeit begegnet mir auch öfters mal einer, der seine Blinker irgendwie auf Dauerlicht hat. (Irgendwo muss doch mal Schluß sein!)
    Darum hier meine Fragen:
    - Kann ich als Privatperson den Fahrer/Halter anhand des Nummernschildes anzeigen?
    - Brauch ich dazu noch einen Zeugen (z.B. meinen Beifahrer?)
    - Erfährt der Fahrer wer ihn angezeigt hat?
    - Muss ich mit sonstigen Konsequenzen für mich rechnen?

    Vielen Dank für eure Antworten,
    MfG
    Sebastian
  • Thema
    Re: Anzeige wegen falschen Lichtgebrauch
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Freitag, 29. Oktober 2004
    Text
    >Hallo,
    >hab folgendes kleine Problem:
    >Wenn ich was auf den Tod nicht ausstehen kann, dann sind es diese Permanent-mit-Nebelscheinwerfer-Fahrer!!! Das nervt echt tierisch.
    >Neulich hatte ich nachts um 11 sogar einen hinter mir, der seine normalen Scheinwerfer nur auf Standlicht und die "super-coolen" Nebelscheinwerfer stattdessen an hatte.
    >Und in letzter Zeit begegnet mir auch öfters mal einer, der seine Blinker irgendwie auf Dauerlicht hat. (Irgendwo muss doch mal Schluß sein!)
    >Darum hier meine Fragen:
    >- Kann ich als Privatperson den Fahrer/Halter anhand des Nummernschildes anzeigen?
    >- Brauch ich dazu noch einen Zeugen (z.B. meinen Beifahrer?)
    >- Erfährt der Fahrer wer ihn angezeigt hat?
    >- Muss ich mit sonstigen Konsequenzen für mich rechnen?
    >
    >Vielen Dank für eure Antworten,
    >MfG
    >Sebastian
    >
    Was bringt das?
    Du bist kein Ordnungshüter und somit ist es auch nicht Dein Bier.
    Außer Aufregung- kein Erfolg!
    Hans FL.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Anzeige wegen falschen Lichtgebrauch
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 29. Oktober 2004
    Text
    hallo Sebastian!
    Hast du sonst noch irgendwelche schwerwiegenden Probleme über die du schreiben möchtest?

    Hihihi

    Gruß julia

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Anzeige wegen falschen Lichtgebrauch
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 29. Oktober 2004
    Text
    LOL was stört dich denn wenn der Nebelscheinwerfer an hat? Die blenden doch nich. Werd Polizist und du kannst sie alle anhalten...*rofl*

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Anzeige wegen falschen Lichtgebrauch
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 29. Oktober 2004
    Text
    du kannst alles und jeden anzeigen. Eine Videoanlage wär nicht schlecht. da könnte man drängler und sonstige filmen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Anzeige wegen falschen Lichtgebrauch
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 29. Oktober 2004
    Text
    Na du hast vieleicht Probleme, die Nebelscheinwerfer stören doch nicht. Auserdem pass lieber auf dass du immer alles richtig machst. Und selbst wenn du ihn anzeigst würde der sich totlachen da fahren mit Nebelscheinwerfer ohne Nebel nur 10 Euro kostet.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Anzeige wegen falschen Lichtgebrauch
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 29. Oktober 2004
    Text
    >Na du hast vieleicht Probleme, die Nebelscheinwerfer stören doch nicht. Auserdem pass lieber auf dass du immer alles richtig machst. Und selbst wenn du ihn anzeigst würde der sich totlachen da fahren mit Nebelscheinwerfer ohne Nebel nur 10 Euro kostet.
    >

    Hallo,
    ergänzent möchte ich erwähnen das es in Deutschland
    nocht verboten ist mit Dauerlicht auf den Blinkern zu fahren.
    Also wesswegen willst du den- oder diejenige Anzeigen?

    Gruß

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Anzeige wegen falschen Lichtgebrauch
    Autor
      Gast
      schrieb am Freitag, 29. Oktober 2004
    Text
    Da is wohl einer Neidisch, dass er keine Nebelscheinwerfer hat und nicht weiß, wie man die Blinker ans Standlicht klemmt. *lol*
    E
    s gibt nur ein paar Dinge, über die man sich bei der Beleuchtung aufregen (NICHT ANZEIGEN) kann: Defekte Lampen, falsch eingestellte Lichter, nicht abgeschaltete Nebelschlussleuchte, zu spät abgeblendet, in Dämmerung ohne Licht fahren

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Anzeige wegen falschen Lichtgebrauch
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 31. Oktober 2004
    Text
    Hallo,

    ja, du kannst ihn anzeigen!
    Tag, Uhrzeit, genauen Ort, Kennzeichen, Aussehen des Fahrers merken.
    Am besten mit Zeugen zur Polizei.
    Dann werden zwei Seiten Formblätter ausgefüllt und die Maschinerie in Gang gesetzt.

    Ob der Name nun im Anhörungsschreiben, welches an ihn gesandt wird, steht oder nicht steht kann ich nicht sagen, aber du solltest Mann genug sein, zu deiner Anzeige zu stehen.

    Ob dies den Aufwand wert ist, sei dahingestellt.

    Gruß
    Johannes

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Anzeige wegen falschen Lichtgebrauch
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Sonntag, 31. Oktober 2004
    Text
    >Hallo,
    >
    >ja, du kannst ihn anzeigen!
    >Tag, Uhrzeit, genauen Ort, Kennzeichen, Aussehen des Fahrers merken.
    >Am besten mit Zeugen zur Polizei.
    >Dann werden zwei Seiten Formblätter ausgefüllt und die Maschinerie in Gang gesetzt.
    >
    >Ob der Name nun im Anhörungsschreiben, welches an ihn gesandt wird, steht oder nicht steht kann ich nicht sagen, aber du solltest Mann genug sein, zu deiner Anzeige zu stehen.
    >
    >Ob dies den Aufwand wert ist, sei dahingestellt.
    >
    >Gruß
    >Johannes
    >
    >
    Außer Spesen - nichts gewesen!
    Hans FL.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Anzeige wegen falschen Lichtgebrauch
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 31. Oktober 2004
    Text
    >>Hallo,
    >>
    >>ja, du kannst ihn anzeigen!
    >>Tag, Uhrzeit, genauen Ort, Kennzeichen, Aussehen des Fahrers merken.
    >>Am besten mit Zeugen zur Polizei.
    >>Dann werden zwei Seiten Formblätter ausgefüllt und die Maschinerie in Gang gesetzt.
    >>
    >>Ob der Name nun im Anhörungsschreiben, welches an ihn gesandt wird, steht oder nicht steht kann ich nicht sagen, aber du solltest Mann genug sein, zu deiner Anzeige zu stehen.
    >>
    >>Ob dies den Aufwand wert ist, sei dahingestellt.
    >>
    >>Gruß
    >>Johannes
    >>
    >>
    >Außer Spesen - nichts gewesen!
    >Hans FL.
    >

    wie schliesst man den Blinker ans Standlicht an?

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