>http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=23047&item=4557309800&rd=1 > >Gilt sowas dann als Krankenfahrstuhl oder was? > Das Fahrzeug darf meines Wissens nur mit Führerscheinklasse B gefahren werden.
Krankenfahrstühle, für die man eine Prüfbescheinigung ähnlich wie für Mofas braucht, dürfen max. 25 km/h schnell sein. Somit fällt das "Auto" keinesfalls unter diese Regel und darf legal nur mit dem Führerschein Klasse B gefahren werden.
>Hallo, > >Krankenfahrstühle, für die man eine Prüfbescheinigung ähnlich wie für Mofas braucht, dürfen max. 25 km/h schnell sein. Somit fällt das "Auto" keinesfalls unter diese Regel und darf legal nur mit dem Führerschein Klasse B gefahren werden. > >Viele Grüße >Kirsten > ISt die Geschwindigkeit denn das einzige Kriterium, oder gibt es da auchnoch Begrenzungen an Hubraum/Gewicht etc.?
Auschnitt aus der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): II. Führen von Kraftfahrzeugen
1. Allgemeine Regelungen
§ 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen
(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind
2. motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien aber ohne Fahrer, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h, einer Breite über alles von maximal 110 cm und einer Heckmarkierungstafel nach der ECE-Regelung 69 oben an der Fahrzeugrückseite),