Aufbauseminar

  • Aufbauseminar
     zippo
      schrieb am Freitag, 24. Februar 2006
    ich habe hier mal eine frage:

    ich habe heute einen brief bekommen, was mir mitteilt, dass ich 16 punkte habe. die letzte anzahl an punkte waren 3, die hinzugefügt wurden.

    habe hier aber gerade gelesen, dass die führerscheinbehörde zwischen 9 und 13 punkte mich darauf hinweisen muss, dass ich 13 punkte habe.... die 9 punkte hatte ich am 08.08.2002 erreicht. die 13 punkte hatte ich aber am 16.06.2004 erreicht...

    nun muss ich an einem aufbauseminar teilnehmen. kann man da rechtlich noch was machen?? schließlich wurden mir nun fast 3 1/2 jahre lang die punkte verschwiegen und hatte somit nicht die chance, freiwillig an einem punkteabbauseminar teilzunehmen.

    mir ist bewusst, dass ich alleine für die punkte verantwortlich bin... doch finde ich das eine sauererei, zuvor keinen infoschrieb zu schicken, wie gesetzlich vorgeschrieben... wenn ich mich dran halten muss, sollen die das auch machen :-(

    danke schonmal im vorraus für antworten
  • Thema
    Re: Aufbauseminar
    Autor
      Andreas79
      schrieb am Samstag, 25. Februar 2006
    Text
    Hallo Zippo!

    16 Punkte ist schon ordentlich!

    Zu Deiner Frage: Du hast am 08.08.2002 9Punkte erreicht, die 13 knapp zwei Jahre später. Jetzt die erste Frage: war es ein Verstoß mit 4 Punkten, der Dich auf die 13 brachte, oder waren es zwei Verstöße?
    Bsp.: 2x rote Ampel unter 1 Sekunde = jeweils drei Punkte, also 6 Punkte, bei erreichen der 13 muß die Verwaltungsbehörde den Rest "erlassen". In diesem Fall wäre der Hinweis zusammen mit dem zweiten Bußgeldbescheid ergangen. Auf diesem sollten auch jweils Deine Punkte zu finden sein.

    Im Moment sieht es nach Deiner Schilderung so aus:

    Die Verwaltungsbehörde hat ein ASP (Aufbauseminar-Punktauffällige) angeordnet, da werden Dir 2 Punkte "gutgeschrieben". Sicher hat man Dir auch den Hinweis gegeben, daß Du freiwillig an einer Verkehrs-psychologischen Beratung (kein MPU!!!) teilnehmen kannst. Das gäbe nochmal zwei Punkte Gutschrift. Ist zwar nicht ganz billig, aber gemessen an dem Ärger, den ein Entzug mit sich bringt, nur eine Kleinigkeit. Aufgrund Deines Punktestandes gehe ich davon aus, daß Du sehr viel mit dem Auto unterwegs bist, es evtl. auch beruflich brauchst. An Deiner Stelle würde ich beide Möglichkeiten wahrnehmen.
    Das freiwillige Seminar hätte Dir bei 9 Punkten übrigens auch nur zwei Punkte Abzug gebracht.

    Ich hoffe, ich konnte Dir wenigstens ein bißchen helfen,

    Gruß Andreas

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Aufbauseminar
    Autor
      francesca*
      schrieb am Samstag, 25. Februar 2006
    Text
    Das mit dem 2 Punkterabatt ist eine Fehlinformation. Du sagst zwar richtig, dass Zippo freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen kann und dafür 2 Punkte Rabatt bekommt. Die Beratung kann man zusätzlich zu dem ASP Seminar machen, aber um dieses kommt er nicht rum. Das ASP Seminar ist bei diesem Punktestand verpflichtend und ohne Rabatt, denn den gibt es nur bei feriwilliger Teilnahme, d.h. bis 13 Punkten.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Aufbauseminar
    Autor
      Andreas79
      schrieb am Sonntag, 26. Februar 2006
    Text
    >Das mit dem 2 Punkterabatt ist eine Fehlinformation. Du sagst zwar richtig, dass Zippo freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen kann und dafür 2 Punkte Rabatt bekommt. Die Beratung kann man zusätzlich zu dem ASP Seminar machen, aber um dieses kommt er nicht rum. Das ASP Seminar ist bei diesem Punktestand verpflichtend und ohne Rabatt, denn den gibt es nur bei feriwilliger Teilnahme, d.h. bis 13 Punkten.
    >
    >
    Mea culpa - Asche auf mein Haupt! Du hast völlig recht, ich sollte mein Gesetz wohl besser lernen, wenn ich am Donnerstag meine Fahrlehrerprüfung bestehen will... ;-)

