Ausbildungsvertrag

  • Ausbildungsvertrag
     Gast
      schrieb am Dienstag, 29. März 2005
    Ich habe den Ausbildungsvertrag heute bekommen,
    da steht drin:

    Grunbetrag
    Weitere Grundgebühr bei nicht best. theor.
    Übungsfahrt KL .B
    Autobahnfahrt KL.B
    Überlandfahrt KL.B
    Nachtfahrt KL.B
    Praktische Prüfung KL.B

    Ich wollte jetzt fragen was alles in den Grundbetrag drin ist ????
    Muss ich nicht für den Theori unterricht zahlen weiel der nicht aufgeführt ist ?????
    Und was heisst "Weitere Grundgebühr bei nicht best. theor." ich habe noch keine Theori Prüfung gehabt w für ist den das ?????????

    Wer jetzt fragt warum ich jetzt keine Preise genannt habe,
    hat sein grund weil es hier nicht um die Preis geht nur das was ich oben gefragt habe.
  • Thema
    Re: Ausbildungsvertrag
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 29. März 2005
    Text
    >Ich habe den Ausbildungsvertrag heute bekommen,
    >da steht drin:
    >
    >Grunbetrag
    >Weitere Grundgebühr bei nicht best. theor.
    >Übungsfahrt KL .B
    >Autobahnfahrt KL.B
    >Überlandfahrt KL.B
    >Nachtfahrt KL.B
    >Praktische Prüfung KL.B
    >
    >Ich wollte jetzt fragen was alles in den Grundbetrag drin ist ????
    >Muss ich nicht für den Theori unterricht zahlen weiel der nicht aufgeführt ist ?????
    >Und was heisst "Weitere Grundgebühr bei nicht best. theor." ich habe noch keine Theori Prüfung gehabt w für ist den das ?????????
    >
    >Wer jetzt fragt warum ich jetzt keine Preise genannt habe,
    >hat sein grund weil es hier nicht um die Preis geht nur das was ich oben gefragt habe.


    In der Grundgebühr ist der Theorieunterricht enthalten ( alle 14 Lektionen, die Du absolvieren musst ).
    Der Teilgrundbetrag bei Nichtbestehen der Theorieprüfung wird nur dann fällig, wenn Du die Prüfung nicht beim ersten Mal bestehst und nachgeschult werden musst ( noch ein paar Lektionen vom Unterricht wiederholen ).

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Ausbildungsvertrag
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 29. März 2005
    Text
    >In der Grundgebühr ist der Theorieunterricht enthalten ( alle 14 Lektionen, die Du absolvieren musst ).
    >Der Teilgrundbetrag bei Nichtbestehen der Theorieprüfung wird nur dann fällig, wenn Du die Prüfung nicht beim ersten Mal bestehst und nachgeschult werden musst ( noch ein paar Lektionen vom Unterricht wiederholen ).
    >

    Das heisst das geld ist noch nicht mit rein gerechnet in den Gesamt Betrag ?

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