Wie boch ist die zulässige Höchsgeschwindigkeit für PKWs auf einer Straße mit baulich getrennten Fahrsteifen Außerorts (keine Autobahn)? Gilt die Richtgeschwindigkeit 130 km/h oder 100 km/h?
Thema
Re: Baulich getrennte Fahstreifen
Autor
carhol
schrieb am Freitag, 1. Dezember 2006
Text
>Wie boch ist die zulässige Höchsgeschwindigkeit für PKWs auf einer Straße mit baulich getrennten Fahrsteifen Außerorts (keine Autobahn)? >Gilt die Richtgeschwindigkeit 130 km/h oder 100 km/h?
Ansonsten gilt, wenn keine Verkehrszeichen was anderes sagen: Richtgeschwindigkeit 130 a. g. O - auf BAB´s - auf Straßen mit baulicher Trennung - auf Straßen mit je 2 markierten Fahrstreifen für eine Richtung.
>Ansonsten gilt, wenn keine Verkehrszeichen was anderes sagen: >Richtgeschwindigkeit 130 a. g. O >- auf BAB´s >- auf Straßen mit baulicher Trennung >- auf Straßen mit je 2 markierten Fahrstreifen für eine Richtung.
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Alles richtig :-). Man sollte jedoch auf Bundesstraßen mit baulicher Trennung und auf Straßen mit je 2 markierten Fahrstreifen für eine Richtung bedenken, dass im Gegensatz zur Autobahn auch extrem langsame Fahrzeuge unterwegs sein können (z.B. Traktor, Mofa, 50er-Motorroller oder in seltenen Fällen auch Fahrradfahrer oder sogar Fußgänger!)
> >>Ansonsten gilt, wenn keine Verkehrszeichen was anderes sagen: >>Richtgeschwindigkeit 130 a. g. O >>- auf BAB´s >>- auf Straßen mit baulicher Trennung >>- auf Straßen mit je 2 markierten Fahrstreifen für eine Richtung.
Des ist ja wieder was anderes... Die Frage war ja, wo Richtgeschwindigkeit 130 gilt... Meistens sind diese Straßen ja sowieso durch Geschwindigkeitsbeschränkungen geregelt.
LG Bettina
> >--------------------------------------- > >Alles richtig :-). >Man sollte jedoch auf Bundesstraßen mit baulicher Trennung und auf Straßen mit je 2 markierten Fahrstreifen für eine Richtung bedenken, dass im Gegensatz zur Autobahn auch extrem langsame Fahrzeuge unterwegs sein können (z.B. Traktor, Mofa, 50er-Motorroller oder in seltenen Fällen auch Fahrradfahrer oder sogar Fußgänger!) >