BF 17

  • BF 17
     Luisa
      schrieb am Donnerstag, 19. Juli 2007
    Hallo an alle!

    Hab jetzt schonmal ein bisschen gegoogelt, aber nix gefunden.
    Wollte mal mehr über die rechtlichen Grundlagen zu BF 17 wissen.
    Z.B. Was passiert, wenn ich im Ausland fahre (mit Begleiter)?
    Was, wenn mein Begleiter mehr als 0,5 Promille intus hat?
    Was ist, wenn mein Begleiter in meiner BF 17-Zeit Punkte kriegt?
    (so, dass er mehr als 3 Punkte hat)

    Weiß jemand von euch Bescheid oder wo ich vielleicht Infos finden und kriegen kann?!
    Wäre sehr dankbar!

    Luisa
  • Thema
    Re: BF 17
    Autor
      lololo
      schrieb am Donnerstag, 19. Juli 2007
    Text
    wenn du im ausland mit BF 17 fährst, ist das fahren ohne fahrerlaubnis, weil dieser BF 17 führerschein nur auf deutschland begrenzt ist.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: BF 17
    Autor
      BlueEye
      schrieb am Donnerstag, 19. Juli 2007
    Text
    Genau, also Ausland geht gar nicht.

    Mit dem 0,5 Promille ist so ein Ding... Irgendwer hat mir gesagt, dass die Polizei die Beifahrer und das wäre ja dann deine angetrunkene Begleitperson nicht zwingen können, zu blasen. Wenn die also sagt, sie hätte nichts getrunken, müssen sie das glauben. Aber ehrlich gesagt find ich das irgendwie seltsam... Vielleicht dürfen sie in diesem besonderen Fall doch zum blasen zwingen.

    Interessantes Thema, finde ich auch ;-)

    Alles Liebe

    Auf den Beitrag antworten


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