gilt auf ausbaustrecken auch das normale tempolimit von 100 km/h? gibt es dort sonst noch etwas zu beachten?
Thema
Re: Ausbaustrecke
Autor
Gast
schrieb am Donnerstag, 2. Dezember 2004
Text
>Hab nur mal ne kleine frage... > >gilt auf ausbaustrecken auch das normale tempolimit von 100 km/h? gibt es dort sonst noch etwas zu beachten? >Das hast du jetzt aber niedlich dokumentiert-ICH habe immer gaaaanz Große Fragen, weil ICH immer alles wissen WILL!!!!!!!!!!!!!!!! LG und Grins
>gilt auf ausbaustrecken auch das normale tempolimit von 100 km/h? gibt es dort sonst noch etwas zu beachten? >
Den Begriff "Ausbaustrecke" gibt es so in der StVO nicht. Er kommt nur auf manchen Strassen vor, wenn sie dem Verkehrsaufkommen entsprechend ausgebaut werden. Da dies oft nur in Teilabschnitten geschieht, kommt manchmal der Hinweis "ENDE der Ausbaustrecke" wenn man auf ein noch nicht so gut befahrbares Strassenteilstück kommt.
Es gibt dafür aber keine besonderen Regelungen, es gilt einfach das, was angeschrieben ist.
>Hab nur mal ne kleine frage... > >gilt auf ausbaustrecken auch das normale tempolimit von 100 km/h? gibt es dort sonst noch etwas zu beachten? > Den Begriff "Ausbaustrecke" gibt es in der StVO nicht! § 3 StVO sagt: Auf Landstraßen - das sind Straßen außerhalb geschlossener Ortschaft mit nur einem Fahrstreifen für Richtung und Gegenrichtung - maximal 100 m/h auf "anderen Straßen" - daß sind Straßen mit mehr als einem Fahrstreifen für Richtung und Gegenrichtung oder Straßen mit zwei baulich voneinander getrennten Fahrbahnen für jede Richtung - gilt die Autobahnrichtgeschwindigkeitsverordnung - also Richtgeschwindigkeit 130.