Begleitetes fahren

  • Begleitetes fahren
     Kathrin88
      schrieb am Donnerstag, 20. September 2007
    Hallo,
    also ich hatte gestern mit einem Bekannten eine Diskussion über das begleitete fahren mit 17. Dass der Fahrer 0,0 Promille haben muss ist klar. Aber wie sieht es mit dem Begleiter aus, muss der auch vollkommen nüchtern sein oder gelten da andere Grenzen wie bei normalen Fahrern 0,3 bzw. 0,5.
    Ich würde mich über Antworten freuen.
    Schöne Grüße Kathrin
  • Thema
    Re: Begleitetes fahren
    Autor
      hannes83
      schrieb am Donnerstag, 20. September 2007
    Text
    >Hallo,
    >also ich hatte gestern mit einem Bekannten eine Diskussion über das begleitete fahren mit 17. Dass der Fahrer 0,0 Promille haben muss ist klar. Aber wie sieht es mit dem Begleiter aus, muss der auch vollkommen nüchtern sein oder gelten da andere Grenzen wie bei normalen Fahrern 0,3 bzw. 0,5.
    >Ich würde mich über Antworten freuen.
    >Schöne Grüße Kathrin

    hallo kathrin88.

    gerne beantworte ich dir diese frage. ich selbst hab mir in der zeit des theorie lernens eine gute menge bücher gekauft und nun kann ich dir aus diesem schlauen buch den absatz präsentieren so wie er dort auch geschrieben steht- also:

    die BEGLEITENDE PERSON DARF DEN INHABER EINER PRÜFUNGSBESCHEINIGUNG NACH ABSATZ 3 NICHT BEGLEITEN WENN SIE:

    1. 0,25mg/l oder mehr alkohol in der atemluft oder 0,5 promille oder mehr alkohol im blut oder eine alkoholmenge im körper hat, die zu einer solchen atem- oder blutkonzentration führt.

    2. unter der wirkung eines in der anlage zu §24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden mittels steht.

    PS: absatz drei vor den zwei punkten die ich dir hier erläutert habe besagt:
    DEINE BEGLEITPERSON DARF NICHT MEHR ALS 3 PUNTKE IM VERKEHRSZENTRALREGISTER HABEN!!!!
    ALSO WENN DEINE BEGLEITPERSON MEHR ALS DREI PUNKTE HAT-- UNGEEIGNET!!!

    somit hab ich dir hoffentlich amtlich rechtlich nun helfen können.
    DEINE BEGLEITPERSON MUSS ABSOLUT NÜCHTERN SEIN GENAUSO WIE DU.

    :-) hannes83
    >

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  • Thema
    Re: Re: Begleitetes fahren
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 20. September 2007
    Text
    @hannes83
    Der Punktestand der Begleitperson ist nur zum Zeitpunkt der Antragstellung des bF17-Anwärters von Belang. Nämlich dann, wenn das StVA in Flensburg nachfragt. Liegt sie da bei "bis 3", darf er auch begleiten.
    Ob das gut ist, steht auf einem anderen Blatt.
    Nur darf seine FE nicht zwischendurch auf Eis gelegt oder geschreddert werden.

    Tja und die Sache mit der Alkoholkonzentration beim Fahranfänger:
    Da gilt die Null-Promille-Regelung und nicht "Nicht mehr als 0,25 mg/l ...".

    Ist also nicht ganz okay, wenn su sagst:
    **DEINE BEGLEITPERSON MUSS ABSOLUT NÜCHTERN SEIN GENAUSO WIE DU.**
    Ein kleines Bier darf sich der Begleiter -im Gegensatz zum Probezeitler (bzw U21er)- schon erlauben ;o))

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Begleitetes fahren
    Autor
      christin e
      schrieb am Donnerstag, 20. September 2007
    Text
    Huhu! Hmm... das mit der promillegrenze ist echt immer ein heikles thema. Da haben wir in der Theoriestunde auch drüber diskutiert.Ich bin sowieso dafür dass 0 promille einfach für jeden gelten sollte, aber das mal so am rande... und ich würde mir auch niemals (wenn ich führerschein ab 17 machen würde) einen angetrunkenen begleiter mitnehmen, egal ob 0,2 oder 1,7 oder oder... denkt doch einfach mal an eure sicherheit! LG

