BLITZER
HALLO
ich wurde geblitzt mein vater hat einen schreiben bekommen, da steht drin "Falls nicht festgestellt werden kann, wer zur tatzeit das fahrzeug führte, kann dem Halter des KFZ gemäß § 31a der STVO ein Fahrtenbuch auferlegt werden.
Was soll das heißen oder wie soll ich das verstehen.
ich wurde geblitzt mit dem wagen von meinem vater. nun hat er einen schreiben bekommen wo man meinen foto ungenau erkennen kann. normaler weise muss ich meinen führerschein abgeben.
da alle angaben richtig sind hat mein vater keine antwort zurück geschrieben. und soweit ich weiß muss muss er keine aussage über den fahrer des wagens machen.
FRAGE2:
Falls er keine Aussage macht heißt es dann automatisch das er die schuld auf sich nimmt? obwohl man auf dem foto genau erkennen kann das er nicht der fahrer ist.
Und muss er in diesem fall seinen führerschein abgeben oder nur die strafe bezahlen?
bedanke mich für die mühe im voraus
student