Auffahrunfall in der Fahrstunde

  • Auffahrunfall in der Fahrstunde
     lilia
      schrieb am Sonntag, 18. Dezember 2005
    hallo,

    hatte am donnerstag eine fahrstunde, bin schon fortgeschrittener.
    Ich fuhr etwa 45 km/h als die ampel vor mir auf gelb umsprang. ich trat auf die bremse und kam etwa einen halben meter hinter der haltelinie zum stehen ( also etwa die vorderreifen über der haltelinie). wir standen und etwa 1, 2 sekunden später für mir eine hinten rauf.
    sie bestreitet die schuld, ihr mann ist auch jurist :-). sie meinte ich könne doch nicht einfach so auf die bremse treten. ich hätte auch weiter fahren können aber ich habe mich dann doch fürs bremsen entschieden. sie war ja auch noch relativ weit weg.
    das komische ist ja, dass sie meinte sie wäre sowieso stehen geblieben. wie konnte sie dann nicht mehr rechtzeitig vor der haltelinie anhalten.

    ist es irgendwie möglich, dass ich eine teilschuld bekomme?
  • Thema
    Re: Auffahrunfall in der Fahrstunde
    Autor
      Holger
      schrieb am Sonntag, 18. Dezember 2005
    Text
    >hallo,
    >
    >hatte am donnerstag eine fahrstunde, bin schon fortgeschrittener.
    >Ich fuhr etwa 45 km/h als die ampel vor mir auf gelb umsprang. ich trat auf die bremse und kam etwa einen halben meter hinter der haltelinie zum stehen ( also etwa die vorderreifen über der haltelinie). wir standen und etwa 1, 2 sekunden später für mir eine hinten rauf.
    >sie bestreitet die schuld, ihr mann ist auch jurist :-). sie meinte ich könne doch nicht einfach so auf die bremse treten. ich hätte auch weiter fahren können aber ich habe mich dann doch fürs bremsen entschieden. sie war ja auch noch relativ weit weg.
    >das komische ist ja, dass sie meinte sie wäre sowieso stehen geblieben. wie konnte sie dann nicht mehr rechtzeitig vor der haltelinie anhalten.
    >
    >ist es irgendwie möglich, dass ich eine teilschuld bekomme?


    kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk

    hi,
    du als fahrschüler sowieso nicht. es sei denn dein fl hat gesagt: durchfahren.
    wenn also,dann dein fl. das glaube ich aber auch nicht, weil ihr schon 1 bis 2 sekunden standet, bevor es krachte. der hintermann hätte also selbst bei einer vollbremsung deinerseits, zeit zum bremsen gehabt.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Auffahrunfall in der Fahrstunde
    Autor
      sweet_bluebell
      schrieb am Sonntag, 18. Dezember 2005
    Text
    >>hallo,
    >>
    >>hatte am donnerstag eine fahrstunde, bin schon fortgeschrittener.
    >>Ich fuhr etwa 45 km/h als die ampel vor mir auf gelb umsprang. ich trat auf die bremse und kam etwa einen halben meter hinter der haltelinie zum stehen ( also etwa die vorderreifen über der haltelinie). wir standen und etwa 1, 2 sekunden später für mir eine hinten rauf.
    >>sie bestreitet die schuld, ihr mann ist auch jurist :-). sie meinte ich könne doch nicht einfach so auf die bremse treten. ich hätte auch weiter fahren können aber ich habe mich dann doch fürs bremsen entschieden. sie war ja auch noch relativ weit weg.
    >>das komische ist ja, dass sie meinte sie wäre sowieso stehen geblieben. wie konnte sie dann nicht mehr rechtzeitig vor der haltelinie anhalten.
    >>
    >>ist es irgendwie möglich, dass ich eine teilschuld bekomme?
    >
    >
    >kkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkkk
    >
    >hi,
    >du als fahrschüler sowieso nicht. es sei denn dein fl hat gesagt: durchfahren.
    >wenn also,dann dein fl. das glaube ich aber auch nicht, weil ihr schon 1 bis 2 sekunden standet, bevor es krachte. der hintermann hätte also selbst bei einer vollbremsung deinerseits, zeit zum bremsen gehabt.
    >
    >holger



    sssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssssss

    hinzu kommt doch auch noch, dass auf dem fahrschulauto bestimmt für den hintermann deutlich "fahrschule" stand...dann sind die hintermänner und -frauen doch generell zum besonders vorsichtigem fahren...also großer sicherheitsabstand usw. angehalten, oder?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Auffahrunfall in der Fahrstunde
    Autor
      lilia
      schrieb am Sonntag, 18. Dezember 2005
    Text
    ja. das auto war ausreichend als fahrschule gekennzeichnet---

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Auffahrunfall in der Fahrstunde
    Autor
      lilia
      schrieb am Sonntag, 18. Dezember 2005
    Text
    hallo,

    ja, er hat zwar gesagt: besser du fährst durch, aber ich war schon am bremsen...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Auffahrunfall in der Fahrstunde
    Autor
      al_gor
      schrieb am Sonntag, 18. Dezember 2005
    Text
    >hallo,
    >
    >ja, er hat zwar gesagt: besser du fährst durch, aber ich war schon am bremsen...