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Begleitetes fahren
    Autor
      hannes83
      schrieb am Donnerstag, 20. September 2007
    Text
    >@hannes83
    >Der Punktestand der Begleitperson ist nur zum Zeitpunkt der Antragstellung des bF17-Anwärters von Belang. Nämlich dann, wenn das StVA in Flensburg nachfragt. Liegt sie da bei "bis 3", darf er auch begleiten.
    >Ob das gut ist, steht auf einem anderen Blatt.
    >Nur darf seine FE nicht zwischendurch auf Eis gelegt oder geschreddert werden.
    >
    >Tja und die Sache mit der Alkoholkonzentration beim Fahranfänger:
    >Da gilt die Null-Promille-Regelung und nicht "Nicht mehr als 0,25 mg/l ...".
    >
    >Ist also nicht ganz okay, wenn su sagst:
    >**DEINE BEGLEITPERSON MUSS ABSOLUT NÜCHTERN SEIN GENAUSO WIE DU.**
    >Ein kleines Bier darf sich der Begleiter -im Gegensatz zum Probezeitler (bzw U21er)- schon erlauben ;o))

    NACH DEINER AUSDRUCKSWEISE KANN ICH FAST DAVON AUSGEHEN DAS DU FAHRLEHRERIN BIST... kann das sein???
    sorry ich habe die angaben aus einem ziemlich aktuellen buch heraus geschrieben weil ich mich selber nicht auskenne.

    FAKT IST VIELLEICHT HAST DU RECHT--- tatsache ist das deutschland echt in der sache mit alkohol am steuer aufhören kann zu diskutieren.
    wenn sich die begleitperson ein bierchen genehmigen kann dann kann man das doch alles gleich über die leitplanke werfen...

    dann brauchen wir die diskussionen in deutschland zum thema alkohol am steuen nicht!!!!!

    du hast vielleicht recht aber das ist meine meinung!!!
    hören wir auf uns über die debatte alkohol zu unterhalten, jeder macht es nachher oder zumindest die meisten und das ende....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Begleitetes fahren
    Autor
      Peg
      schrieb am Donnerstag, 20. September 2007
    Text

    >NACH DEINER AUSDRUCKSWEISE KANN ICH FAST DAVON AUSGEHEN DAS DU FAHRLEHRERIN BIST... kann das sein???
    ...........................

    Reden FLs anders als der Rest der Welt?
    Holger hat auf deine Frage übrigens meist nette Antwort. Warten wir sie ab ;o)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Begleitetes fahren
    Autor
      sternenfahrer
      schrieb am Donnerstag, 20. September 2007
    Text
    sag mal, Hannes, kannst du bitte irgendwann mit diesem verdammten Capslock aufhören? Mal ein Wort großzuschreiben ist ja schön und gut, aber gleich mehrere Zeilen? Ich danke dir schonmal.

    --

    Warum soll das gefährlich sein, eine betrunkene Begleitperson mitzunehmen? Der 17er-Schüler hat imho genau die gleiche Ausbildung wie derjenige mit 18 genossen. Das heißt, fahren wird er genau so gut und genau so schlecht können, right? Die Begleitperson ist ja eig nur als Verantwortlicher dabei. Jmd, der sich im Zweifelsfall schütztend über den 17er-Fahrer stellt und seine Tat büßt. Denn eingreifen, kann ein Begleiter eh nur kaum, und ich unterstelle ihm einfach mal, dass er nicht so korrekt ins Lenkrad eingreifen kann, wie es ein FL könnte.
    Reaktion und son Spaß sind als Begleiter also NULL gefragt.

    Eine Promille-Grenze von 0,5 sehe ich trotzdem sinnvoll, denn mit steigendem Alokoholgehalt sinkt die Verwantwortung.

    Ein generelles Alkoholverbot am Steuer finde ich hingegen wiederum naiv, denn mit 0,3 - 0,5 wird ein erfahrener Autofahrer schon klar kommen - bei Fahranfängern begrüße ich jedoch die Regel (obwohl sie mich bald wohl auch betreffen wird).

