Beeinflusst M die Probezeit bei B?

  • Beeinflusst M die Probezeit bei B?
     Puma
      schrieb am Mittwoch, 27. Juli 2005
    Hi, hab schon öfter mit nem Freund von mir diskutiert: er behauptet die Probezeit von 2 Jahren gilt schon bei Klasse M. Seine FL hätte gesagt, die Zeit wird angerechnet, sobald man einen Kartenführerschein hat und nicht nur so ne Bescheinigung wie beim Mofa. Soviel ich weiß, gilt das aber erst ab A1! Was stimmt jetzt?
  • Thema
    Re: Beeinflusst M die Probezeit bei B?
    Autor
      Stromdriver
      schrieb am Mittwoch, 27. Juli 2005
    Text
    >Hi, hab schon öfter mit nem Freund von mir diskutiert: er behauptet die Probezeit von 2 Jahren gilt schon bei Klasse M. Seine FL hätte gesagt, die Zeit wird angerechnet, sobald man einen Kartenführerschein hat und nicht nur so ne Bescheinigung wie beim Mofa. Soviel ich weiß, gilt das aber erst ab A1! Was stimmt jetzt?

    Du hast recht. Bei Klasse M gibt es noch keine Probezeit. Das hat mit dem Kartenführerschein nichts zu tun.

    Gruß,
    Chris

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  • Thema
    Re: Beeinflusst M die Probezeit bei B?
    Autor
      Todd1980
      schrieb am Mittwoch, 27. Juli 2005
    Text
    Erst ab A1.

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  • Thema
    Re: Beeinflusst M die Probezeit bei B?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 28. Juli 2005
    Text
    Hallo,

    du hast recht. M und S werden nicht auf die Probezeit angerechnet, A1 schon.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Beeinflusst M die Probezeit bei B?
    Autor
      Todd1980
      schrieb am Donnerstag, 28. Juli 2005
    Text
    >Hallo,
    >
    >du hast recht. M und S werden nicht auf die Probezeit angerechnet, A1 schon.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten


    :rolleyes:

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  • Thema
    Re: Beeinflusst M die Probezeit bei B?
    Autor
      Reipi FL
      schrieb am Sonntag, 31. Juli 2005
    Text
    >Hi, hab schon öfter mit nem Freund von mir diskutiert: er behauptet die Probezeit von 2 Jahren gilt schon bei Klasse M. Seine FL hätte gesagt, die Zeit wird angerechnet, sobald man einen Kartenführerschein hat und nicht nur so ne Bescheinigung wie beim Mofa. Soviel ich weiß, gilt das aber erst ab A1! Was stimmt jetzt?
    Hallo erstmal. Son Quatsch. Klasse M und ein paar andere sind absolut ausgenommen. Schon garnix hat das was mit dem Kartenführerschein zu tun. Schöne Grüße an meinen Kollegen. Reipi FL

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