wenn du die praktische Prüfung nicht spätestens 1 Jahr nach der Theorieprüfung bestanden hast (und von der Führerscheinstelle keine Fristverlängerung bekommst) musst du einen neuen Führerscheinantrag stellen und die Theorieprüfung noch einmal machen.
>kommt dann die ganze breitseite fahrstunden und sonderfahrten wieder dazu + theoriestunden? oder nur theorie nochmal machen und dann praktische? > Sonderfahrten denk ich schon, Fahrstunden dürften sich erübrigen, weil du ja eigentlich schon "fahren kannst". Soll heißen, ein paar werden wohl schon noch gemacht werden, aber es is ja nich so, dass du wieder bei null anfängst, immerhin kannst du einiges schon...