B 196

  • B 196
     Chilkoot
      schrieb am Sonntag, 28. März 2021
    Ich bin 52 und habe letztes Jahr die Bescheinigung zum B 196 erworben.

    Allerdings finde ich es völlig absurd, dass einem damit niemals automatisch der A 1 zuerkannt wird. Ich würde mir ja eingehen lassen, ihn nach einer bestimmten Anzahl von Jahren. Denken sich die realitätsfernen Verwaltungsjuristen vielleicht, ein A 1-Neuling kann kraft Handauflegen kategorisch immer besser fahren als beispielsweise ein B 196-Inhaber nach 10 Jahren Praxis mit 10 Motorradfahrsicherheitstrainings.

    Dann noch diese Widersinnigkeit, dass z.B. mein 90-jähriger Vater, nur weil er vor einem Stichtag 1954 den Autoführerschein erworben hat, automatisch bis Krafträder bis 250 ccm fahren darf, obwohl er es gar nicht kann. Als er in Griechenland ein Motorrad mieten wollte, hat ihm die Moto-Vermietung schlußendlich einen großen! Automatikroller gegeben, weil er mit der Schaltung nicht zurecht kam.

    Diejenigen, die vor einem Stichtag 1980 den FS-Kl. 3 erworben haben, haben automatisch, ohne auch nur 1 Fahrstunde abgelegt zu haben, den A 1.

    In den beiden vorgenannten Fällen ist es hinsichtlich der Sicherheit völlig egal, ob diese Personenkreise Motorradfahren können.

    Wir mit dem B 196 haben immerhin Fahrstunden absolvieren müssen und da wäre auch bei erfolgloser Teilnahme die Ausstellung der Bescheinigung zu verweigern gewesen!
  • Thema
    Re: B 196
    Autor
      Manne
      schrieb am Sonntag, 28. März 2021
    Text
    >Allerdings finde ich es völlig absurd, dass einem damit niemals automatisch der A 1 zuerkannt wird.
    ---------------------------------------------------------------------------------------------

    Tja, da können wir aber nichts dafür.
    Wende dich an den Bundesverkehrsminister Scheuer.

    Gruß Manne

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: B 196
    Autor
      Lesen bildet
      schrieb am Montag, 29. März 2021
    Text
    >>Allerdings finde ich es völlig absurd, dass einem damit niemals automatisch der A 1 zuerkannt wird.

    Nur, weil man in Zeiten, in denen noch viel Platz auf den Straßen war und man mit 10.000 Verkehrstoten pro Jahr gut umgehen konnte die Zweiradführerscheine quasi als Dreingabe zum PKW-Führerschein dazugab, muss man den Quatsch ja nicht endlos weitertreiben. Seien Sie froh, dass Herr Scheuer seinen Dickkopf durchsetzen konnte und die Möglichkeit des B196 (zumindest vorerst. Es läuft unter Beobachtung der Unfallzahlen) überhaupt geschaffen hat. Die Mehrzahl der Experten war dagegen.
    Im Fernsehen war übrigens bereits ein Bericht über eine Fahrschule, die diese Bescheinigungen ohne Fahrstunden einfach verkauft hat :-(

    P.S.: Eine A1-Fahrerlaubnis ohne Prüfung lässt das EU-Führerscheinrecht nicht zu. Deshalb der Kniff mit B196 und die Beschränkung auf Erlaubnis innerhalb Deutschlands.

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