    Ist vollkommen egal. Weder du noch die Fahrschule bekommen Teilschuld. Es gibt so nen Merksatz, der nur in krassen Ausnahmefällen nicht gilt (der hier gehört bestimmt nicht dazu): Wenn es kracht, dann gibt´s vorne Geld.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Auffahrunfall in der Fahrstunde
    Autor
      Damien
      schrieb am Sonntag, 18. Dezember 2005
    Text
    Gewöhnlich hat immer der Schuld der hinten drauf fährt, sie können doch nicht einfach bremsen ist ja mal ein guter Witz, natürlich kannst du einfach bremsen, dafür gibt es einen Mindestabstand und hätte sie den eingehalten und nicht gepennt wäre sie auch rechtzeitig zum stehen gekommen. Okay, sowas passiert immer wieder mal, aber dennoch hat sie schuld dran, hätte ja auch plötzlich ein Kind oder sonstwas vor dein Auto laufen können...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Auffahrunfall in der Fahrstunde
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Montag, 19. Dezember 2005
    Text
    >Gewöhnlich hat immer der Schuld der hinten drauf fährt, sie können doch nicht einfach bremsen ist ja mal ein guter Witz, natürlich kannst du einfach bremsen, dafür gibt es einen Mindestabstand und hätte sie den eingehalten und nicht gepennt wäre sie auch rechtzeitig zum stehen gekommen. Okay, sowas passiert immer wieder mal, aber dennoch hat sie schuld dran, hätte ja auch plötzlich ein Kind oder sonstwas vor dein Auto laufen können...

    Der nachfolgende Verkehr sollte entsprechenden Abstand halten, wen ei n gekennzeichnetes Fahrschulfahrzeug voraus fährt.
    Es muss immer mit Fehlreaktionen durch den Fahrschüler gerechnet werden.
    Hans Fl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Auffahrunfall in der Fahrstunde
    Autor
      Floh11
      schrieb am Montag, 19. Dezember 2005
    Text
    Hallo,

    glasklar: ihr beide (du und dein FL) habt beide nichtmal eine Teilschuld.
    Zwar darf man (insbesondere wenn der hinter einem den Mindestabstand nicht einhaelt) nicht einfach ohne ersichtlichen Grund bremsen...aber HALLO:
    eine Ampel, die dabei ist auf rot zu schalten, ist doch wohl ein offensichtlicher Grund, oder?
    Ausserdem: zwar hat dein FL gesagt, es ist besser, wenn du noch durchfaehrst, aber wenn du dich bereits entschieden hast (also schon beim bremsen warst), dann bleib dabei. Man kann nur eins machen: entweder noch durchfahren - dann darf man aber nicht bremsen oder anhalten und warten - dann kann aber erst in der naechsten Gruenphase rueberfahren. Was ich sagen will: an der Ampel ist in den seltendsten Faellen noch eine Entscheidungskorrektur moeglich.

    Bzgl. Bremsen ohne ersichtlichen Grund:
    Schlimm ist es, wenn der Vordermann ein tiefergelegtes Auto hat - der bremst naemlich unerwartet, und zwar wegen jeder kleinen Unebenheit auf der Strasse: diese Fahrer muessen naemlich aufpassen, dass ihr Auto nicht aufsetzt...
    ich jedenfalls mach mir nie ne Ruebe, ob da gerade eine Bodenwelle o. ae. ist --- das Problem an der Geschichte ist, dass solch tiefergelegte Autos meist super-duper-tolle Bremsen haben und nicht selten eine Vollbremsung wegen sowas machen...die haben also oft eine Verzoegerung, die man selbst nicht im optimalsten aller Faelle erreichen kann
    ---> also immer schoen Abstand halten!


