Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs

  • Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs
     Jürgen045
      schrieb am Samstag, 3. Dezember 2005
    Hallo,
    in der ADACmotorwelt Seite 53 unter Urteile steht dass im Bereich eines verkehrsberuhigten Bereichs die Geschwindigkeit ca. 15 Km/h beträgt und nicht wie allgemein 5-7 Km/h. Wie sollte man sich nun verhalten?
    Mit fdl. Grüßen Jürgen
  • Thema
    Re: Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs
    Autor
      Holger
      schrieb am Samstag, 3. Dezember 2005
    Text
    >Hallo,
    >in der ADACmotorwelt Seite 53 unter Urteile steht dass im Bereich eines verkehrsberuhigten Bereichs die Geschwindigkeit ca. 15 Km/h beträgt und nicht wie allgemein 5-7 Km/h. Wie sollte man sich nun verhalten?
    >Mit fdl. Grüßen Jürgen

    llllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllll

    hi,

    ich find es immer lustig ;-) wenn jeder kleine richter an einem amtsgericht seinen-manchmal recht unqualifizierten- quatsch zu § geben muss (nicht umsonst ist ein anwaltsspruch: auf see und bei gericht bist du in gottes hand). anstatt § so zulassen wie sie sind und gemeint sind, wird irgendwas hinein interpretiert was nur wieder zur allgemeinen verwirrung beiträgt. glaube nicht, dass das urteil lange bestand haben wird.

    holger

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  • Thema
    Re: Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs
    Autor
      MarcoS
      schrieb am Sonntag, 4. Dezember 2005
    Text
    >Hallo,
    >in der ADACmotorwelt Seite 53 unter Urteile steht dass im Bereich eines verkehrsberuhigten Bereichs die Geschwindigkeit ca. 15 Km/h beträgt und nicht wie allgemein 5-7 Km/h. Wie sollte man sich nun verhalten?
    >Mit fdl. Grüßen Jürgen

    Ich würde mich eher so langsam wie möglich fahren, da man am Tacho ja fast kaum erkennen kann, ob es nu 7 oder 15 km/h beträgt.. nun is es gut, das es einen urteil gibt, das man weiss, so dass man nicht ein schneckenfahrt absolvieren muss (ps. wenn der Strasse weit und breit leer ist) :-)

    Trotzdem is es rein logisch, ich würd sagen etwa ca. 10 km/h fährt man im Schnitt jeder. Natürlich unter starken Beobachtung vor eventuellen Kinder oder irgendwelche mögliche Gefährdung.

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  • Thema
    Re: Re: Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs
    Autor
      carfreak
      schrieb am Sonntag, 4. Dezember 2005
    Text
    Hy^^
    Hab mich auch über die neue Zahl gewundert gewundert.
    Aber da schließ ich mich MarcoS an:
    Bei der Fahrschule fahr ich nen Opel Astra und als ich das erste mal in nen verkehrsberuhigten Bereich gekommen bin hat mein FL gesagt, ich solle einfach die Pedale in Ruhe lassen, weil man da genau 10km/h fährt, geht so gut beim Astra. Und ob nu 7 oder 10km/h das macht doch wirklich keinen großen Unterschied.
    Außerdem stand doch , wenn ich mich recht entsinne, dass die neue Zahl zählen soll, weil Radfahrer bei de uns bekannten Schrittgeschwindigkeit ins Straucheln kommen, also würd ich mal sagen da zählt das neue für Fahrräder, und beim Auto bleib ma bei unsren Werten.

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  • Thema
    Re: Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Sonntag, 4. Dezember 2005
    Text
    Hallo Jürgen,

    es ist richtig, dass man im verkehrsberuhigten Bereich eigentlich nur 4-7 km/h fahren darf. Ein Polizist hat mir aber kürzlich erzählt, dass er bis zu 20 km/h tolerieren muss und nichts gegen diese Autofahrer tun kann.

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Re: Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs
    Autor
      Holger
      schrieb am Montag, 5. Dezember 2005
    Text
    antwort die ich von einem rechtsanwalt zu dem urteil bekommen habe:
    da hat ein kleiner richter am amtsgericht mal wieder gemeint er müsse in seinem kleinen bereich lieber gott spielen.
    solange das urteil nicht mindestens von einem olg bestätigt/wiederholt wird, hat es keine praktische auswirkung weil jeder richter in seinem bereich anders urteilen kann.
    holger

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