Autofahren unter 17 Jahre?

  • Autofahren unter 17 Jahre?
     Rainer Adams
      schrieb am Dienstag, 22. Dezember 2009
    Kann eine bald 16-jährige einen Autoführerschein machen, um Ihren Vater ( Pflegestufe 2 mit 100% Behinderung) zu fahren?
    Gibt es Ausnahmeregelungen bei den Behörden?

    Gruß
    Rainer
  • Thema
    Re: Autofahren unter 17 Jahre?
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Dienstag, 22. Dezember 2009
    Text
    >Kann eine bald 16-jährige einen Autoführerschein machen, um Ihren Vater ( Pflegestufe 2 mit 100% Behinderung) zu fahren?

    Ich gehe nicht davon aus, dass dafür ein Antrag durchgehen würde.


    >Gibt es Ausnahmeregelungen bei den Behörden?

    Ja, einfach mal deine Situation bei deiner Fahrerlaubnisbehörde schildern und nachfragen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Autofahren unter 17 Jahre?
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Dienstag, 22. Dezember 2009
    Text
    führerscheinklasse s, der geht ab 16.

    mwg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Autofahren unter 17 Jahre?
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 22. Dezember 2009
    Text
    >Kann eine bald 16-jährige einen Autoführerschein machen, um Ihren Vater ( Pflegestufe 2 mit 100% Behinderung) zu fahren?
    >Gibt es Ausnahmeregelungen bei den Behörden?

    Ja, aber alles auf Basis von Einzelfallentscheidungen. Du kannst also nicht einfach hingehen, sagen, dass du einen Angehörigen mit einem bestimmten Pflegebedürfnis (oder irgendeinen anderen plausiblen Grund) hast, und dann zur Fahrschule m...ieren. Stattdessen musst du den Sachbearbeiter davon überzeugen, dass die Maßnahme unbedingt erforderlich ist. Insbesondere will die Behörde wissen, warum andere Optionen nicht zur Verfügung stehen, z.B.

    - andere FS-Klasse ohne Ausnahme vom Mindestalter, z.B. - wie von sonhol* schon erwähnt - Klasse S,

    - anderer Fahrer innerhalb der Familie,

    - Transport zum Arzt durch die Hilfsorganisationen vor Ort, ggf. auch mit Kostenübernahme durch die Krankenkasse,

    - ...

    Das wird nicht leicht, ich sehe eigentlich kaum Chancen. Außerdem wäre bei einer Ausnahme vom Mindestalter eine MPU vorgeschrieben, die auch wieder Zeit und Geld kostet. Dafür könnte man z.B. schon eine ganze Zeit Taxi fahren.

    Und weil du im Titel von "unter 17 Jahre" sprichst: Ich glaube nicht, dass der Vater eine zulässige Begleitperson für B17 wäre. Wenn er nicht selbst fahren kann, dürfte er ja kaum im Besitz einer entsprechenden FE sein.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Autofahren unter 17 Jahre?
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Mittwoch, 23. Dezember 2009
    Text
    >>Kann eine bald 16-jährige einen Autoführerschein machen, um Ihren Vater ( Pflegestufe 2 mit 100% Behinderung) zu fahren?
    >>Gibt es Ausnahmeregelungen bei den Behörden?
    >
    >Ja, aber alles auf Basis von Einzelfallentscheidungen. Du kannst also nicht einfach hingehen, sagen, dass du einen Angehörigen mit einem bestimmten Pflegebedürfnis (oder irgendeinen anderen plausiblen Grund) hast, und dann zur Fahrschule m...ieren. Stattdessen musst du den Sachbearbeiter davon überzeugen, dass die Maßnahme unbedingt erforderlich ist. Insbesondere will die Behörde wissen, warum andere Optionen nicht zur Verfügung stehen, z.B.
    >
    >- andere FS-Klasse ohne Ausnahme vom Mindestalter, z.B. - wie von sonhol* schon erwähnt - Klasse S,
    >
    >- anderer Fahrer innerhalb der Familie,
    >
    >- Transport zum Arzt durch die Hilfsorganisationen vor Ort, ggf. auch mit Kostenübernahme durch die Krankenkasse,
    >
    >- ...
    >
    >Das wird nicht leicht, ich sehe eigentlich kaum Chancen. Außerdem wäre bei einer Ausnahme vom Mindestalter eine MPU vorgeschrieben, die auch wieder Zeit und Geld kostet. Dafür könnte man z.B. schon eine ganze Zeit Taxi fahren.
    >
    >Und weil du im Titel von "unter 17 Jahre" sprichst: Ich glaube nicht, dass der Vater eine zulässige Begleitperson für B17 wäre. Wenn er nicht selbst fahren kann, dürfte er ja kaum im Besitz einer entsprechenden FE sein.

    Ich mache Dir wenig Hoffnung.
    Hans

    Auf den Beitrag antworten


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