    Viele Gruesse,
    Christiane

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Auffahrunfall in der Fahrstunde
    Autor
      rick
      schrieb am Montag, 19. Dezember 2005
    Text
    >Hallo,
    >
    >glasklar: ihr beide (du und dein FL) habt beide nichtmal eine Teilschuld.
    >Zwar darf man (insbesondere wenn der hinter einem den Mindestabstand nicht einhaelt) nicht einfach ohne ersichtlichen Grund bremsen...aber HALLO:
    >eine Ampel, die dabei ist auf rot zu schalten, ist doch wohl ein offensichtlicher Grund, oder?
    >Ausserdem: zwar hat dein FL gesagt, es ist besser, wenn du noch durchfaehrst, aber wenn du dich bereits entschieden hast (also schon beim bremsen warst), dann bleib dabei. Man kann nur eins machen: entweder noch durchfahren - dann darf man aber nicht bremsen oder anhalten und warten - dann kann aber erst in der naechsten Gruenphase rueberfahren. Was ich sagen will: an der Ampel ist in den seltendsten Faellen noch eine Entscheidungskorrektur moeglich.
    >
    >Bzgl. Bremsen ohne ersichtlichen Grund:
    >Schlimm ist es, wenn der Vordermann ein tiefergelegtes Auto hat - der bremst naemlich unerwartet, und zwar wegen jeder kleinen Unebenheit auf der Strasse: diese Fahrer muessen naemlich aufpassen, dass ihr Auto nicht aufsetzt...
    >ich jedenfalls mach mir nie ne Ruebe, ob da gerade eine Bodenwelle o. ae. ist --- das Problem an der Geschichte ist, dass solch tiefergelegte Autos meist super-duper-tolle Bremsen haben und nicht selten eine Vollbremsung wegen sowas machen...die haben also oft eine Verzoegerung, die man selbst nicht im optimalsten aller Faelle erreichen kann
    >---> also immer schoen Abstand halten!
    >
    >
    >Viele Gruesse,
    >Christiane

    Hallo es ist immer der hinten drauf fährt schuld, weil es einen mindest abstand gibt in innerorts. Du hast dich für richtig entschieden. Wärst du bei Gelb über die Ampel in der Prüfung gefahren wärst du nämlich durchgefallen. Mach dir darüber keine gedanken.
    mfg rick

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Auffahrunfall in der Fahrstunde
    Autor
      Floh11
      schrieb am Montag, 19. Dezember 2005
    Text
    Hallo,

    >Hallo es ist immer der hinten drauf fährt schuld, weil es einen mindest abstand gibt in innerorts.

    Nur innerorts? Man sollte doch wohl immer den entsprechenden Sicherheitsabstand halten!
    Meistens ist der schuld der hinten drauf faehrt, aber nicht immer:
    Ausnahme:
    Stell dir vor du faehrst auf der Landstrasse, wirst ueberholt, ploetzlich bremst deim Vordermann und faehrt rueckwaerts auf dich zu....
    ich wuerde da nicht behaupten, dass den hinteren auch nur einen Funken Schuld trifft.
    (Das Beispiel habe ich nicht erfunden, das ist tatsaechlich so geschehen!)

    In einer anderen Situation, die doch realer ist, bekommst du als Vorausfahrender zumindest eine Teilschuld (weiss nicht ob vielleicht sogar ganz):
    naemlich wenn du fuer Tiere, die weniger als 1m (???) hoch sind bremst (z.B. Fuchs). Soll heissen du darfst bremsen, musst aber sicherstellen, dass dein Hintermann genuegend Abstand hat. Und bedeutet: wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer nur 2m hinter dir ist, darfst du nicht fuer das Vieh bremsen :-(. Bist dann quasi selbst schuld, wenn der hinter dir zu wenig Abstand haelt und dir rein rauscht. :-( Deswegen kann ich Kofferraumfahrer auch gar nicht leiden und hab keine Ruhe beim Fahren.


    Viele Gruesse,
    Christiane

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Auffahrunfall in der Fahrstunde
    Autor
      Damien
      schrieb am Dienstag, 20. Dezember 2005
    Text
    Lol, das erste Beispiel ist schon recht weit hergeholt, aber es hätte dann tatsächlich der Vordere schuld, ist auch klar. Bei zweiteren seh ich das etwas anders, soweit ich es kenne heist es nur, man darf solchen Viechern nicht ausweichen, wenn dadurch der nachfolgende Verkehr gefährdet würde, konkret bedeutet das, du darfst nicht einfach ausweichen und auf die Gegenspur ziehen oder ähnliches wodurch der restliche Verkehr neben vor und hinter dir gefährdet werden könnte, ansonsten gilt das genauso wie immer, Sicherheitsabstand ist einzuhalten, ansonsten mindestens eine saftige Mitschuld, man muss IMMER damit rechnen, dass der vorraus fahrende plötzlich bremst oder einen Fehler macht, daher gibt es den gesetlichen Mindestabstand, man kann ned sagen okay, war nur ein Fuchs für den gebremst wurde, der Hintermann hat keine Schuld trotz einem halben meter Abstand bei 100km/h. Will die Polizei das Tier dann ausmessen und wenn es zu groß ist ist der hintere Schuld, ist es kleiner ist der vordere Schuld?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Auffahrunfall in der Fahrstunde
    Autor
      Sissi87
      schrieb am Dienstag, 20. Dezember 2005
    Text