    Gruß Andreas

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Aufbauseminar
    Autor
      Gustav
      schrieb am Sonntag, 26. Februar 2006
    Text
    >>Das mit dem 2 Punkterabatt ist eine Fehlinformation. Du sagst zwar richtig, dass Zippo freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen kann und dafür 2 Punkte Rabatt bekommt. Die Beratung kann man zusätzlich zu dem ASP Seminar machen, aber um dieses kommt er nicht rum. Das ASP Seminar ist bei diesem Punktestand verpflichtend und ohne Rabatt, denn den gibt es nur bei feriwilliger Teilnahme, d.h. bis 13 Punkten.
    >>
    >>
    >Mea culpa - Asche auf mein Haupt! Du hast völlig recht, ich sollte mein Gesetz wohl besser lernen, wenn ich am Donnerstag meine Fahrlehrerprüfung bestehen will... ;-)
    >
    >Gruß Andreas

    Hallo Andreas,
    in einem Thread der letzten Tage schreibst du, dass du demnächst deine Abschlußarbeit zur Fahrlehrerprüfung SCHREIBST!

    Wie, bitteschön, sieht denn eine solche "Abschlußarbeit" aus? Ich war nämlich bis jetzt immer der Meinung, dass die Prüfung durch eine theoretische und eine praktische Lehrprobe abgeschlossen wird.

    Gruß
    Gustav

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Aufbauseminar
    Autor
      Andreas79
      schrieb am Donnerstag, 2. März 2006
    Text
    >>>Das mit dem 2 Punkterabatt ist eine Fehlinformation. Du sagst zwar richtig, dass Zippo freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen kann und dafür 2 Punkte Rabatt bekommt. Die Beratung kann man zusätzlich zu dem ASP Seminar machen, aber um dieses kommt er nicht rum. Das ASP Seminar ist bei diesem Punktestand verpflichtend und ohne Rabatt, denn den gibt es nur bei feriwilliger Teilnahme, d.h. bis 13 Punkten.
    >>>
    >>>
    >>Mea culpa - Asche auf mein Haupt! Du hast völlig recht, ich sollte mein Gesetz wohl besser lernen, wenn ich am Donnerstag meine Fahrlehrerprüfung bestehen will... ;-)
    >>
    >>Gruß Andreas
    >
    >Hallo Andreas,
    >in einem Thread der letzten Tage schreibst du, dass du demnächst deine Abschlußarbeit zur Fahrlehrerprüfung SCHREIBST!
    >
    >Wie, bitteschön, sieht denn eine solche "Abschlußarbeit" aus? Ich war nämlich bis jetzt immer der Meinung, dass die Prüfung durch eine theoretische und eine praktische Lehrprobe abgeschlossen wird.
    >
    >Gruß
    >Gustav

    Hallo Gustav!

    Ich habe sie heute geschrieben... Ja, es ist eigentlich nur die Fachkundeprüfung, die (mit dem mündlichen Teil) zum befristeten FL-Schein führt. Aber da nach der Fachkunde ja schon unterrichtet werden darf, ist es schon eine Abschlußprüfung, oder? Und vor der Lehrprobe habe ich keinerlei Angst, ich werde dort den selben Unterricht machen, den ich auch sonst geben werde, meine bisherigen Entwürfe kamen bestens an, infolge dessen mache ich mir dort keinen Kopf drüber. (Und bevor Du fragst, ich habe diese Unterrichte nur im Rahmen der Ausbildung gehalten und einer der Dozenten ist Mitglied im Prüfungsausschuß.)

    Andreas

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2025 Logo

Fahrschule.de 2025

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2025

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo