Aufhebung von Geschwindigkeitsbegrenzungen
Ich hätte ma 'ne kurze Frage: Wenn man auf einer Landstraße (je eine Spur pro Fahrtrichtung und natürlich keine bauliche Trennung der Fahrbahnen) fährt und es kommt ein 70er Schild (ohne Zusatzzeichen) und kurz darauf ein 50er Schild mit dem Gefahrzeichen "Lichtzeichenanlage" als Zusatzzeichen, was gilt dann, wenn man die sogenannte "Gefahrenstelle" passiert hat und KEINE weitere Geschwindigkeitsbegrenzung ausgeschildert ist und KEIN Aufhebungsschild steht? Die allgemein auf Landstraßen erlaubten 100 oder die 70? In Deutschland stehen tausende von sinnlosen Schildern, aber sowas irritierendes, wo ma 'n Schild angebracht wäre, da steht natürlich wieder keins!