    >
    >Der nachfolgende Verkehr sollte entsprechenden Abstand halten, wen ei n gekennzeichnetes Fahrschulfahrzeug voraus fährt.
    >Es muss immer mit Fehlreaktionen durch den Fahrschüler gerechnet werden.
    >Hans Fl.

    Aber, da du ja selbst FL bist, müsstest du wissen, dass es wirklich Leute gibt, die glauben, ein Fahrschulauto anschieben zu müssen, nur weil es ein solches ist. Selbst wenn der FS schön zügig fährt. Hatte oft mit solchen Fahrern zu tun und bin nicht vor mich hin getuckert. Hab ich auch schon oft genug in der Stadt beobachtet. Da kann man als FS streckenweise ganz schön ins Schwitzen kommen. Solchen Leuten geschieht es mal ganz recht, vielleicht lernen sie nur daraus.

    Ich finde auch, dass du dir keinen Kopf drüber machen solltest. Erstmal abwarten, was passiert. Schließlich bist du ja nicht ihm hintendrauf gefahren, sondern er dir. Außerdem dachte ich, dass die FS für solche oder ähnliche Fälle versichert ist. Oder gibt es da Ausnahmen, bzw. nur in bestimmten Dingen Versicherungsschutz??

    MfG Sissi

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Auffahrunfall in der Fahrstunde
    Autor
      Feidl
      schrieb am Dienstag, 20. Dezember 2005
    Text
    Also mit "der hinten drauf fährt hat Schuld" gilt schon lange nicht mehr. Da gibt es Ausnahmen und zwar sehr viele, hier mal ein Beispiel, dass schon öfters vorkam:
    Zwei Autos fahren auf eine Auffahrt zu einer Autobahn oder auf eine Kraftfahrstraße (kann auch innerorts passieren) und der hintere Fahrer schaut nach einiger Zeit nach links um den Verkehr zu beobachten. Dabei fährt er dem Vordermann drauf, weil dieser am Anfang des Beschleunigungsstreifen stehen geblieben ist. Obwohl der vordere Fahrer wegen dem Verkehr nicht auf die rechte Spur der Autobahn hätte fahren können, bekam er trotzdem die volle Schuld, denn er ist nicht auf dem Beschleunigungsstreifen weiter gefahren.

    Das ist eine sehr alltägliche Situation und trotzdem bekommt der vordere Fahrer Schuld.

    In dem hier passierten Fall ist das natürlich was anderes.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Auffahrunfall in der Fahrstunde
    Autor
      Destroya
      schrieb am Donnerstag, 22. Dezember 2005
    Text
    Sorry, dass ich das jetzt so ausdrück, aber der Fotze hätte ich echt eine geknallt... "Sie können doch nicht einfach bremsen"... Woa ey ist die dumm....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Auffahrunfall in der Fahrstunde
    Autor
      F77
      schrieb am Freitag, 23. Dezember 2005
    Text
    >Sorry, dass ich das jetzt so ausdrück, aber der Fotze hätte ich echt eine geknallt... "Sie können doch nicht einfach bremsen"... Woa ey ist die dumm....

    Was willst du denn mit dieser Antwort bewirken? Selbst wenn ein Unfall passiert ist, sollte man eines nicht tun, naemlich handgreiflich oder beleidigend werden. Dafuer gibt es Gerichte und aehnliche Einrichtungen um sowas zu klaeren.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Auffahrunfall in der Fahrstunde
    Autor
      zavig
      schrieb am Dienstag, 27. Dezember 2005
    Text
    Sorry wenn ich das jetzt mal so sage aber der Spruch
    "Wenn`s hinten knallt gibt`s vorne Geld"
    gilt doch schon lange nicht mehr!

    Jetzt gilt wenn man nicht beweisen kann das die Bremsung aus einem TRIFTIGEN Grund geschehen ist muss der Vordermann zahlen.
    Und in der Fahrschule lernt man schließlich auch, das wenn man nicht mehr innerhalb von 10m vor einer Ampel bremsen kann, man durchfahren muss!

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