Re: Re: Ausbildungsvertrag

  • Re: Re: Ausbildungsvertrag
     Gast
      schrieb am Dienstag, 29. März 2005
    >Der Teilgrundbetrag bei Nichtbestehen der Theorieprüfung wird nur dann fällig, wenn Du die Prüfung nicht beim ersten Mal bestehst und nachgeschult werden musst ( noch ein paar Lektionen vom Unterricht wiederholen ).
    >

    Das heisst das geld ist noch nicht mit rein gerechnet in den Gesamt Betrag ?
  • Thema
    Re: Re: Re: Ausbildungsvertrag
    Autor
      Gast
      schrieb am Dienstag, 29. März 2005
    Text
    >>Der Teilgrundbetrag bei Nichtbestehen der Theorieprüfung wird nur dann fällig, wenn Du die Prüfung nicht beim ersten Mal bestehst und nachgeschult werden musst ( noch ein paar Lektionen vom Unterricht wiederholen ).
    >>
    >
    >Das heisst das geld ist noch nicht mit rein gerechnet in den Gesamt Betrag ?


    Bei Deinem Vertrag ist das nicht mit eingerechnet. Wenn Du in der Theorie durchfällst, zahlst Du nochmal.

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