Begleitetes Fahrenab 17 - Was geht, was nicht?

  • Begleitetes Fahrenab 17 - Was geht, was nicht?
     momo0204a
      schrieb am Mittwoch, 22. März 2006
    Hallo ihr,

    hab ein paar Fragen zu dem "Begleiteten Fahren ab 17".
    Wann kann man frühestens seine 1. Fahrstunde nehmen und wann kann man frühestens alle Theoriestunden (und auch Theorieprüfung) machen? Denn mit 16 1/2 kann man das ja schon beantragen, aber wann kan´n man denn mit den o.g. Dingen anfangen?

    Über Antworten freue ich mich sehr!

    momo0204
  • Thema
    Re: Begleitetes Fahrenab 17 - Was geht, was nicht?
    Autor
      Holger
      schrieb am Mittwoch, 22. März 2006
    Text
    los gehen kann es, wenn du dich in der fahrschule angemeldet hast.
    theo prüf. ist 3 monate und prakt prüfung 1 monat vor dem 17. geburtstag möglich.

    holger

    Auf den Beitrag antworten


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