Re: Re: Ausbildungsvertrag
>Der Teilgrundbetrag bei Nichtbestehen der Theorieprüfung wird nur dann fällig, wenn Du die Prüfung nicht beim ersten Mal bestehst und nachgeschult werden musst ( noch ein paar Lektionen vom Unterricht wiederholen ).
>
Das heisst das geld ist noch nicht mit rein gerechnet in den Gesamt Betrag ?