Auslandsführerschein

  • Auslandsführerschein
     hoony
      schrieb am Dienstag, 8. August 2006
    Hallo an alle!
    Ich habe mal eine Frage. Mein Freund hat vor 2 Jahren seinen Führerschein im Ausland gemacht. Er kommt aus nicht aus Europa. Er kam nach Deutschland um hier zu leben. ER ist auch deutscher Staatsbürger. Wir haben allerdings gehört, dass er in einer Frist von 6 Monaten in denen er hier ist eine nachprüfung machen muss, damit sein ausländischer Füherschein gültig ist. Leider haben wir das zu spät gesagt bekommen. Jetzt sind 2 Jahre um. Könnt ihr mir sagen ob es noch eine andere Chance gibt eine nachprüfung zu machen? Er kann doch nicht alles nochmal von vorne machen oder? Ich meine einen ganz neuen FS...
    Danke für eure Antwoten!
  • Thema
    Re: Auslandsführerschein
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Dienstag, 8. August 2006
    Text
    Wenn ihr die Frsit versäumt hab, leider Pech gehabt.

    Aber wenn er fahren kann (was ich leider bei vielen Auslandsführerscheinen feststelle, dass dies oft nicht der Fall ist), kommt er mit recht wenig Stunden durch.

    Bedeutet ein wenig Stadt (die er auch bei ner Umschreibung machen müßte) und den 12 Sonderfahrten.

    Lag an euch, hier Infos zu holen.

    Frist versäumt, dumm gelaufen

    Grüßle
    Wolfe

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  • Thema
    Re: Auslandsführerschein
    Autor
      Holger
      schrieb am Dienstag, 8. August 2006
    Text
    >Hallo an alle!
    >Ich habe mal eine Frage. Mein Freund hat vor 2 Jahren seinen Führerschein im Ausland gemacht. Er kommt aus nicht aus Europa. Er kam nach Deutschland um hier zu leben. ER ist auch deutscher Staatsbürger. Wir haben allerdings gehört, dass er in einer Frist von 6 Monaten in denen er hier ist eine nachprüfung machen muss, damit sein ausländischer Füherschein gültig ist. Leider haben wir das zu spät gesagt bekommen. Jetzt sind 2 Jahre um. Könnt ihr mir sagen ob es noch eine andere Chance gibt eine nachprüfung zu machen? Er kann doch nicht alles nochmal von vorne machen oder? Ich meine einen ganz neuen FS...
    >Danke für eure Antwoten!

    jjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjj

    hi,
    es handelt sich nicht um eine "nachprüfung" sondern um eine richtige prüfung. ausserdem wird der ausländische führerschein nicht"gültig" sondern in eine deutsche fe umgeschrieben.
    da du aber nicht geschrieben hast aus welchem land er kommt hier ein link der dir weiterhelfen kann: http://bundesrecht.juris.de/fev/__31.html
    wenn du damit nicht zurechtkommst, kann auch euer sva die entsprechenden antworten geben die speziell auf euren fall bezogen sind.

    holger

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