ich habe meinen fuehrerschein KL.2 oder CE bei der Bundeswehr gemacht habe aber vergessen ihn Umzuschreiben ist jetzt 10 Jahre her.wie kann man ihn doch noch Umschreiben?oder muss ich bei neuem fuehrerschein alles neu machen?
Thema
Re: BW Führerschein
Autor
Gast
schrieb am Montag, 12. Juli 2004
Text
Also ich glaube man muss ihn normalerweise innerhalb von 6 Monaten nach Entlassung umschreiben lassen!
Aber hier ein Trick, den mein Vatter damals angewendet hat, da er die Umschreibung von Kl. 1 (A) auch verpennt hat:
Mein Vater ist zum Kreiswehrersatzamt gegangen und hat sich ne Bescheinigung über eine Reserveübung ausstellen lassen, die natürlich niemals stattgefunden hat ;-) Mit dieser Bescheinigung ist er dann zum StVA gegangen und hat gesagt, dass er bei dieser angeblichen Reserveübung ein Motorrad gefahren ist und prompt hat er die Umschreibung bekommen!!!
Keine Ahnung ob das heute noch funktioniert, aber man kanns ja mal versuchen...
Wenn du das prüf protokoll hast von der klasse geht auch folgender trick. Du gehts zur führerscheinstelle und sagst du hast dein fs verloren. denn gibst d alle klassen an die du hast und schon isser eingetragen. So hat das unserer geschichstslehrer gemacht.
Naja, frag doch mal bei der BW nach, denke schon dass da was machbar ist wenn du einen triftigen Grund hast (von wegen Bestägigung dass du den FS gemacht hast). Versteh eigtl nicht warum du ihn damals nicht gleich hast umschreiben lassen, meinen hab ich sofort umschreiben lassen, um genau DAS zu vermeiden.