Baulich getrennte Fahstreifen

  • Baulich getrennte Fahstreifen
     Manuel Gerke
      schrieb am Freitag, 1. Dezember 2006
    Wie boch ist die zulässige Höchsgeschwindigkeit für PKWs auf einer Straße mit baulich getrennten Fahrsteifen Außerorts (keine Autobahn)?
    Gilt die Richtgeschwindigkeit 130 km/h oder 100 km/h?
  • Thema
    Re: Baulich getrennte Fahstreifen
    Autor
      carhol
      schrieb am Freitag, 1. Dezember 2006
    Text
    >Wie boch ist die zulässige Höchsgeschwindigkeit für PKWs auf einer Straße mit baulich getrennten Fahrsteifen Außerorts (keine Autobahn)?
    >Gilt die Richtgeschwindigkeit 130 km/h oder 100 km/h?

    es gilt die richtgeschwindigkeit.

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Baulich getrennte Fahstreifen
    Autor
      car
      schrieb am Freitag, 1. Dezember 2006
    Text
    100 km/h auf landstraßen

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Baulich getrennte Fahstreifen
    Autor
      Bettina
      schrieb am Freitag, 1. Dezember 2006
    Text
    >100 km/h auf landstraßen

    Ja, aber nur ohne bauliche Trennung!

    Ansonsten gilt, wenn keine Verkehrszeichen was anderes sagen:
    Richtgeschwindigkeit 130 a. g. O
    - auf BAB´s
    - auf Straßen mit baulicher Trennung
    - auf Straßen mit je 2 markierten Fahrstreifen für eine Richtung.

    LG Bettina

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Baulich getrennte Fahstreifen
    Autor
      Ludo
      schrieb am Freitag, 1. Dezember 2006
    Text

    >Ansonsten gilt, wenn keine Verkehrszeichen was anderes sagen:
    >Richtgeschwindigkeit 130 a. g. O
    >- auf BAB´s
    >- auf Straßen mit baulicher Trennung
    >- auf Straßen mit je 2 markierten Fahrstreifen für eine Richtung.

    ---------------------------------------

    Alles richtig :-).
    Man sollte jedoch auf Bundesstraßen mit baulicher Trennung und auf Straßen mit je 2 markierten Fahrstreifen für eine Richtung bedenken, dass im Gegensatz zur Autobahn auch extrem langsame Fahrzeuge unterwegs sein können (z.B. Traktor, Mofa, 50er-Motorroller oder in seltenen Fällen auch Fahrradfahrer oder sogar Fußgänger!)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Baulich getrennte Fahstreifen
    Autor
      Bettina
      schrieb am Freitag, 1. Dezember 2006
    Text
    >
    >>Ansonsten gilt, wenn keine Verkehrszeichen was anderes sagen:
    >>Richtgeschwindigkeit 130 a. g. O
    >>- auf BAB´s
    >>- auf Straßen mit baulicher Trennung
    >>- auf Straßen mit je 2 markierten Fahrstreifen für eine Richtung.

    Des ist ja wieder was anderes...
    Die Frage war ja, wo Richtgeschwindigkeit 130 gilt...
    Meistens sind diese Straßen ja sowieso durch Geschwindigkeitsbeschränkungen geregelt.

    LG Bettina

    >
    >---------------------------------------
    >
    >Alles richtig :-).
    >Man sollte jedoch auf Bundesstraßen mit baulicher Trennung und auf Straßen mit je 2 markierten Fahrstreifen für eine Richtung bedenken, dass im Gegensatz zur Autobahn auch extrem langsame Fahrzeuge unterwegs sein können (z.B. Traktor, Mofa, 50er-Motorroller oder in seltenen Fällen auch Fahrradfahrer oder sogar Fußgänger!)
    >

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