Ich habe meinen Fahrerlaubnis der Kl. B mit 17 im Rahmen des Begleiteten Fahren erworben. Nun meinen Frage: Darf ich ein zweisitziges Quad fahren, wenn einer meiner Erziehungsberechtigten mitfährt.
Thema
Re: Begleitetes Fahren auf dem Quad
Autor
Gast
schrieb am Samstag, 11. Dezember 2004
Text
>Ich habe meinen Fahrerlaubnis der Kl. B mit 17 im Rahmen des Begleiteten Fahren erworben. Nun meinen Frage: Darf ich ein zweisitziges Quad fahren, wenn einer meiner Erziehungsberechtigten mitfährt. >
Da ein Quad grundsätzlich zur Klasse B gerechnet wird, kommt es auf die Art Deiner Fahrerlaubnis an. Wenn sie sich nämlich auf "PKW der Klasse B" beschränkt, ist das Quad nicht eingeschlossen.