eigentlich wollte ich das schon lange mal meinen FL fragen, aber komme bei den Fahrstunden immer drüber weg! Darum mal an die Fl`s hier: Gilt auf allen Parkplätzen ausnahmslos die Regel rechts vor links???
Thema
Re: Auf Parkplätzen immer StVO???
Autor
Holger
schrieb am Mittwoch, 21. Juni 2006
Text
nein da auf parklätzen, auch wenn das schild "hier gilt die stvo" steht, die stvo eben nicht gilt.
Das stimmt so nicht. Größere, der Öffentlichkeit zugängliche Parkplätze (z.B. Supermarkt) gelten bspw. als öffentlicher Verkehrsraum und damit gilt auch die StVO, unabhängig davon, ob dort ein genanntes Schild steht oder nicht (u.a. OLG Braunschweig, Urt. v. 03.01.1964 - VRS Bd. 27 S. 392; OVG Münster, Beschl. v. 04.08.1999 - DAR 2000 S. 91; BGH, VRS 20, 453; BayObLG, VRS 62, 133).