Aufhebung von Geschwindigkeitsbegrenzungen

  • Aufhebung von Geschwindigkeitsbegrenzungen
     Gast
      schrieb am Sonntag, 20. März 2005
    Ich hätte ma 'ne kurze Frage: Wenn man auf einer Landstraße (je eine Spur pro Fahrtrichtung und natürlich keine bauliche Trennung der Fahrbahnen) fährt und es kommt ein 70er Schild (ohne Zusatzzeichen) und kurz darauf ein 50er Schild mit dem Gefahrzeichen "Lichtzeichenanlage" als Zusatzzeichen, was gilt dann, wenn man die sogenannte "Gefahrenstelle" passiert hat und KEINE weitere Geschwindigkeitsbegrenzung ausgeschildert ist und KEIN Aufhebungsschild steht? Die allgemein auf Landstraßen erlaubten 100 oder die 70? In Deutschland stehen tausende von sinnlosen Schildern, aber sowas irritierendes, wo ma 'n Schild angebracht wäre, da steht natürlich wieder keins!
  • Thema
    Re: Aufhebung von Geschwindigkeitsbegrenzungen
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 20. März 2005
    Text
    70. Nach der Gefahrenstelle hebt sich die Begrenzung auf 50 automatisch auf. Die Beschränkung auf 70 blebt bestehen.
    Wenn dann irgendwann ein "Aufhebungsschild" kommt, darfst du schneller als 70 (bei einer normalen Landstraße 100) fahren.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Aufhebung von Geschwindigkeitsbegrenzungen
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 20. März 2005
    Text
    >70. Nach der Gefahrenstelle hebt sich die Begrenzung auf 50 automatisch auf. Die Beschränkung auf 70 blebt bestehen.
    >Wenn dann irgendwann ein "Aufhebungsschild" kommt, darfst du schneller als 70 (bei einer normalen Landstraße 100) fahren.
    >
    Ich sehe das anders. Die 70 werden ja bereits durch die 50 aufgehoben und können auch nicht später "reaktiviert" werden. Da die 50 zusammen mit einem Gefahrzeichen stehen, gelten sie nicht mehr, wenn die Gefahrenstelle vorbei ist. Das heißt, dass nach der Ampel wieder 100 gilt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Aufhebung von Geschwindigkeitsbegrenzungen
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 20. März 2005
    Text
    >70. Nach der Gefahrenstelle hebt sich die Begrenzung auf 50 automatisch auf. Die Beschränkung auf 70 blebt bestehen.
    >Wenn dann irgendwann ein "Aufhebungsschild" kommt, darfst du schneller als 70 (bei einer normalen Landstraße 100) fahren.
    >


    Das sehe ich anders. Die 50-Begrenzung beendet die 70-Begrenzung. Und wenn die 50-Begrenzung mit einem Zusatzschild (Gefahrenstelle) kombiniert ist, gilt nach der Gefahrenstelle die Geschwindigkeit, die dort üblich ist, also 100 auf Landstraßen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Aufhebung von Geschwindigkeitsbegrenzungen
    Autor
      Gast
      schrieb am Sonntag, 20. März 2005
    Text
    >>70. Nach der Gefahrenstelle hebt sich die Begrenzung auf 50 automatisch auf. Die Beschränkung auf 70 blebt bestehen.
    >>Wenn dann irgendwann ein "Aufhebungsschild" kommt, darfst du schneller als 70 (bei einer normalen Landstraße 100) fahren.
    >>
    >
    >
    >Das sehe ich anders. Die 50-Begrenzung beendet die 70-Begrenzung. Und wenn die 50-Begrenzung mit einem Zusatzschild (Gefahrenstelle) kombiniert ist, gilt nach der Gefahrenstelle die Geschwindigkeit, die dort üblich ist, also 100 auf Landstraßen.
    >
    Da hatten wir ja zur gleichen Zeit den gleichen Gedanken ;-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Aufhebung von Geschwindigkeitsbegrenzungen
    Autor
      Wolfgang (FL)
      schrieb am Montag, 21. März 2005
    Text
    Hi,

    ist richtig mit den 100.

    Die 50 beenden das 70er-Teil.

    Und wenn die 50 aufgehoben werden und nix anderes steht, gilt das übergeordnete Limit des Streckentyps danach

    Grüßle
    Wolfgang

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2026 Logo

Fahrschule.de 2026

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2026

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo