Kann eine bald 16-jährige einen Autoführerschein machen, um Ihren Vater ( Pflegestufe 2 mit 100% Behinderung) zu fahren? Gibt es Ausnahmeregelungen bei den Behörden?
Gruß Rainer
Thema
Re: Autofahren unter 17 Jahre?
Autor
Christian D.
schrieb am Dienstag, 22. Dezember 2009
Text
>Kann eine bald 16-jährige einen Autoführerschein machen, um Ihren Vater ( Pflegestufe 2 mit 100% Behinderung) zu fahren?
Ich gehe nicht davon aus, dass dafür ein Antrag durchgehen würde.
>Gibt es Ausnahmeregelungen bei den Behörden?
Ja, einfach mal deine Situation bei deiner Fahrerlaubnisbehörde schildern und nachfragen.
>Kann eine bald 16-jährige einen Autoführerschein machen, um Ihren Vater ( Pflegestufe 2 mit 100% Behinderung) zu fahren? >Gibt es Ausnahmeregelungen bei den Behörden?
Ja, aber alles auf Basis von Einzelfallentscheidungen. Du kannst also nicht einfach hingehen, sagen, dass du einen Angehörigen mit einem bestimmten Pflegebedürfnis (oder irgendeinen anderen plausiblen Grund) hast, und dann zur Fahrschule m...ieren. Stattdessen musst du den Sachbearbeiter davon überzeugen, dass die Maßnahme unbedingt erforderlich ist. Insbesondere will die Behörde wissen, warum andere Optionen nicht zur Verfügung stehen, z.B.
- andere FS-Klasse ohne Ausnahme vom Mindestalter, z.B. - wie von sonhol* schon erwähnt - Klasse S,
- anderer Fahrer innerhalb der Familie,
- Transport zum Arzt durch die Hilfsorganisationen vor Ort, ggf. auch mit Kostenübernahme durch die Krankenkasse,
- ...
Das wird nicht leicht, ich sehe eigentlich kaum Chancen. Außerdem wäre bei einer Ausnahme vom Mindestalter eine MPU vorgeschrieben, die auch wieder Zeit und Geld kostet. Dafür könnte man z.B. schon eine ganze Zeit Taxi fahren.
Und weil du im Titel von "unter 17 Jahre" sprichst: Ich glaube nicht, dass der Vater eine zulässige Begleitperson für B17 wäre. Wenn er nicht selbst fahren kann, dürfte er ja kaum im Besitz einer entsprechenden FE sein.
>>Kann eine bald 16-jährige einen Autoführerschein machen, um Ihren Vater ( Pflegestufe 2 mit 100% Behinderung) zu fahren? >>Gibt es Ausnahmeregelungen bei den Behörden? > >Ja, aber alles auf Basis von Einzelfallentscheidungen. Du kannst also nicht einfach hingehen, sagen, dass du einen Angehörigen mit einem bestimmten Pflegebedürfnis (oder irgendeinen anderen plausiblen Grund) hast, und dann zur Fahrschule m...ieren. Stattdessen musst du den Sachbearbeiter davon überzeugen, dass die Maßnahme unbedingt erforderlich ist. Insbesondere will die Behörde wissen, warum andere Optionen nicht zur Verfügung stehen, z.B. > >- andere FS-Klasse ohne Ausnahme vom Mindestalter, z.B. - wie von sonhol* schon erwähnt - Klasse S, > >- anderer Fahrer innerhalb der Familie, > >- Transport zum Arzt durch die Hilfsorganisationen vor Ort, ggf. auch mit Kostenübernahme durch die Krankenkasse, > >- ... > >Das wird nicht leicht, ich sehe eigentlich kaum Chancen. Außerdem wäre bei einer Ausnahme vom Mindestalter eine MPU vorgeschrieben, die auch wieder Zeit und Geld kostet. Dafür könnte man z.B. schon eine ganze Zeit Taxi fahren. > >Und weil du im Titel von "unter 17 Jahre" sprichst: Ich glaube nicht, dass der Vater eine zulässige Begleitperson für B17 wäre. Wenn er nicht selbst fahren kann, dürfte er ja kaum im Besitz einer entsprechenden FE sein.