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Begleitetes fahren
    Autor
      kaydee
      schrieb am Freitag, 21. September 2007
    Text

    >sorry ich habe die angaben aus einem ziemlich aktuellen buch heraus geschrieben weil ich mich selber nicht auskenne.
    ++++
    DAS haben hier wohl schon ziemlich viele bemerkt. Aber dann würde ich nicht versuchen, Texte zu interpretieren, die ich nicht verstehe, und anschliessend meine falschen Schlußfolgerungen noch als amtlich rechtlich bezeichnen.....

    >

    >dann brauchen wir die diskussionen in deutschland zum thema alkohol am steuen nicht!!!!!
    +++
    Darum ging es in diesem Thread auch nicht....
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Begleitetes fahren
    Autor
      hannes83
      schrieb am Samstag, 22. September 2007
    Text
    weisste was...

    ich weiß zwar nicht ob du immer einer bist der seinen senf dazu geben muss aber auf deine antwort zu meinem beitrag bin ich echt nicht scharf. ok.
    auf den kommentar kann ich ein 1000000 jahren noch verzichten.
    allen anschein nach darf hier in diesem forum nur PEG, wolfe, sternenfahrer und andere leute ihren kommentar abgeben, der
    hannes ist der dumme und böse und schlechte und einfach jemand....

    toll, ich weiß nicht wie es euch geht aber ich hole mir auch nicht ein lebenlang tipps von meinen eltern. das ist ziemlich einseitig und ich hole mir auch gerne tipps zu themen von vielen verschiedenen leuten.

    immer die gleichen ist langweilig.

    brauche jetzt echt keinen der mir hier wieder ein völlig unnötiges kommentar abgibt.

    vielen dank im voraus schon!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Begleitetes fahren
    Autor
      Peg
      schrieb am Samstag, 22. September 2007
    Text
    >allen anschein nach darf hier in diesem forum nur PEG, wolfe, sternenfahrer und andere leute ihren kommentar abgeben, der
    >hannes ist der dumme und böse und schlechte und einfach jemand....

    -----------------------------

    Ach Mann, Hannes.....
    Ich bin hier nur eine von vielen, die sich vielleicht (ob beruflich, privat oder was dazwischen) etwas mehr mit dem Straßenverkehr beschäftigen.
    Die intensiver Tante Google bemühen und/oder selbst ausbilden. Ich selbst habe keine Ausbildung zum FL. Aber ich habe einen engen Draht zur Fahrschule und begleite häufig ung gern Motorradfrischlinge vom ersten Aufsitzen bis zur Prüfung und darüber hinaus.
    So bleibt mir natürlich auch deren Freud und Leid nicht verborgen. Nicht wenige machen mich zum Kummerkasten oder Sprachrohr zum FL.

    Dieses Forum sollte- wie du richtig feststelltest eine Informationsquelle sein.
    Ist es dann nicht einfach notwendig, wenn korrigiert wird, wenn falsche Infos rüber kommen?
    Egal, ob es daran liegt, dass sich vielleicht wirklich nur geirrt wurde, oder ganz bewusst Falschaussagen gemacht werden.

    Das was du hier mit deiner "Soviele-müssen -durchfallen-Theorie" von dir tönst, ist schlichtweg ein Produkt deiner Phantasie.

    Was meinst du, wieviel verrückte Sachen unsere Fastprüflinge alles aufschnappen und sich so zum Problem machen. Ich freue mich über jeden, der solche verrückten Horrorgeschichten dann zur Sprache bringt. Denn nur dann kann man beruhigend eingreifen.

    Es täte mir Leid um jeden FS.de-User, der sich wegen unrichtigen Aussagen bange macht und keinen Ansprechpartner hätte.

    Der Hannes ist in meinen Augen nicht dumm böse und schlecht.
    Sondern einfach gefrustet, enttäuscht und uneinsichtig.
    Ich sage es gerne noch einmal:
    Bevor du weiter machst, solltest du dein Denken krempeln.


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